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Muss privat BU-Verischerung rückwirkend zahlen?

von ich10.07.2009 | 18:31
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6 Antworten

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Hallo, Ich habe letzte Wochen einen Bescheid wegen voller Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten. Der Bescheid ist rückwirkend gültig seit 2005. Seit 2007 "diskutiere" ich bereits mit meiner privaten BU-Versicherung über den Status meiner Berufsunfähigkeit. Ab wann muss nun die private BU-Versicherung ihre Leistungen zahlen? Ab Datum des Rentenbescheids? Ab Datum der ersten Anfrage wegen BU-Rente in 2007? oder sogar ab Gültigkeit der Erwersunfähigkeit lt. Bescheid (2005). Gibt es hier eine allgemeingültige Aussage, oder ist das alles individuell in den Versicherungsbedingen geregelt? Leider haben die mir vorliegenden Versicherungsunterlagen keine Antwort auf meine Frage.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider kann ich in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung dazu keine Antwort geben.

5 Antworten

Realistam 10.07.2009 | 19:35
Das MUSS in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt sein. Manchmal sind die Formulierungen aber so schwammig oder verwirrend, dass man mehrmals Lesen muss, bevor man es verstanden hat. Also: Nochmal ganz aufmerksam durchlesen!
Skatrentneram 10.07.2009 | 19:19
eine allgemeine Aussage wird es hierzu wohl kaum geben denn dieses müßte doch in den Versicherungsbedingungen geregelt sein. Evtl. sollten Sie einen Fachanwalt für Vers. - Recht zu Rate ziehen.
icham 10.07.2009 | 21:56
Hallo Ralist und Skatrentner, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde wohl warten müssen, bis die Versicherung sich zum Zeitraum äußert. Wenn dieser Bescheid dann nicht meinen Erwartungen entspricht, lasse ich es wirklich von einem Fachanwalt prüfen lassen. Die Versicherungsbedingungen die mir vorliegen, sind gerade auf diese Frage nichtssagend.
Corlettoam 11.07.2009 | 07:57
Wann die private BU Versicherung zahlt ergibt sich aus deren Versicherungsbedingungen. Die private BU-Versicherung muß sich auch nicht an die Entscheidung ( bezüglich des Zeitpunktes des Eintrittes der EM bzw. der BU und ob überhaupt BU) der gesetzlichen Rentenversicherung halten , sondern kann eine völlig eigenständige Ermittlung und dann Entscheidung fällen. Wobei natürlich auch die private BU-Versicherung sich der gesetzl. Rentenversicherung und deren Entscheidungen durchaus anschliessen kann. Mir ist auch sogar ein Fall bekannt, wo die private BU-Versicherung Monate VOR der gesetzlichen Rentenversicherung bereits die BU Rente ausgezahlt hat. Dies ist aber immer Einzelfall abhängig.
mabueam 11.07.2009 | 14:01
Hallo, ich würde mich jedenfalls auf die Aussage deiner Privatversicherung nicht verlassen. Mein Verständnis ist, dass die Feststellung von der RV übernommen wird und somit auch deren Zeitangaben maßgebend sein werden.
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