Ganz klare Antwort:
Nein - es ist nicht zwangsläufig dass über Renten nur dann entschieden wird, wenn zuvor eine Reha stattfand.
Das kann passieren, muss aber nicht. Entscheidend ist der individuelle Einzelfall.
Schönen Tag
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Ganz klare Antwort:
Nein - es ist nicht zwangsläufig dass über Renten nur dann entschieden wird, wenn zuvor eine Reha stattfand.
Das kann passieren, muss aber nicht. Entscheidend ist der individuelle Einzelfall.
Schönen Tag
Allein schon aus den beinah TÄGLICHEN Beiträgen hier im Forum, wo jemand auf Reha geschickt werden soll obwohl die behandelnden Ärzte das für völlig falsch erachten, zeigt das Handeln der DRV. Die Gesetzgeberintention eine EM zu verhindern oder abzumildern durch Reha vor Rente wird von der Verwaltung DRV schlicht in fast alle haben in Reha zu gehen umgemünzt und die Reha als Diagnoseeinrichrung zweckentfremdet in dem der Status einer möglichen EM oder nicht erstmal festgestellt wird. Das ist aber schlicht nicht Sinn und Zweck der Reha. Es werden quasi alle auf Reha geschickt um erstmal festzustellen ob eine EM vorliegt oder nicht. Völlig am Gesetz vorbei. Genauso wie bei Ablehnung Widerspruch Klage. Eine kleine Anfrage der AfD im Bundestag hat alle statistischen Zahlen zur EM Rente von 2014 bis 2018 hervorgebracht. Von Anträgen bis unerledigte Verfahren Widerspruch Klage Anerkenntnis einfach alles. Zu finden als Bundestagdrucksache aus 2019. Ca 40 % der EM Renten werden beim Antrag abgelehnt. Davon gehen ca 70.000 jährlich in Widerspruch. Am Ende mit Klage vor der ersten Instanz stellt sich heraus, dass fast 40 % der Ablehnungen falsch waren. dip21.bundestag.de › btdPDF Drucksache 19/9329 - DIP21 - Deutscher Bundestag: https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=…Leider wird wohl immer öfter quasi jeder in Reha geschickt unabhängig der Sinnhaftigkeit.Was wie viele andere Behauptungen des „Studenten“ hier im Forum nur eine unbewiesene Meinung und damit völlig überflüssig ist.
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