1. Bestand am 30.06.2014 Anspruch auf eine Rente, soll diese ab dem 01.07.2014 um einen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunkts bzw. eines persönlichen Entgeltpunkts (Ost) aufgestockt werden.
2. Für Versicherte, die erstmalig ab dem 01.07.2014 und später einen Rentenanspruch haben wird die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder grundsätzlich um bis zu zwölf Kalendermonate verlängert. Wird neben einer Zeit der Kindererziehung eine Beschäftigung ausgeübt, werden zu den Kindererziehungszeiten die Beschäftigungszeiten hinzuaddiert. Die sich hieraus ergebende Summe an Entgeltpunkten wird allerdings nur bis zum Erreichen der jeweiligen Höchstwerte (vgl. Anlage 2 zum SGB VI) berücksichtigt.