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Experten-Antwort

Muß ein Arbeitgeber über meine Rente informiert werden?

von Hallolo15.02.2019 | 11:23
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6 Antworten

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Schönen guten Tag. Mich würde interessieren, ob einem Arbeitgeber die Info mitzuteilen ist (bei einer Jobaufnahme bzw. Vorstellungsgespräch), dass man eine Rente (egal ob eine normale Erwerbsminderungsrente oder eine Arbeitsmarktrente) bezieht. Erfährt der AG dies evtl. vom Rententräger oder einer anderen Stelle? Ich möchte versuchen durch erstmals einen Minijob wieder in den ARbeitsmarkt zu kommen. Je nachdem wie das klappt, würde ich dann evtl. auch auf einen Teilzeit oder sogar Vollzeitjob umsteigen. Erfährt also ein Arbeitgeber, dass der Bewerber und evtl. spätere Angestellter eine EM-Rente bezieht (welche danach natürlich zur teilweisen Rente wird oder ganz gestrichen wird). Vielen lieben Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

inwieweit Sie verpflichtet sind den Bezug einer Erwerbsminderungsrente einem Arbeitgeber mitzuteilen, können wir nicht beantworten. Hierfür sollten Sie sich in einem Forum für Arbeitsrecht schlau machen. Wir können Ihnen aber versichern, dass die Rentenversicherung diese Information aus Datenschutzgründen an keinen Arbeitgeber weitergeben darf.

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5 Antworten

Dufaam 15.02.2019 | 12:54
was schreiben Sie denn über diese Zeit in Ihren Lebenslauf und was antworten Sie dem potentiellen Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch auf die Frage was Sie bisher gemacht haben? Sie haben sicher Bedenken, dass der Arbeitgeber vielleicht auf Grund der Berent denkt ob Sie wirklich leistungsfähig sind oder doch ehr jemand der krank ist/war und doch öfter mal eine Krankmeldung bringt. Oder zu lange raus war aus dem Beruf. Aber ich denke ehrlich währt am längsten, wie man so s sagt. Wenn sich ein Arbeitgeber für Sie interessiert, dann wird er daran sicherlich keinen Anstoß nehmen.
Abrechneram 15.02.2019 | 13:52
Der Arbeitnehmer selbst muß es dem Arbeitgeber mitteilen, da es einen Einfluß auf die Beitragsberechnung zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung hat und insofern für eine korrekte Lohnabrechnung erforderlich ist. Ansonsten erfährt es der Arbeitgeber sowieso in dem Moment, wenn ihm die Krankenkasse mitteilt, daß wegen des Rentenbezug eine andere Beitragsgruppe zu verwenden ist.
Schorscham 15.02.2019 | 13:56
Ich hatte in den letzten 18 Jahren schon mehrere Nebenjobs und habe immer mit offenen Karten gespielt. Originalton mehrerer Arbeitgeber: "Ich stelle lieber einen Frührentner ein als einen langzeitarbeitslosen Hartz4-Empfänger". Irgendwann kommt es ohnehin raus, wenn Sie sich mit ihren Arbeitskollegen unterhalten. MfG
Erikaam 15.02.2019 | 19:05
Aus Erfahrung weiß ich, dass man mit Ehrlichkeit immer besser da steht. Früher oder später kriegt der AG es doch zu erfahren. Es wird Ihnen dadurch nichts passieren.
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