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Experten-Antwort

Nach ALG1 bis zur beruflichen Reha Zwischenübergangsgeld

von Sascha24.07.2022 | 22:24
54 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage wäre: nach meiner medizinischen Reha, habe ich nun mein 4 wöchiges Reha Assessment auch beendet. Jetzt ist es so, dass der 5 monatige Vorbereitungskurs am 27.01.2023 erst beginnen würde und im Anschluss die Umschulung. Da mein ALG 1 aber am 25.10.2022 endet, würde ich da wenigstens ein Zwischenübergangsgeld bis zum 27.01.2023 bekommen? Und wenn ja, die gleiche Berechnung wie bei der medizinischen Reha? Vielen Dank für eine Antwort Sascha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sascha,

wie von "Abschläge" bereits richtig ausgeführt, sollten Sie sich diesbezüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden, die Ihre genaue Fallkonstellation kennt und dann auch zutreffend beurteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Abschlägeam 24.07.2022 | 22:33
Hallo Sascha, dies ist eine Frage, die Ihnen verbindlich nur der Rehafachberater Ihrer zuständigen DRV beantworten kann, denn nur dort liegen Ihre Zahlen und Kenntnisse darüber vor, wonach Ihre med. Reha berechnet wurde und was Ihnen überhaupt nun genau an weiteren Maßnahmen (und daraus resultierenden Übergangsgeldansprüchen) bewilligt wurde. Versuchen Sie ihn über das online-Kontaktformular zu erreichen, dort können Sie das Anliegen auch gleich konkret formulieren - so dass er, wenn sich meldet, gleich eine Antwort parat haben kann - und Sie haben außerdem einen Nachweis über die Anfrage und wählen sich auch nicht die Finger krumm :-) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… Einen schönen Abend!
Saschaam 24.07.2022 | 22:49
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Schönen Abend
am 25.07.2022 | 21:05
Zwischenübergangsgeld war von der medizinischen Reha bis zum Assessment fällig, da das Assessment eine Leistung der Förderkategorie 3 ist. Oder hast Du die Krankenkasse nicht informiert? Die solltest Du mit dem Arbeitsamt zusammen informieren. Du befindest Dich ja in der Warteschleife. Ist ja nicht Deine Schuld. Kümmere Dich rechtzeitig und schnell. Wenn Du erstmal in ALG II BIST WIRD ES IMMER SCHWIERIGER. Die Rentenversicherung spielt mit der Zeit. AFA und KK verlieren mit der Zeit.
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