Guten Morgen, 1 A,
die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind im § 43 des Sozialgesetzbuchs VI definiert. Sollten Sie diese erfüllen und einen Antrag stellen, steht der Rentengewährung nichts im Wege.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung