Sämtliche beitragspflichtigen Einnahmen müssen im Versicherungsverlauf enthalten sein. Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. werden dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet.
Wenn es sich um das Jahr 2018 handelt, kann es natürlich sein, dass die Jahresmeldung noch aussteht.