Hallo Chrissa,
für eine Berechnung der Mütterrente II von Amts wegen kommt es darauf an, dass für den 24. Kalendermonat nach der Geburt eine Kindererziehungszeit (hier also März 1975) im Versicherungskonto gespeichert war. Im März 1975 liegt keine Kindererziehungszeit für das erste Kind vor (Aufenthalt in Griechenland, Erziehung durch die Großmutter). Die Mütterrente II konnte daher nicht von Amts wegen für dieses Kind berücksichtigt werden.
Ihre Mutter kann nun aber zumindest noch einen anteiligen Zuschlag aus der Mütterrente II für den Monat September 1975 (ggf. auch August 1975 bei Zuzug im Lauf des Monats) beantragen, wenn sie nachweisen kann, dass sie das Kind in dieser Zeit in Deutschland erzogen hat. Für diesen anteiligen Zuschlag (entweder 0,0833 Entgeltpunkte = 2,67 € oder 0,1666 Entgeltpunkte = 5,34 €) ist aber ein Antrag erforderlich.
Ihre Mutter sollte sich diesbezüglich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in ihrer Nähe wenden.