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Experten-Antwort

Muss man seinen Wegzug ins Ausland der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung melden?

von Georgina Wez12.08.2017 | 00:49
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4 Antworten

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Hallo, man arbeitet bis zum Ende eines Monats und am ersten Tag des nächsten Monats des nächsten meldet sich in Deutschland ab und geht ins Ausland für 1 Jahr um dort zu studieren. Weder von der Agentur für Arbeit noch vom Jobcenter will man keine Leistungen bekommen. Muss man sich in diesem Fall bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter trotzdem arbeitslos melden oder halt nur der Rentenversicherung seine Ausreise und den Grund mitteilen, damit es da keine Lücken gibt? Abwandlung: Man meldet sich in Deutschland erst Mitte des nächsten Monats ab und geht an dem Tag ins Ausland. Muss man sich in diesem Fall bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter arbeitslos melden? Wäre das schlimm für die Rentenversicherung wegen des halben Monats? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georgina Wez,

Sie müssen die Rentenversicherung vorab nicht informieren. Die Zeit des Auslandsstudiums können Sie im Nachhinein als Anrechnungszeit für die Rente geltend machen. Wir benötigen dann entsprechende Nachweise (z.B. Immatrikulationsbescheinigungen, Prüfungszeugnis). Sie sollten darauf achten, keinen vollen Kalendermonat "Lücke" entstehen zu lassen, ggf. melden Sie sich vor bzw. nach dieser Zeit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos bzw. ausbildungssuchend.

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3 Antworten

Lüneburgeram 12.08.2017 | 09:55
1.) Wieso soll man sich bei der AfA und dem Jobcenter arbeitslos melden, wenn man dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht? Macht das Sinn? Wenn Sie keine Leistungen erhalten, interessiert der AfA und das Jobcenter Ihr Aufenthaltsort nicht. Wenn Sie zumindest bei Jobcenter arbeitslossuchend gemeldet sind, müssen Sie sehrwohl denen mitteilen, dass Sie nicht mehr zur Verfügung stehen. 2.) Wenn Sie keine Leistung von der Rentenversicherung erhalten, ist auch der Rentenversicherung Ihr Aufenthaltsort ziemlich egal. '''' halt nur der Rentenversicherung seine Ausreise und den Grund mitteilen, damit es da keine Lücken gibt?''' Sie glauben ernsthaft, dass eine Ausreise an sich eine Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf schließen wird? Dann irren Sie sich. 3.) Sehrwohl k a n n aber das Studium (egal ob im Ausland oder Inland) eine rentenrechtliche Lücke schließen. Die Nachweise des Studiums (Dauer, wochentlicher zietlicher Umfang, Abschluss ja/nein, Art des Studiums) können Sie auch der Rentenversicherung gegenüber dokumentieren, wenn/falls Sie wieder zurück in Deutschland sind. 4.) In der Rentenversicherung gilt das 'Monatsprinzip', d.h. wenn ein Tag im Monat belegt ist, gilt der gesamte Monat als belegt.
GroKoam 12.08.2017 | 12:23
Bei RTL2 mußt Du Dich auch noch abmelden.
q2w3e4r5am 14.08.2017 | 16:15
ich kann einigen posts hier nicht so ganz zustimmen und Hinweise auf RTL2 finde ich ausgesprochen unangemessen: es ist sehr sinnvoll sich vorher abzusichern, bevor man ins Ausland geht! Man kann sich für die Zeit im Ausland sehr wohl beim Arbeitsamt als arbeitsuchend weiterführen lassen - das ist zweckmäßig, wenn man anschließend wieder kommt und ggf. sich arbeitslos meldet. U.U. kann es auch sinnvoll sein, sich für die Zeit im Ausland hier freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern - das hängt aber von verschiedenen Bedingungen ab, für welche Tätigkeit man ins und unter welchen Umständen man ins Ausland geht (echter Grenzgänger, unechter Grenzgänger etc.etc.). Der Antrag muss vorher gestellt werden. Der Anspruch auf (altes) Arbeitslosengeld verjährt neuerdings erst nach 4 Jahren. Man kann sich auch freiwillig rentenversichern - die Bedingungen sollte man vorher erfragen.
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