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Zur Experten-Antwort springenHallo Herby,
die Verlängerung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf maximal 24 Kalendermonate ("Mütterrente I") wird bei Ihrer Rente ab Rentenbeginn am 01.12.2018 berücksichtigt.
Nach den mir bekannten Presseberichten soll die weitere Begünstigung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ("Mütterrente II") ab 01.01.2019 in Kraft treten. Da die Neuregelung auch für Bestandsrenten gelten soll, könnte Ihre Rente ab 2019 neu berechnet werden.
Noch ist das Gesetz zur "Mütterrente II" aber nicht verabschiedet worden, daher kann man noch nicht mit Gewissheit sagen, ob es wirklich so kommt.
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