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Experten-Antwort

Nach abgelehntem Widerspruch neue Symptome

von Milo24.04.2015 | 16:48
861 Ansichten
3 Antworten

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Hallo! Mein Problem besteht da drin, dass ich mit meinen 61 Jahren eine Teilerwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit bekomme und ich dagegen einen begründeten Widerspruch eingelegt habe. Dieser wurde abgewiesen, mit der Begründung, ich könnte noch mehr als 6 Stunden täglich irgendwo arbeiten (ich bin Radio- und Fernsehtechniker). Nun sind aber Symptome massiv aufgetreten, die vorher nur leicht und von mir falsch gedeutet wurden (Schwindelattaken). Den Grund kennen die Ärzte nicht und schicken mich zu verschiedenen Untersuchungen. Sie vermuten, dass es mit meinem Schlaganfall vor 2 Jahren zusammenhängt. Was kann ich jetzt machen? Soll ich ein neues Gutachten beantragen? Geht das überhaupt noch oder bleibt mir nur noch der Weg über eine Klage? Grüße, Milo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits von L. vorgeschlagen: Neuer Antrag ist jederzeit möglich. Dort sollte man dann deutlich auf zwischenzeitliche gesundheitliche Veränderung hinweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

L.am 24.04.2015 | 17:04
Zulässig klagen können Sie nur dann vor dem Sozialgericht, wenn die Klagefrist von einem Monats des Widerspruchsbescheides noch nicht abgelaufen ist. Ansonsten stellen sie einen neuen Antrag auf einen höherwertigen Leistungsfall. Da Sie bereits eine Rente beziehen, genügt der verkürzte Antrag R 110 http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… oder altersnativ einfach eine Beratungsstelle aufsuchen und da den Antrag aufnehmen lassen.
Miloam 24.04.2015 | 21:43
Vielen Dank für die Antwort!
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