Hallo RolfK,
ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch kann im Zusammenhang mit der Mütterrente nicht mehr pauschal angenommen werden, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Soweit noch nicht geschehen, sollten Sie daher dem Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter mitteilen, dass ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch geprüft werden soll und die Gründe für die verspätete Antragstellung darlegen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung