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Experten-Antwort

Mütterrente rückwirkend ?

von Hannes28.03.2015 | 09:00
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6 Antworten

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Kann man die Mütterrente noch rückwirkend zum 01.07.2014 beantragen und bekommt man diese dann noch?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Unabhängig vom tatsächlichen Antragsdatum gilt für die Mütterrente grundsätzlich als Rentenbeginn rückwirkend immer noch der 01.07.2014.

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5 Antworten

Falke63am 28.03.2015 | 09:29
Ja das geht.
W*lfgangam 28.03.2015 | 20:09
Hallo Hannes, das hier ist der aktuell letzte bekannte Stand/Statements dazu im Forum: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Natürlich kann man alles rückwirkend zu jedem Zeitpunkt beantragen, sofern es zulässig ist, wird auch rückwirkend bewilligt ;-) Gruß w. ...Grundsätzlich setze ich den Rentenbeginn bei Regelaltersrente/'Mütterrente' auch bei heutigen Anträgen noch auf den 01.07.2014 - bisher sind alle Anträge damit durchgegangen/Nachzahlung ab 01.07.2014 erfolgt.
Nörgleram 30.03.2015 | 06:55
Ach du schmeißt das Geld der DRV mit vollen Händen zum offenen Fenster raus! Und ich wundere mich wo das alles bleibt. Nicht dass das letzjährige Gesetz (Mütterrente, Rente 63 Lj., ZRBG) schon teuer genug ist, müssen denn da auch noch die Antragsfristen unbeachtet bleiben?
Martinam 30.03.2015 | 16:03
Diese Aussage erlaube ich mir anzuzweifeln. Wie soll das mit § 99 Abs.1 SGB VI vereinbar sein? Die Frist wurde einmalig bis zum 31.10.2014 verlängert. Wenn das so wäre, könnte man ja selbst noch im Sommer 2015 rückwirkend zum 01.07.2014 die "Mütterrente" beantragen? Außerdem muss unterschieden werden zwischen den Fällen in denen zwei Kinder vorhanden sind und freiwillige Beiträge einzuzahlen sind und den Fällen in denen drei Kinder vorhanden sind. Kann mich da mal jmd. aufklären???
W*lfgangam 30.03.2015 | 19:01
=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=27237 Gruß w.
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