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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo,
eine einer Mutter-Kind-Kur gibt es so nicht. Bei der Bewilligung einer Kinder-Reha (nur für das erkrankte Kind besteht Reha-Bedarf) können Vater oder Mutter als Begleitperson für die Dauer der kompletten Reha anwesend sein. Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr wird ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes die Notwendigkeit einer dauerhaften Begleitung unterstellt. Bei älteren Kindern muss eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein.
Im Einzelfall kann die Reha-Klinik auch nachträglich einen Reha-Bedarf eines oder mehrer Familienmitglieder feststellen und hierfür eine eigenständige Reha-Maßnahme in die Wege leiten. Hier ist nur ein Antrag und ärztlicher Befundbericht für das Kind notwendig sowie ev. die ärztliche Bescheinigung über eine Begleitperson.
Bei einer Familien-Reha können mehrere Familienmitglieder behandlungsbedürftig sein. Jede Person muß einen Antrag sowie einen ärztliche Befundbericht beibringen und möglichst miteinander einsenden. Sollte eine Person nicht ein der Deutschen Rentenversicherung Land versichert sein, müssen dann diese Unterlagen an den zuständen Rentenversicherungsträger gesandt werden. ISind das Kind sowie ein Elternteil rehabedürftig kann der andere Elternteil unter den oben aufgeführten Bedingungen als Begleitperson mit in die Reha-klinik aufgenommen werden.
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