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Muß man Chef von teilw. EMR berichten?

von powerwalker03.09.2012 | 19:16
1389 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag. Ich habe eine teilweise EM Rente für 2 Jahre zugessprochen erhalten. Bin noch in ALG1. Nun möchte ich mir einen Teilzeitjob max. 30Stunden pro Woche suchen. Muß ich nun meinem evtl. neuen AG sagen, dass ich eine teilw. EM Rente beziehe? Ist total wichtig! Ich habe die Angst, dass ich den Job dann nicht erhalte! Man sieht mir die Behinderung ja nicht an. Danke!!!

2 Antworten

-am 04.09.2012 | 08:44
Hallo powerwalker, ob eine Verpflichtung besteht, den künftigen Arbeitgeber über den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung zu informieren, ist eine Frage aus dem Arbeitsrecht, die in diesem Forum nicht beantwortet werden kann. Allerdings sollten Sie bedenken - wie bereits von Maleditus erwähnt - dass die Verpflichtung besteht, den Rentenversicherungsträger über die Aufnahme der Beschäftigung zu informieren. Dieser wird beim Arbeitgeber die Höhe des zu erwartenden Entgelts anfragen bzw. Sie auffordern eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, um die Anrechnung des Arbeitsentgelts auf die Rente vornehmen zu können. Bei bestehenden Beschäftigungsverhältnis erfolgt dann eine jährliche Überprüfung der erzielten Entgelte und der zustehenden Rentenhöhe. Hierzu ist ein Vordruck des Rentenversicherungsträgers, der Ihnen zugesandt wird, beim Arbeitgeber zur Bestätigung der Entgelte vorzulegen. Allein schon aus diesem Grunde wäre es sinnvoll, den Arbeitgeber bereits bei Aufnahme der Beschäftigung über den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung zu informieren.
Maleditusam 04.09.2012 | 08:05
Hallo. Dein Arbeitgeber muss, damit du evtl. weiterhin Anspruch auf einen EM-Rente hast, der Rentenversicherung bescheinigen, wieviel du im Monat verdienst. Dann wird geguckt, ob du die Hinzuverdienstrenzen überschritten hast. Gruß
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