Wie im Beitrag bei haufe.de bereits geschildert: Die zukünfige Koalition und damit die zukünftige Gesetzgebung bleiben abzuwarten.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Wie im Beitrag bei haufe.de bereits geschildert: Die zukünfige Koalition und damit die zukünftige Gesetzgebung bleiben abzuwarten.
Dann bleiben von 400 Euro Betriebsrente, noch 320 Netto, bittere Pille die man schlucken muß.Als wäre es nicht bitter genug... richtig muss es leider heißen: Dann bleiben von 400 EUR Betriebsrente nach Abzug Kranken-/Pflegeversicherung 320 EUR Brutto, die dann noch versteuert werden wollen/dürfen/müssen... um auf eine tatsächlich verfügbare Nettorente zu kommen. Wenn Sie schon davon ausgehen , dass Steuerpflicht greift, sollten Sie aber schon erwähnen, für Betriebsrenten gilt nach wie vor die Ertragsanteil Besteuerung. Diese sogar in Begünstigter Form, statt wie vor 2005 beginnend mit 18% beim Alter 65 früher galten mit 65 Jahren 27%, heute 18%, mit 64 Beginn 28% bzw.jetzt 19%. MfG. mit 64 Jahren 19%
Hallo Herr Schießl, danke für den Hinweis. Schön wenn es mit allen Verträgen so wäre. Die günstigere Ertragsanteilbesteuerung greift aber doch nur für private Rentenversicherungen, bzw. für Betriebsrenten nur dann, wenn die Beiträge aus versteuertem Einkommen bezahlt worden sind (Nettoentgeltumwandlung bzw. Pauschalversteuerung bei Altverträgen). Die allermeisten Betriebsrenten beruhen aber doch heute auf Bruttoentgeltumwandlung. In der betrieblichen Altersvorsorge gilt dann aber das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Also vereinfacht, Beiträge in der Ansparphase steuerfrei, Auszahlungen in der Rentenphase (voll) steuerpflichtig. Oder habe ich noch etwas übersehen? Schön übrigens, hier mal wieder die ganz 'alten Hasen' im Forum zu sehen, lieber Schiko. Hoffe, es geht Ihnen gut !!Als wäre es nicht bitter genug... richtig muss es leider heißen: Dann bleiben von 400 EUR Betriebsrente nach Abzug Kranken-/Pflegeversicherung 320 EUR Brutto, die dann noch versteuert werden wollen/dürfen/müssen... um auf eine tatsächlich verfügbare Nettorente zu kommen. Wenn Sie schon davon ausgehen , dass Steuerpflicht greift, sollten Sie aber schon erwähnen, für Betriebsrenten gilt nach wie vor die Ertragsanteil Besteuerung. Diese sogar in Begünstigter Form, statt wie vor 2005 beginnend mit 18% beim Alter 65 früher galten mit 65 Jahren 27%, heute 18%, mit 64 Beginn 28% bzw.jetzt 19%. MfG. mit 64 Jahren 19%
In der Tat, als rückwirkend dies nicht, Wenngleich ich der Meinung bin, wenn schon, län gst ist doch bekannt, dass für Geburten ab 1992 drei Entgeltpunkte ver- rechnet werden. Kann mir vorstellen, dies zu reparieren iist gar nicht so einfach.Diese Mehrzeiten mit Geld Verrechnung betrifft ja evtl. auch Witwen/Witwerrenten, da ja 28,14 Rentenwert je Geburt bisher auch in den 60 bzw.55% einer Witwenrente enthalten ist. Hauptsache ein zusätzlicher EP. wird anerkannt, auch wenn es nach 10,25% für Kranken/Pflegeversicherung Netto nur 25,26 Euro sind. Es wird auch damit das Versprechen" keine Steuererhöhung" eingehalten, werden doch diese Beträge aus RV-Beiträge gespeist. MfG.Es ist nicht verfassungsgemäß Gesetze rückwirkend gelten zu lassen.Wenn z.B. ab dem 01.01.2014 die Mütterrenten erhöht werden, ist das keine rückwirkende Änderung - sie gilt ja erst ab 01.01.2014 und die Mütter bekommen ab diesem Datum mehr Geld. Für ein Auto ohne Kat, das sie 1986 gekauft haben, müssen Sie heute auch deutlich mehr Steuern zahlen. Aber nicht, weil es rückwirkende Gesetzesänderungen gab, sondern weil heute - seit einem gewissen Datum - andere Gesetze gelten. (Ich gehe hier mal von einem Kfz aus, das nicht den Status Oldtimer / H-Kennzeichen hat)
Für den Glauben ist u.a. die Kirche und nicht dieses Forum zuständig. Was die Fakten betrifft, besteht jedoch Einigkeit, denn nicht die "CDU/FDP" (siehe Eingangspost) hat ein Versprechen zur Mütterrente abgegeben, sondern nur die CDU und die CSU seitens der alten Bundesregierung. Nichts anderes hatte ich geschrieben.Sie unterliegen einem Irrtum, wenn sie angenommen haben, das die "CDU/FDP" für die sogenannte "Mütterrente" ein Wahlversprechen abgegeben hätte, denn wenn dem so gewesen wäre, hätten wir dieses Gesetz bereits.Selbstverständlich hat zumindest die CDU ein solches Versprechen abgegeben: http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Zum-1-Januar-… Die diesbezügliche Meinung der FDP hat überhaupt nicht interessiert! In diesem Fall glaube ich eher Herrn Kauder als Ihnen!
Voraussetzung für die Umsetzung dieses "WahlVERSPRECHENs" der CDU war von Anfang an, dass die CDU die dafür notwendige Parlamentsmehrheit behält. Dass eine abgewählte Regierung keine WahlVERSPRECHEN mehr einlösen kann, dürfte selbst den Dümmsten unter den Dummen bekannt sein. Sollte es zu einer großen Koalition kommen, wird die "Mütterrente" vielleicht eingeführt. Wäre die CDU auch ohne Koalitionspartner handlungsfähig, dann spräche nichts gegen die Einhaltung ihres WahlVERSPRECHENS. Die Zustimmung der FDP wäre so oder so nicht erforderlich gewesen!Selbstverständlich hat zumindest die CDU ein solches Versprechen abgegeben: http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Zum-1-Januar-… Die diesbezügliche Meinung der FDP hat überhaupt nicht interessiert! In diesem Fall glaube ich eher Herrn Kauder als Ihnen!Für den Glauben ist u.a. die Kirche und nicht dieses Forum zuständig. Was die Fakten betrifft, besteht jedoch Einigkeit, denn nicht die "CDU/FDP" (siehe Eingangspost) hat ein Versprechen zur Mütterrente abgegeben, sondern nur die CDU und die CSU seitens der alten Bundesregierung. Nichts anderes hatte ich geschrieben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.