Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

muss ich es melden?

von Laura Klar23.02.2014 | 11:31
2051 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente. Nun könnte ich für 4 Wochen eine Minijob für 400 Euro bekommen. Muss ich den der DRV melden? Viele Grüße Laura

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Laura Klar,

eine Meldung ist immer erforderlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

GroKoam 23.02.2014 | 12:07
Nein, nur 450 Euro Jobs müssen gemeldet werden.
Mannam 23.02.2014 | 11:54
ja, unbedingt! steht auch im Rentenbescheid
Mannam 23.02.2014 | 13:49
Hallo, ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente. Nun könnte ich für 4 Wochen eine Minijob für 400 Euro bekommen. Muss ich den der DRV melden? Viele Grüße Laura
Nein, nur 450 Euro Jobs müssen gemeldet werden.
das ist ironisch gemeint, oder?
Knastologeam 23.02.2014 | 14:32
Nein, nur 450 Euro Jobs müssen gemeldet werden.
das ist ironisch gemeint, oder?
Ja Sie müssen es melden! Schon der Arbeitgeber muss den Minijob an die Bundesknappschaft melden von dort geht auch eine Meldung an den DRV Aber Sie sind trotzdem verpflichtet die Aufnahme eines Minijob persönlich bei der DRV zu melden! Es ist anzuraten die Arbeitzeiten täglich von 2.55 h nicht zu überschreiten alsowöchentlich unter 15h zu bleiben ansonsten könnten Sie evt. Probleme mit dem DRV bekommen! Sollten Sie beim DRV BERLIN gemeldet sein müssen Sie auch mit einer Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung alle 2 Jahre rechnen! MfG Der Rentner PS. betätigen Sie die Suchfunktion und Sie werden sehr viel zum Thema EM-Rente und Minijob finden!!
-/-am 23.02.2014 | 17:59
DRV BERLIN, wo kann ich die kaufen?
Knastologeam 23.02.2014 | 18:50
Stellen Sie sich nicht dümmer als Sie sind! Ich verfolge das schon seit Jahren!!!!
Georg L.am 24.02.2014 | 11:56
Melden ja, wenn es im Rentenbescheid steht. Ansonsten nein. Und denken Sie daran, manchmal weckt man bellende Hunde. Und die hören dann nicht so schnell auf, mit dem Bellen.
Laura Klaram 24.02.2014 | 15:15
Vielen Dank für die Antworten. Viele Grüße Laura
-/-am 25.02.2014 | 20:25
Es gibt DRV Berlin-Brandenburg in Frankfurt (Oder) und DRV Bund in Berlin.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026