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Experten-Antwort

Mütterrente und gleichzeitige Beschäftigung

von Kathi01.07.2014 | 10:21
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4 Antworten

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Hallo, ich habe ein Kind vor 1992 geboren. Ich bin allerdings 8 Wochen nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten gegangen, sprich habe Lohn/Gehalt bezogen. Normalerweise würde mir für das vor 1992 geborene Kind ja noch zusätzlich 1 EP gutgeschrieben. Jetzt lese ich immer wieder, wenn gleichzeitig Gehalt bezogen wurde, ist das weniger als 1 EP. Ist das so? Woher kommt so was? Ich wäre ja dann rein theoretisch den Frauen gegenüber benachteiligt, die in der Zeit zu Hause geblieben sind. Danke für hilfreiche Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Bestand am 30.06.2014 Anspruch auf eine Rente, soll diese ab dem 01.07.2014 um einen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunkts bzw. eines persönlichen Entgeltpunkts (Ost) aufgestockt werden.

2. Für Versicherte, die erstmalig ab dem 01.07.2014 und später einen Rentenanspruch haben wird die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder grundsätzlich um bis zu zwölf Kalendermonate verlängert. Wird neben einer Zeit der Kindererziehung eine Beschäftigung ausgeübt, werden zu den Kindererziehungszeiten die Beschäftigungszeiten hinzuaddiert. Die sich hieraus ergebende Summe an Entgeltpunkten wird allerdings nur bis zum Erreichen der jeweiligen Höchstwerte (vgl. Anlage 2 zum SGB VI) berücksichtigt.

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3 Antworten

Schießl Konradam 01.07.2014 | 10:53
Vor 1992 die Geburt ist als Beispiel etwas mager ausgeführt. Einmal angenommen, 1990 war die Geburt, da galten 75600 als Bemessungsgrenze und 41946 als Durchschnittsverdienst und es wurde 1,000 EP. gutgeschrieben. War der Verdienst aber 75600 ergaben sich : durch als Höchstpunkte 1.8023. War der Verdienst 35000 : 41946, Gutschrift 0.8344 EP., diese von 1.8023 abgezogen ver- bleiben für die Mütterrente ( 1,8023-08344) 0,9679 statt der unterschiedlich genannten 0,9996 bzw. 1.0000 EP. Es ist halt im Leben oft so, Fleiß wird nicht immer belohnt. MfG.
Kathiam 01.07.2014 | 14:09
Danke für die Antworten.
W*lfgangam 01.07.2014 | 19:09
Hallo Experte/in, und bei Hinterbliebenenrenten wird der 'volle' Punkt dann über den Rentenartfaktor rasiert - richtig? Es bleibt lediglich der ggf. gekürzte Zugangsfaktor außen vor. Gruß w.
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