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Experten-Antwort

Muss man zwingend vor einer Erwerbsminderungsrente in Reha

von Mathhias8322.08.2020 | 11:24
1361 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Mitglieder, mein Neurologe und Psychotherapeut rät mir schon seit Jahren zu einem Antrag auf teilweiser Erwerbsminderungsrente weil ich auf Grund einer Vielzahl von Erkrankungen immer wieder beruflich ausgefallen bin und den Arbeitsplatz wechseln musste. Ich bin mittlerweile Ende 30 und war nicht wirklich oft arbeitslos. Jetzt kommt aber das große Aber!!! Ich bin gut ausgebildet mit 2 Berufsausbildungen und Weiterbildung. Ich fand immer schnell einen neuen Job. Allerdings war ich immer nur 1 bis 3 Jahre bei einem Arbeitgeber und habe meistens mehr als die Hälfte der Zeit gefehlt. Bevor es zu einer krankheitsbedingten Kündigung kam habe ich mich schnell anderweitig beworben um mir wieder für ein paar Jahre eine neue Beschäftigung zu sichern. Dies finde ich weder fair mir noch den potentiellen Arbeitgebern gegenüber. Aber indirekt fühlt man sich vom deutschen Rentensystem dazu gezwungen weil man sonst Angst haben muss in Reha geschickt zu werden. Ich leide seit meiner frühen Jugend an einer schweren generalisierten Angst und Panikstörung mit täglich mehrmals auftretenden Panikattacken. Später wurde zusätzlich eine Bipolar II Störung diagnostiziert. Weiter entwickelten sich dissoziative Krampfanfälle und eine komplizierte Migräne mit Aura die mehrmals wöchentlich auftritt. Zusätzlich besteht noch eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Und als ob das nicht genug gewesen wäre besteht bei mir seit einem Unfall vor einigen Jahren auch noch eine chronische Schmerzerkrankung namens CRPS an der rechten Hand. Dadurch bin ich auf tägliche Opiate angewiesen und meine Hand ist förmlich gebrauchsunfähig. Ich arbeite jetzt schon länger in Teilzeit und lebe sozusagen von meinem Vermögen auf Grund solider Familiärer Verhältnisse. Aber in ein paar Jahren wird auch dieses Vermögen erschöpft sein und dann muss ich wohl doch einen Antrag auf teilweiser Erwerbsminderungsrente stellen. Ich habe solche Angst vor einer Reha. Ich möchte nicht aus meinem häuslichen Umfeld gerissen werden und aus meiner Beziehung. Alleine ohne meine Familie und gewohnte Umgebung fühle ich mich traurig und einsam. Ich nehme seit Jahren diverse Antidepressiva und habe diverse Psychotherapien durchlaufen. Muss man wirklich immer in Reha vor einer teilweisen Erwerbsminderungsrente? VG Matthias

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ganz klare Antwort:

Nein - es ist nicht zwangsläufig dass über Renten nur dann entschieden wird, wenn zuvor eine Reha stattfand.

Das kann passieren, muss aber nicht. Entscheidend ist der individuelle Einzelfall.

Schönen Tag

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9 Antworten

KSCam 22.08.2020 | 13:42
Will ein drastisches Beispiel für eine Berentung anführen bei dem eine Reha wirklich keinen Sinn macht. Ein Dachdecker fällt vom Dach und liegt querschnittsgelähmt im Koma.......
Grobiam 22.08.2020 | 13:29
Der Grundsatz"Reha vor Rente"bedeutet nicht zwangsläufig, dass immer eine Reha vorgeschaltet wird. Die RV könnte auch nach Aktenlage entschieden oder eine Begutachtung für ausreichend halten. Eine Reha kommt dann in Frage, wenn dadurch eine Besserung, sprich Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit erreicht werden kann. Es ist aber auch möglich, ärztlicherseits Reha-Unfähigkeit attestiert zu bekommen. Stellen Sie den Antrag auf EM-Rente(eine Teilrente explizit beantragen geht nicht) und dann werden Sie sehen, was die RV dazu spricht.
Katinka1971am 22.08.2020 | 13:58
Ich hatte mit einer weiteren Reha gerechnet und wurde enttäuscht. Leider wurde ich gleich verrentet, weil mir alle Ärzte und auch die Gutachter bescheinigten, dass es nichts bringt. Ich würde jetzt schon einen Antrag stellen. Auch wenn die Angst vor der Reha da ist. Zwar sind nicht alle Menschen gleich, aber mir hat es unendluch gut getan endlich in einer Reha zu sein mit anderen Menschen, die alle auch psychisch krank sind. Ich war dort so frei wie noch nie. Endlich nicht mehr verstecken, endlich Menschen die es nachvollziehen können.Offen reden können. Auch das herausreißen aus den Abhängigkeiten zu Hause hat mir sehr gut getan.
Studentam 22.08.2020 | 18:41
Zuerst empfehle ich Ihnen, schnellstmöglich einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt zu stellen. Allein schon aus arbeitsrechtlicher Sicht (Urlaub, Kündigungsschutz, leidensgerechter Arbeitsplatz, Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung am Tzbfg vorbei). Für den Rentenantrag kann es auch nicht schaden. Weiterhin habe ich selbst keine Reha ableisten müssen und musste zu einer Gutachterin der DRV, die dann die 3 jährig befristete Rente empfohlen hat und auch so umgesetzt wurde. Sinnigerweise ist vor einer Rente eine Reha zu absolvieren, wenn dadurch die EM abgewendet oder abgemildert werden kann. Leider wird wohl immer öfter quasi jeder in Reha geschickt unabhängig der Sinnhaftigkeit.
Studentam 23.08.2020 | 10:51
Leider wird wohl immer öfter quasi jeder in Reha geschickt unabhängig der Sinnhaftigkeit.
Was wie viele andere Behauptungen des „Studenten“ hier im Forum nur eine unbewiesene Meinung und damit völlig überflüssig ist.
Allein schon aus den beinah TÄGLICHEN Beiträgen hier im Forum, wo jemand auf Reha geschickt werden soll obwohl die behandelnden Ärzte das für völlig falsch erachten, zeigt das Handeln der DRV. Die Gesetzgeberintention eine EM zu verhindern oder abzumildern durch Reha vor Rente wird von der Verwaltung DRV schlicht in fast alle haben in Reha zu gehen umgemünzt und die Reha als Diagnoseeinrichrung zweckentfremdet in dem der Status einer möglichen EM oder nicht erstmal festgestellt wird. Das ist aber schlicht nicht Sinn und Zweck der Reha. Es werden quasi alle auf Reha geschickt um erstmal festzustellen ob eine EM vorliegt oder nicht. Völlig am Gesetz vorbei. Genauso wie bei Ablehnung Widerspruch Klage. Eine kleine Anfrage der AfD im Bundestag hat alle statistischen Zahlen zur EM Rente von 2014 bis 2018 hervorgebracht. Von Anträgen bis unerledigte Verfahren Widerspruch Klage Anerkenntnis einfach alles. Zu finden als Bundestagdrucksache aus 2019. Ca 40 % der EM Renten werden beim Antrag abgelehnt. Davon gehen ca 70.000 jährlich in Widerspruch. Am Ende mit Klage vor der ersten Instanz stellt sich heraus, dass fast 40 % der Ablehnungen falsch waren. dip21.bundestag.de › btdPDF Drucksache 19/9329 - DIP21 - Deutscher Bundestag: https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=…
Andere Meinungam 23.08.2020 | 18:07
Bevor eine Erwerbsminderungsrente gezahlt und das mit den Beiträgen aller Versicherten bezahlt wird, ist es völlig legitim zunächst mit einer Reha herauszufinden, ob tatsächlich und in welchem Umfang eine Erwerbsminderung gegeben ist. Im Übrigen haben in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Betrugsversuche von begutachtenden Ärzten und Versicherten dazu geführt, dass jetzt versucht wird, genauer zu ermitteln, ob tatsächlich eine Erwerbsminderung vorliegt. Und in einer mehrwöchigen Reha können sich die Ärzte besser ein medizinisches Urteil bilden. Wer also wirklich krank ist, sieht in einer Reha eher eine Hilfe als eine Strafe und wenn sich am Ende herausstellt, dass mit der Reha keine Besserung erzielt werden kann oder konnte, wird es auch auf die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente hinauslaufen. Von daher kann man das auch ganz anders als ein „Student“ sehen.
Matthias83 am 01.09.2020 | 14:06
Zitat von Student anzeigen
Eine Schwerbehinderung mit einem Gdb von 60 habe ich schon seit Jahren. Aber wirklich viel Vorteile hat man damit nicht wirklich. Auch ein Schwerbehinderter der häufig krankheitsbedingt ausfällt kann gekündigt werden. Die Rechtssprechung ist diesbezüglich eindeutig. Es wird meistens auf die letzten 2 bis 3 Jahre geschaut. Daher hilft es eigentlich nur den Arbeitgeber spätestens alle 3 Jahre zu wechseln und sich selbst rechtzeitig etwas neues zu suchen.
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