Hallo Anke,
den Ausführungen von ??? ist zuzustimmen, ein neuer LTA-Antrag war eigentlich nicht erforderlich.
Teilen Sie dem RV-Träger doch mit, welche Maßnahme Sie ins Auge gefasst haben, dies geht schriftlich oder mündlich. Dann wird entschieden, ob diese wie beantragt gefördert werden kann und Sie bekommen bei Zustimmung einen Bescheid mit der Zusage zu einer konkreten Maßnahme.
Ein Gespräch mit einem Rehafachberater ist immer sinnvoll aber nicht zwingend erforderlich.