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Experten-Antwort

Mütterrente und Kindergeld für im Ausland geborene Kinder

von Julchen30.08.2018 | 11:54
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3 Antworten

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Hallo, mein Sohn ist 1979 in den USA zur Welt gekommen. ich Das bedeutet, dass ich bei meiner Rente keine Kindererziehungszeiten angerechnet bekomme. Mein Sohn lebt und arbeitet in Deutschland, ist also Steuerzahler. Meine Frage: Wodurch ist im Gegenzug der Bezug von Kindergeld gerechtfertigt für Kinder, die sowohl im Ausland geboren sind als auch in vielen Fällen dort leben? Ich sehe hierin keine Logik und empfinde es im Gegenteil als ziemlich fragwürdig, wie hier mit zweierlei Mass gemessen wird. Übrigens nur zur Erinnerung: Als alleinerziehende Mutter erhielt ich damals ganze 50.- DM/Monat.... Über eine erklärende und aufklärende Antwort würde ich mich freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julchen,

für die Erziehung von Kindern im Ausland werden grundsätzlich keine Kindererziehungszeiten angerechnet. Ausgenommen sind jedoch Personen, die während der Erziehung in einer engen Beziehung zum Arbeits- und Erwerbsleben in Deutschland stehen, z. B. im Rahmen einer Beschäftigung in Ausland, die von vornherein zeitlich begrenzt ist. Darüber hinaus können Kindererziehungszeiten angerechnet werden, wenn das Kind im Ausland erzogen wird und der Erziehende sich mit dem Kind in diesem ausländischen Staat gewöhnlich aufhält und während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer Beschäftigung oder Tätigkeit in diesem Staat Pflichtbeiträge in Deutschland gezahlt werden. Dies muss im Einzelfall vom zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft werden.

Zum Bezug von Kindergeld bei Aufenthalt der Kinder im Ausland kann im Forum der Rentenversicherung keine Aussage gemacht werden.

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2 Antworten

senf-dazuam 30.08.2018 | 13:21
Es kommt immer darauf an ... LEsen Sie mal unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… auf Seite 14 nach. Haben Sie in den betreffenden Jahren in den USA gelebt oder auch wieder in Deutschland? Wurden Beiträge an die DRV für die ZEit in den USA gezahlt?
Baldrianam 31.08.2018 | 14:01
Ein Sozialhilfeberechtigter bekommt nur die Kosten für eine ANGEMESSENE Wohnung erstattet, so dass ein Alleinstehender im Schnitt insgesamt 800 bis 900 Euro Sozialhilfe erhält. Und wenn kein angemessener Wohnraum zu moderaten Mieten verfügbar ist, erhält der Sozialhilfeempfänger entsprechende Zuschläge. Das Gleiche gilt auch für "1000 Euro-Rentner", die keine zumutbare Wohnung für eine bezahlbare Miete bekommen können. Die haben dann nämlich Anspruch auf Wohngeld oder ergänzende Sozialhilfe. Fazit: Keinem "1000 Euro-Rentner" geht es schlechter als einem Sozialhilfeberechtigten! So, und jetzt atmen Sie mal tief durch und gehen ein paar Kilometer spazieren. Das beruhigt die Nerven....
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