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Nach abgebrochener Reha... feststellung EU-Rente

von Sven11.02.2008 | 18:53
1785 Ansichten
3 Antworten

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Nach meiner abgebrochenen Reha will scheinbar niemand was feststellen, das heisst keine Stelle bewegt sich. Wer ist für die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit zuständig? DRV, KV, Arzt oder wer? Kann ich mir dort auch einen Termin holen? Oder muss ich ewig warten bis ich mal angeschrieben werde?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn die Reha aus medizinischen Gründen abgebrochen wurde meldet sich i.d.R. der RV-Träger. Da das nicht der Fall ist, sollten Sie sich beim RV-Träger melden und nach dem Sachstand erkundigen. Der Rentenantrag ist von Ihnen zu stellen.

2 Antworten

KSCam 11.02.2008 | 19:19
Aus Ihrer Frage läßt sich nichts eindeutiges herauslesen! Sie schreiben ja nicht mal warum die Reha abgebrochen wurde? Sollten Sie selbst die Reha aus freien Stücken abgebrochen haben, gäbe es für die RV überhaupt keinen Grund Sie anzuschreiben und "irgendwas einzuleiten". Andererseits: wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, brauchen Sie doch nicht abwarten bis sich jemand anderes bewegt. Beantragen Sie doch einfach die EM Rente und dann "geht was" (oder es kommt ein Ablehnungsbescheid)!
Nixam 12.02.2008 | 07:06
Wann war denn Ihre Reha zu Ende? Wann wurde sie abgebrochen? Möglicherweise liegt der Entlassungsbericht der Klinik noch garnicht vor, ohne diesen der RV-Träger garnicht über das Vorliegen einer Erwerbsminderung entscheiden kann. Ausserdem schliesse ich mich den Vorrednern an, dass der RV-Träger die Feststellung der Erwerbsminderung garnicht von selbst vornehmen muss. Schreiben Sie Ihren RV-Träger formlos an in etwa mit folgendem Text: Hiermit beantrage ich formlos die Erwerbsminderungsrente und bitte festzustellen, ob der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt. MfG Dann haben Sie alles richtig gemacht. Oder Sie rufen den Sachbearbeiter einfach mal an und fragen, ob der Entlassungsbericht schon vorliegt und bitten ihn, die Feststellung der Erwerbsminderung zu prüfen. Alles kann man nicht immer "von amtswegen" machen. Nix
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