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Experten-Antwort

Mutter Rente II

von Chrissa12.04.2019 | 23:44
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, Meine Mutter hat 4 Kinder bekommen, alle vor 1992 geboren. 2014 hat sie für 4 Kinder die Mutter Rente Erhöhung bekommen (115,-) mehr im Monat. Nun hat sie dieses Jahr auch Erhöhung bekommen, allerdings 48,- also 1,5 Rentenpunkte , für 3 Kinder stand im Brief. Das erste Kind geboren März 1973, war ab März 1974 bei seiner Grossmutter in Griechenland für 16 Monate d.h bis August 1975. Frage : Bekommt sie deshalb keine Erhöhung für 4 Kinder? Bei der ersten Erhöhung (2014) würde aber das erste Kind berücksichtigt!! Das Kind lebte dann von August 1975 wieder in Deutschland bei meiner Mutter bis es leider verstarb März 1984! Müssen wir uns an die Rentenversicherung wenden? Da bei der ersten Erhöhung (2014) voller Rentenpunkt pro Kind (4 Kinder) angerechnet wurden und nun nur 3 Kinder??? (1,5 Punkte= 48,-€) Besten Dank für eine Rückmeldung! FG, Chrissa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chrissa,

für eine Berechnung der Mütterrente II von Amts wegen kommt es darauf an, dass für den 24. Kalendermonat nach der Geburt eine Kindererziehungszeit (hier also März 1975) im Versicherungskonto gespeichert war. Im März 1975 liegt keine Kindererziehungszeit für das erste Kind vor (Aufenthalt in Griechenland, Erziehung durch die Großmutter). Die Mütterrente II konnte daher nicht von Amts wegen für dieses Kind berücksichtigt werden.

Ihre Mutter kann nun aber zumindest noch einen anteiligen Zuschlag aus der Mütterrente II für den Monat September 1975 (ggf. auch August 1975 bei Zuzug im Lauf des Monats) beantragen, wenn sie nachweisen kann, dass sie das Kind in dieser Zeit in Deutschland erzogen hat. Für diesen anteiligen Zuschlag (entweder 0,0833 Entgeltpunkte = 2,67 € oder 0,1666 Entgeltpunkte = 5,34 €) ist aber ein Antrag erforderlich.

Ihre Mutter sollte sich diesbezüglich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in ihrer Nähe wenden.

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