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Experten-Antwort

Muß ich Arbeitslos gemeldet sein, bei Prüfung auf verschlossenen Arbeitsmarkt ?

von Constanze09.07.2012 | 16:35
1869 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, habe eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen. Mein Krankengeld wird in wenigen Tagen ausgesteuert. Die Rentenversicherung möchte nun bei der Arbeitsagentur prüfen ob der Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist. Muß ich mich Arbeitslos melden, damit eine solche Prüfung überhaupt stattfinden kann? Danke schon jetzt für Beantwortungen. Constanze

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Meldung als Arbeitslose ist nicht erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung wird die Agentur für Arbeit anschreiben und von dort wird man auf Sie zukommen und das Weitere klären.

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4 Antworten

Constanzeam 09.07.2012 | 18:50
Hallo Knopf, derzeit bin ich in einem ungkündigtem Teilzeitarbeitsverhältnis für welches ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen kann, mit Chance wird mein Arbeitgeber mir eine geringfügige Tätigkeit mit weniger als 3 Stunden pro Tag und weniger Tagen in der Woche bewilligen. Deshalb möchte ich mich nicht Arbeitslos melden. Meine Frage ist, wird dieses (das Arbeitslos Melden) durch die Prüfung des geschlossenen Arbeitsmarktes notwendig? Oder Prüft die Rentenversicherung unabhängig davon. Constanze
Mitleseram 10.07.2012 | 08:23
Stimmt leider nicht immer. Wohnt man beispielsweise in Bayern, geht die DRV Bund leider nicht mehr automatisch von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt aus. Hier wäre auf jeden Fall eine Arbeitslosmeldung zu empfehlen, weil die zuständige Arbeitsagentur vor Ort anschließend von der DRV zur Erfolgsaussicht einer entsprechenden Vermittlung befragt werden wird.
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