Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nach Antrag auf EM neue Diagnose dazu

von Andre11.02.2016 | 09:21
1512 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Ich habe einen Antrag auf volle EM gestellt und war bei zwei Gutachtern. Die Krankenkasse will mich jetzt in eine psychosomatische Reha schicken. Nun war ich gestern im CT wegen neuen unerträglichen Schmerzen. Da wurde ein neuer Bandscheibenvorfall gefunden. Muss ich diesen Befund, wenn er mir vorliegt, an die Rentenversicherung schicken und was mache ich mit der Reha? Mit solchen Schmerzen macht die wenig Sinn. Sollte ich nicht Rehafähig sein, wird das Krankengeld dann trotzdem eingestellt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.02.2016 | 10:12

Hallo Andre,

natürlich sollten Sie den neuen Befund an den Rentenversicherungsträger nachreichen - er stützt ja Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Hinsichtlich der Krankengeldzahlung sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden - eine verbindliche Aussage kann ich dazu nicht machen. So wie ich den § 51 SGB V lese, darf die KK das KG jedoch nur einstellen, wenn Sie den Reha-Antrag nicht stellen. Eine Verschiebung der Reha aufgrund einer (ärztlich festgestellten!) aktuellen Reha-Unfähigkeit sollte keinen Wegfall nach sich ziehen. Aber wie gesagt: Bitte mit KK klären....

1 Antworten

Herz1952am 11.02.2016 | 14:06
Hallo Andre, die KK darf die Zahlung von KG auch nicht einstellen, wenn Sie die Reha ablehnen. Die Kassen wollen damit in erster Linie Geld sparen und hoffen, dass die RV dafür die Kosten übernimmt. Ich hatte einen (fast) gleichen Fall, bei dem der Patient eine Reha machen sollte, obwohl der Facharzt des Patienten nicht informiert war, ja sogar ärgerlich über die Krankenkasse, als er es erfuhr. Er war Facharzt in einer Tagesklinik, in der der Patient behandelt wurde. Der Reha-Vorschlag der Krankenkassen kommt auch nicht von deren eigenen medizinischen Dienst, sondern von Verwaltungsangestellten. Diese haben nicht mal die geringste Ahnung, welche Art von Rehe dem Patienten nützt. In diesem geschilderten Fall, war allerdings der Patient schon vorher in der gleichen Art von Reha, die ihm aber aufgrund seiner Art der "Verhaltensstörung" mehr geschadet hat. Es war eine Psychotische Sache, bei der Verhaltenstherapie kaum nützt, sondern durch Medikamente behandelt werden muss. Natürlich meinen es die Mitarbeiter auch dem Patienten gut. Aber sie wissen nicht was sie tun. Hier funktioniert auch der Datenschutz zumindest teilweise, denn der medizinische Dienst der Kasse hätte es aufgrund des vorherigen Reha Berichtes wissen müssen, dass die vorgeschlagene Reha falsch ist. Es kann natürlich sein, dass Ihnen eine psychosomatische Reha Ihnen nützt. Sie können das auch mal mit Ihren Fachärzten besprechen. Gute Besserung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026