Hallo Sascha,
wie von "Abschläge" bereits richtig ausgeführt, sollten Sie sich diesbezüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden, die Ihre genaue Fallkonstellation kennt und dann auch zutreffend beurteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung