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Experten-Antwort

Muss bei privater BUZ auch Reha-Antrag gestellt werden?

von Ulli30.06.2016 | 10:19
1665 Ansichten
16 Antworten

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Hallo, ich habe eine private BUZ abgeschlossen. Jetzt bin ich schon länger arbeitsunfähig. Die Krankenkasse hat aufgefordert, dass ich zur Reha soll. Muss ich das jetzt machen? Oder kann ich die private BUZ beantragen? Oder setzen die voraus, dass ich der Krankenkasse folge und den Reha-Antrag stelle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich der Aufforderung zur Reha- Antragsstellung sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Sollten Sie aktuell Leistungen von Ihrer Krankenkasse erhalten, z.B. Krankengeld, wäre es wichtig mit Ihrer Krankenkasse zu klären, welche Konsequenzen sich für Sie ergeben, wenn Sie den Reha- Antrag nicht stellen. Über Leistungen und Leistungsvoraussetzungen Ihrer privaten BUZ kann hier im Forum der Deutschen Rentenversicherung keine Auskunft gegeben werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre private BUZ.

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15 Antworten

Ulliam 30.06.2016 | 11:40
Die kasse schreibt, dass sie dann kein Krankengeld mehr bezahlen würden. Ich möchte aber diese ganze Reha nicht. Was kann ich denn tun?
GroKoam 30.06.2016 | 11:41
Bezüglich der Aufforderung zur Reha- Antragsstellung sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Sollten Sie aktuell Leistungen von Ihrer Krankenkasse erhalten, z.B. Krankengeld, wäre es wichtig mit Ihrer Krankenkasse zu klären, welche Konsequenzen sich für Sie ergeben, wenn Sie den Reha- Antrag nicht stellen. Über Leistungen und Leistungsvoraussetzungen Ihrer privaten BUZ kann hier im Forum der Deutschen Rentenversicherung keine Auskunft gegeben werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre private BUZ.
Die kasse schreibt, dass sie dann kein Krankengeld mehr bezahlen würden. Ich möchte aber diese ganze Reha nicht. Was kann ich denn tun?
Arbeiten, was sonst?
Otto Reichel am 30.06.2016 | 11:54
Ich würde mir mal die Bedingungen der privaten BUZ genau durchlesen, insbes. dahingegend ob Leistungsvoraussetzungen - in welcher Form auch immer - von der Beantragung oder Gewährung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente abhängig gemacht werden.
Herz1952am 30.06.2016 | 13:50
Hallo Ulli, nach § 51 SGB V kann die Krankenkasse eine Aufforderung zur Reha stellen. Sie haben dann 10 Wochen Zeit dies zu tun, ansonsten darf die Kasse das Krankengeld "sperren". Die Kasse leitet den Reha-Antrag weiter zur RV. Diese entscheidet dann, ob eine Reha sinnvoll ist, oder der Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Die RV kann das ganze auch ablehnen, wenn sie der Meinung ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet ist. Sind Sie dann noch arbeitsunfähig, muss die Krankenkasse das KG weiterzahlen. Die Kasse selbst wird Ihnen wohl keine Reha zahlen wollen, weil dies auf Kosten der Kasse ginge. Sie darf Ihnen auch nicht das Krankengeld verweigern und Sie nicht "zum Arbeitsamt schicken". Sie wird Ihnen aber eine Reha "anbieten", wenn sie sich davon erhofft, dass Sie dadurch wieder arbeitsfähig werden könnten. Dies ist aber eine freiwillige Angelegenheit Ihrerseits. Wenn Sie für Ihre bisherige Tätigkeit arbeitsunfähig sind - und da genügt praktisch 1 Std./Tag - muss die Kasse das KG weiterzahlen. Auf eine Verweisungstätigkeit (leichtere Arbeiten z.B.), brauchen Sie sich nicht einlassen. Bei AU ist es Sache der Krankenkasse KG zu zahlen (insgesamt 78 Wochen, gerechnet ab Eintritt der AU). Sie darf damit andere Sozialsysteme (ALG z. b.) nicht belasten.
Amicaam 30.06.2016 | 16:07
Dümmer geht immer.
Wie ist das gemeint? Muss man sich hier von irgendwelchen "GroKos" komische Bemerkungen gefallen lassen?
Spassversteheram 30.06.2016 | 19:02
Dümmer geht immer.
Wie ist das gemeint? Muss man sich hier von irgendwelchen "GroKos" komische Bemerkungen gefallen lassen?
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gilt auch für den User @GroKo. Verglichen mit dem unqualifizierten Unsinn den hier manche selbsternannten Hobby-Experten von sich geben, sind @GroKo´s Beiträge richtig erfrischend.
Spassversteheram 30.06.2016 | 19:06
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gilt auch für den User @GroKo. Verglichen mit dem unqualifizierten Unsinn den hier manche selbsternannten Hobby-Experten von sich geben, sind @GroKo´s Beiträge richtig erfrischend.
Herz1952am 30.06.2016 | 20:35
Hallo Amica, "unser GroKo", der darf das. Ich habe mir schon Sorgen gemacht, weil es ein paar Tage so ruhig war. Ich dachte, es wird ihm doch nichts passiert sein. Aber keineswegs! Er hat sich beim "Ballermann" auf Malle die restlichen Gehirnzellen befeuchtet, dass diese nicht auch noch austrocknen (grins).
Herz1952am 30.06.2016 | 20:36
Hallo Amica, "unser GroKo", der darf das. Ich habe mir schon Sorgen gemacht, weil es ein paar Tage so ruhig war. Ich dachte, es wird ihm doch nichts passiert sein. Aber keineswegs! Er hat sich beim "Ballermann" auf Malle die restlichen Gehirnzellen befeuchtet, dass diese nicht auch noch austrocknen (grins).
Amicaam 02.07.2016 | 16:47
Na haste wieder Tremor? ( grinsi )
o mann, was für ein Irrer. Wenn`s wenigstens ein GroßKotz wäre, für den er sich wohl hält. Aber der is ja echt nur grinsi-doof. Schmeißt den hier doch mal raus.
Amicaam 02.07.2016 | 16:47
Na haste wieder Tremor? ( grinsi )
o mann, was für ein Irrer. Wenn`s wenigstens ein GroßKotz wäre, für den er sich wohl hält. Aber der is ja echt nur grinsi-doof. Schmeißt den hier doch mal raus.
Mimiam 08.07.2016 | 10:01
Ist denn nun inhaltlich etwas an dem Beitrag von Herz1952 falsch? - GroKo verwirrt mich leider mit so einem ambivalenten Spruch, der in der Luft hängt ("dümmer geht immer"). Gehört hier meiner Meinung nach nicht hin, wo Leute wichtige, sachliche Infos suchen. Beste Grüße!
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