Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mütterrenten ab 01.01.2014

von Anton02.10.2013 | 11:31
12974 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mit Spannung verfolge ich das Wahlversprechen der Mütterrente der CDU/FDP, soll dieses jetzt wieder in das Wanken kommen? Meine Frau hat 5 Kinder erzogen und da sollte mal wirklich etwas passieren. http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/na…

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie im Beitrag bei haufe.de bereits geschildert: Die zukünfige Koalition und damit die zukünftige Gesetzgebung bleiben abzuwarten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

20 Antworten

Mutteram 02.10.2013 | 12:20
Na, ich würde die Mütterrente begrüßen, wenn ich drei Punkte pro Kind bekäme, wäre ich nicht mehr auf Grundsicherung angewiesen.
KSCam 02.10.2013 | 12:22
Schon herzig, wenn einer gerade mal 10 Tage nach der Wahl schon Aussagen zu neuen Gesetzen haben will. Noch nichts davon gehört, dass noch nicht mal Koalitionsverhandlungen laufen? Dass die Regierung noch lange nicht gebildet ist? Besonders witzig finde ich sich in der Frage auf die FDP zu beziehen - was diese Partei mal gesagt und gewollt hat, dürfte zumindest in den kommenden Jahren keinen Menschen mehr interessieren. Warten wir ab, welche Regierung gebildet wird und wann dann welches Gesetz beschlossen wird und ab wann es dann gilt. Ob dies dann am 01.01.14 oder später oder nie geschieht, wer weiß das schon?
Konrad Schießlam 02.10.2013 | 12:30
Bin überzeugt, diese Rente kommt, statt zwei Entgeltpunkte wird es wohl nur ein EP. werden. Auch meine Frau bekommt für 5 Geburten Bruitto ( 5 x 28,14) 140,70, minus 10,25% Kr./Pfl.V. Netto 126,28. Fürchte nur, auch andere Straftaten werden jetzt angemahnt, nenne nur die 7,30 % die für den Rentner zusätzlich anfallen für die nicht gesetzlichen Renten, statt 10,25% immerhin 17,55 %. MfG.
Karl Kunzam 02.10.2013 | 12:59
Wenn eine Partei vor den Wahlen irgendwelche Aussagen oder Versprechungen macht, ist das oft kein Pfifferling wert. Zum einen braucht eine Partei oft einen Koalitionspartner und muß damit zwangsläufig Abstriche bei ihren Zielen machen. Zum anderen können die Aussagen reine Wahltaktik sein und die Partei denkt nicht im mindestens daran, diese Aussagen jemals umzusetzen. Politikern aller Couleur können sie keinen Pfennig auf ihre Aussagen geben. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Konrad Schießlam 02.10.2013 | 15:10
Zitat von Karl Kunz anzeigen
Da haben Sie sicher nicht unrecht.Wollte ja nur den geldlichen Vorteil beleuchten, für alle die auch glauben, dass der 2. Engeltpunkt kommt. Dies auch deshalb, es wird meist nicht darauf hingewiesen, dass die genannten Beträge Bruttobeträge sind, dies gilt auch für die iin Rede stehende Mindestrente von 850 Auch hier sind ja noch 10.25% abzu- ziehen aus 850 werden dann 762,87 Euro und rückt damit in die Nähe der Grund- sicherung. MfG.
Fischeram 02.10.2013 | 18:52
Schiko was meinen Sie, 7,3% mehr für Rentner anfallen. Statt 10,25%, 17,55% ? Bitte um Antwort
Konrad Schießlam 03.10.2013 | 10:26
Könnte schreiben, in der Schule nicht auf- gepasst, das tue ich nicht. Mütterrente ist Bestandteil der gesetzlichen Rente, also 8,20 Kr.Vers. und 2,05 PflV.= 10,25%. Dagegen Rentenversicherung Privat, Direkt- Versicherung etc. Hier gilt seit 1.4.2004, veranlasst von Frau Ulla, auch die 7,30 % zahlt nicht der Versicherer, sondern auch der Rentenbe- zieher. Somit werden 10,25% und 7,30% 17,55 % einbehalten. Auch da wäre es angebracht, diese Einführung rückgängig zu machen. Ihre Anfrage war wertvoll, nur so kann man Zweifel beseitigen. MfG.
Fischeram 03.10.2013 | 19:10
Dann bleiben von 400 Euro Betriebsrente, noch 320 Netto, bittere Pille die man schlucken muß.
Mitleseram 04.10.2013 | 07:29
Sie unterliegen einem Irrtum, wenn sie angenommen haben, das die "CDU/FDP" für die sogenannte "Mütterrente" ein Wahlversprechen abgegeben hätte, denn wenn dem so gewesen wäre, hätten wir dieses Gesetz bereits. Am 17. März dieses Jahres hatte sich die nur aus CDU und CSU bestehende Bundestagsfraktion der Union nach monatelangen Verhandlungen unter Federführung des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer auf die bekannte Kompromißlösung (2. Entgeltpunkt) geeinigt. Finanziert werden sollte die Maßnahme durch den Verzicht auf eine weitere Senkung des Rentenbeitrags zum 01.01.2014, und beschließen wollte man das Ganze in der Koalitionsausschußsitzung am 21. März. Daraus wurde jedoch nichts, denn der Koalitionspartner FDP sperrte sich vehement gegen diese "Ausganbenorgie" und beharrte stattdessen auf die vom Gesetz her vorgesehene Beitragssatzsenkung, u.a. auch deshalb, weil der halbe Rentenbeitrag durch die Arbeitgeberseite aufgebracht wird, und für diese eine Entlastung von mehr als 6 Milliarden Euro bedeuten würde. Die "CDU/FDP" hat somit (leider) gar nichts versprochen. Nun gilt die Hoffnung, das eine neue Bundesregierung eine entsprechende Lösung findet. Da die Wahlprogramme von CDU/CSU und SPD in diesem Punkt fast identisch sind, besteht bei einer großen Koalition noch am ehesten die Chance auf eine baldige Einigung.
Konrad Schießlam 04.10.2013 | 09:52
Zitat von Zukunftsrat anzeigen
Dann bleiben von 400 Euro Betriebsrente, noch 320 Netto, bittere Pille die man schlucken muß.
Als wäre es nicht bitter genug... richtig muss es leider heißen: Dann bleiben von 400 EUR Betriebsrente nach Abzug Kranken-/Pflegeversicherung 320 EUR Brutto, die dann noch versteuert werden wollen/dürfen/müssen... um auf eine tatsächlich verfügbare Nettorente zu kommen. Wenn Sie schon davon ausgehen , dass Steuerpflicht greift, sollten Sie aber schon erwähnen, für Betriebsrenten gilt nach wie vor die Ertragsanteil Besteuerung. Diese sogar in Begünstigter Form, statt wie vor 2005 beginnend mit 18% beim Alter 65 früher galten mit 65 Jahren 27%, heute 18%, mit 64 Beginn 28% bzw.jetzt 19%. MfG. mit 64 Jahren 19%
Zukunftsratam 04.10.2013 | 09:41
Als wäre es nicht bitter genug... richtig muss es leider heißen: Dann bleiben von 400 EUR Betriebsrente nach Abzug Kranken-/Pflegeversicherung 320 EUR Brutto, die dann noch versteuert werden wollen/dürfen/müssen... um auf eine tatsächlich verfügbare Nettorente zu kommen.
Zukunftsratam 04.10.2013 | 11:38
Zitat von Konrad Schießl anzeigen
Als wäre es nicht bitter genug... richtig muss es leider heißen: Dann bleiben von 400 EUR Betriebsrente nach Abzug Kranken-/Pflegeversicherung 320 EUR Brutto, die dann noch versteuert werden wollen/dürfen/müssen... um auf eine tatsächlich verfügbare Nettorente zu kommen. Wenn Sie schon davon ausgehen , dass Steuerpflicht greift, sollten Sie aber schon erwähnen, für Betriebsrenten gilt nach wie vor die Ertragsanteil Besteuerung. Diese sogar in Begünstigter Form, statt wie vor 2005 beginnend mit 18% beim Alter 65 früher galten mit 65 Jahren 27%, heute 18%, mit 64 Beginn 28% bzw.jetzt 19%. MfG. mit 64 Jahren 19%
Hallo Herr Schießl, danke für den Hinweis. Schön wenn es mit allen Verträgen so wäre. Die günstigere Ertragsanteilbesteuerung greift aber doch nur für private Rentenversicherungen, bzw. für Betriebsrenten nur dann, wenn die Beiträge aus versteuertem Einkommen bezahlt worden sind (Nettoentgeltumwandlung bzw. Pauschalversteuerung bei Altverträgen). Die allermeisten Betriebsrenten beruhen aber doch heute auf Bruttoentgeltumwandlung. In der betrieblichen Altersvorsorge gilt dann aber das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Also vereinfacht, Beiträge in der Ansparphase steuerfrei, Auszahlungen in der Rentenphase (voll) steuerpflichtig. Oder habe ich noch etwas übersehen? Schön übrigens, hier mal wieder die ganz 'alten Hasen' im Forum zu sehen, lieber Schiko. Hoffe, es geht Ihnen gut !!
Siegfried Urteilam 05.10.2013 | 10:01
Es ist nicht verfassungsgemäß Gesetze rückwirkend gelten zu lassen. Egal ob diese Belastungen oder Begünstigungen bringen. Was im Strafrecht gilt, muß auch im Sozialrecht gelten. Alles andere bringt den Gesetzgeber in die Nähe von Korruption, Vetternwirschaft und Schieberei.
Felix Krullam 05.10.2013 | 09:54
Fazit: Im Lande der selbstzufriedenen CDU/CSU-Wähler muß man nach anderen Möglichkeiten suchen, um zum Zuge zu kommen. Herr Kohl, dessen Lieblingsspeise pfälzischer Saumagen ist, wird das schon verstehen.
Rückwirkend?!?am 05.10.2013 | 10:15
Wenn z.B. ab dem 01.01.2014 die Mütterrenten erhöht werden, ist das keine rückwirkende Änderung - sie gilt ja erst ab 01.01.2014 und die Mütter bekommen ab diesem Datum mehr Geld. Für ein Auto ohne Kat, das sie 1986 gekauft haben, müssen Sie heute auch deutlich mehr Steuern zahlen. Aber nicht, weil es rückwirkende Gesetzesänderungen gab, sondern weil heute - seit einem gewissen Datum - andere Gesetze gelten. (Ich gehe hier mal von einem Kfz aus, das nicht den Status Oldtimer / H-Kennzeichen hat)
Konrad Schießlam 05.10.2013 | 18:28
Zitat von Rückwirkend?!? anzeigen
Es ist nicht verfassungsgemäß Gesetze rückwirkend gelten zu lassen.
Wenn z.B. ab dem 01.01.2014 die Mütterrenten erhöht werden, ist das keine rückwirkende Änderung - sie gilt ja erst ab 01.01.2014 und die Mütter bekommen ab diesem Datum mehr Geld. Für ein Auto ohne Kat, das sie 1986 gekauft haben, müssen Sie heute auch deutlich mehr Steuern zahlen. Aber nicht, weil es rückwirkende Gesetzesänderungen gab, sondern weil heute - seit einem gewissen Datum - andere Gesetze gelten. (Ich gehe hier mal von einem Kfz aus, das nicht den Status Oldtimer / H-Kennzeichen hat)
In der Tat, als rückwirkend dies nicht, Wenngleich ich der Meinung bin, wenn schon, län gst ist doch bekannt, dass für Geburten ab 1992 drei Entgeltpunkte ver- rechnet werden. Kann mir vorstellen, dies zu reparieren iist gar nicht so einfach.Diese Mehrzeiten mit Geld Verrechnung betrifft ja evtl. auch Witwen/Witwerrenten, da ja 28,14 Rentenwert je Geburt bisher auch in den 60 bzw.55% einer Witwenrente enthalten ist. Hauptsache ein zusätzlicher EP. wird anerkannt, auch wenn es nach 10,25% für Kranken/Pflegeversicherung Netto nur 25,26 Euro sind. Es wird auch damit das Versprechen" keine Steuererhöhung" eingehalten, werden doch diese Beträge aus RV-Beiträge gespeist. MfG.
Otto N.am 05.10.2013 | 18:50
Zitat von Konrad Schießl anzeigen
Hallo Schiko, würde die "Mütterrente", sofern sie denn überhaupt käme, auch für Bestandsrentner/innen gelten oder nur für Neurentner/innen ab 2014? Wissen Sie da etwas Näheres? MfG
Mitleseram 06.10.2013 | 16:26
Zitat von Mitleser-Widersprecher anzeigen
Sie unterliegen einem Irrtum, wenn sie angenommen haben, das die "CDU/FDP" für die sogenannte "Mütterrente" ein Wahlversprechen abgegeben hätte, denn wenn dem so gewesen wäre, hätten wir dieses Gesetz bereits.
Selbstverständlich hat zumindest die CDU ein solches Versprechen abgegeben: http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Zum-1-Januar-… Die diesbezügliche Meinung der FDP hat überhaupt nicht interessiert! In diesem Fall glaube ich eher Herrn Kauder als Ihnen!
Für den Glauben ist u.a. die Kirche und nicht dieses Forum zuständig. Was die Fakten betrifft, besteht jedoch Einigkeit, denn nicht die "CDU/FDP" (siehe Eingangspost) hat ein Versprechen zur Mütterrente abgegeben, sondern nur die CDU und die CSU seitens der alten Bundesregierung. Nichts anderes hatte ich geschrieben.
Mitleser-Widersprecheram 06.10.2013 | 20:36
Zitat von Mitleser anzeigen
Selbstverständlich hat zumindest die CDU ein solches Versprechen abgegeben: http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Zum-1-Januar-… Die diesbezügliche Meinung der FDP hat überhaupt nicht interessiert! In diesem Fall glaube ich eher Herrn Kauder als Ihnen!
Für den Glauben ist u.a. die Kirche und nicht dieses Forum zuständig. Was die Fakten betrifft, besteht jedoch Einigkeit, denn nicht die "CDU/FDP" (siehe Eingangspost) hat ein Versprechen zur Mütterrente abgegeben, sondern nur die CDU und die CSU seitens der alten Bundesregierung. Nichts anderes hatte ich geschrieben.
Voraussetzung für die Umsetzung dieses "WahlVERSPRECHENs" der CDU war von Anfang an, dass die CDU die dafür notwendige Parlamentsmehrheit behält. Dass eine abgewählte Regierung keine WahlVERSPRECHEN mehr einlösen kann, dürfte selbst den Dümmsten unter den Dummen bekannt sein. Sollte es zu einer großen Koalition kommen, wird die "Mütterrente" vielleicht eingeführt. Wäre die CDU auch ohne Koalitionspartner handlungsfähig, dann spräche nichts gegen die Einhaltung ihres WahlVERSPRECHENS. Die Zustimmung der FDP wäre so oder so nicht erforderlich gewesen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026