Hallo Julchen,
für die Erziehung von Kindern im Ausland werden grundsätzlich keine Kindererziehungszeiten angerechnet. Ausgenommen sind jedoch Personen, die während der Erziehung in einer engen Beziehung zum Arbeits- und Erwerbsleben in Deutschland stehen, z. B. im Rahmen einer Beschäftigung in Ausland, die von vornherein zeitlich begrenzt ist. Darüber hinaus können Kindererziehungszeiten angerechnet werden, wenn das Kind im Ausland erzogen wird und der Erziehende sich mit dem Kind in diesem ausländischen Staat gewöhnlich aufhält und während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer Beschäftigung oder Tätigkeit in diesem Staat Pflichtbeiträge in Deutschland gezahlt werden. Dies muss im Einzelfall vom zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft werden.
Zum Bezug von Kindergeld bei Aufenthalt der Kinder im Ausland kann im Forum der Rentenversicherung keine Aussage gemacht werden.