Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Helga!
Ihre Verdienstdaten werden dem Träger der Rentenversicherung durch die Einzugsstellen gemeldet. Dies betrifft sowohl die Anmeldungen, als auch die Jahresmeldungen.
Gleichwohl sind Sie verpflichtet, die Aufnahme einer Beschäftigung mitzuteilen. Für das Jahr 2022 werden Sie ggfs. zusätzlich aufgefordert, eine Prognose über den zu erwartenden Hinzuverdienst abzugeben.
Diese Verfahren dienen weniger einer Kontrolle der Versicherten. Vielmehr schützen sie die Rentenbezieher vor unliebsamen Überraschungen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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