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Experten-Antwort

Nach Arbeitsunfall Erwerbsminderungsrente abgelehnt

von katzi111.05.2015 | 20:04
1944 Ansichten
6 Antworten

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Ich werde dieses Jahr 60 und habe mit kurzen Unterbrechungen immer gearbeitet. Nun hatte ich 2012 einen Arbeitsunfall gehabt. Bei denen ich mir die Hüfte gebrochen habe. Nun die Geschichte. Bin auf Arbeit über einen Rollwagen gefallen und hatte oh Wunder danach Schmerzen, habe aber weiter gearbeitet, da mein Chef auch keinen RTW gerufen hatte. Abends zu Hause waren die Schmerzen dann so groß, das ich mich selbst einweisen lassen habe. Ich wurde geröntgt und die Ärzte Radiologen konnten nicht´s feststellen. Blieb 3 Tage im Krankenhaus und wurde dann von D-Arzt betreut. Wurde dann auch trotz Schmerzen nach Hause geschickt. Und das war´s. Da die Schmerzen nach Monaten nicht besser wurden bin ich wieder zum D-Arzt und habe meine Situation geschildert, der wollte mich dann auf die Psychoschiene schieben, nach dem ich ihn dann sagte das wir gerne tauschen könnten verwies er mich in´s CT. Und siehe da auf einmal hieß es ich habe einen OS-Bruch, aber die Enden liegen so gut zusammen das diese von alleine verwachsen würden. Tja der Bruch verheilte, aber die Schmerzen blieben. Wieder hin zum D-Arzt, nun hieß es, der OS-Kopf sei geschädigt. Nun nehme ich um meinen 5h Arbeitstag zu überstehen starke Schmerzmittel, denn eigentlich könnte ich schon nach einer Stunde nicht mehr und da ist es egal ob gehen,stehen oder liegen. Die Ärzte verschreiben mir Massagen und nochmals Massagen. Nebenbei habe ich 40% Behinderung wegen Diabetes mit dazugehörigen Augenschwäche und Bluthochdruck. Diese beiden Sachen aber schon seit x-Jahren. In letzter Zeit fängt nun der Kapaltunnel an sich zu melden und meine Finger werden auch öfter steif.Ansonsten hatte ich noch keine größeren Beschwerden. Nun habe ich den Antrag gestellt und eine Absage bekommen mit der plumpen Begründung ich habe ja Übergewicht und Hartz4-Empfänger und Arbeitslose werden bevorzugt behandelt. Ich weiß das ich Übergewicht habe, aber Tatsache ist das ich noch nie Probleme mit der Hüfte oder sonstiges gehabt habe, ansonsten würde ja was in meiner Krankenakte stehen, die ja angeblich angefordert wird. Also ehrlich gesagt weiß ich nicht was ich davon halten soll. Klar kommt dann. lass dich operieren aber nach jetzt fast 3Jahren und dann soll ich Schmerzfrei sein? Wer´s glaubt. Ich gehe von aus das ich jetzt erst Widerspruch einreichen soll und was ist wenn dieser abgelehnt wird? Zum Anwalt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo katzi1,

Ihnen wurden bereits die zutreffenden Hinweise gegeben. Hierbei möchte ich besonders auf den Beitrag von „W*lfgang“ verweisen.

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5 Antworten

ottonormalVerbraucheram 11.05.2015 | 20:33
Hallo vielleicht wird dir da Geholfen? http://www.berufserkrankungen-siegerland.de/ Welche DRV? Welche BG? Beruf? Gelernt? Ungelernt?
Schorscham 11.05.2015 | 20:37
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie beim Sozialgericht dagegen klagen. Fachkundige Unterstützung ist nie verkehrt. Es muss aber kein Anwalt sein, ein Sozialverband wie der SoVD oder der VdK macht das auch ganz gut. Mir hat damals der SoVD äußerst professionell zu meiner BU-Rente verholfen. Dank der Sturheit eines (nachweisbar) inkompetenten DRV-Mitarbeiters zog sich das Widerspruchs-/Klageverfahren aber trotzdem volle 2 Jahre hin, weil das Sozialgericht nicht früher tätig wurde. Als es aber tätig wurde, reichten 2 Briefe von dort an die DRV aus um das Verfahren zu meinen Gunsten abzuschließen. Ohne mündliche Verhandlung knickte die DRV ein und bewilligte meine Rente so, wie ich sie 2 Jahre vorher beantragt hatte. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
W*lfgangam 11.05.2015 | 20:40
Hallo katzi1, natürlich ins Klageverfahren - dann guten Beistand/Anwalt/SOVd suchen, der ein rein med./EM weiterbringen kann ...allein das zu versuchen, kann gegen Windmühlen anrennen sein. Falls Widerspruchs-Ablehnung folgt, erst mal die DRV-Akte komplett anfordern (eigentlich schon vor Begründung des Widerspruch - da kann jeder halbwegs gescheite Mensch Unstimmigkeiten aufdecken, auch Sie) - aber auch das sollten Sie im Beisein von med. bewandten Personen tun, die im EM-Rentenrecht mitreden können. Gruß w.
L.am 12.05.2015 | 08:21
WO haben Sie einen Antrag gestellt? Die DRV kann es nicht sein, weil die Begründung "Hartz IV" und "Arbeitslos" kein Grund ist einen Erwerbsminderungsantrag abzulehnen.
=//=am 12.05.2015 | 13:28
Mal nur so eine Frage: Ihr Chef hat seinerzeit keinen RTW gerufen. Da es sich aber um einen Arbeitsunfall handelte, hat er wenigstens der Berufsgenossenschaft den Unfall gemeldet??? Das wäre mit das Wichtigste (gewesen). Ich denke auch, dass die Ablehnung mit dieser Begründung nicht von der DRV stammt. Oder irgendein Volltrottel hat Ihnen das so erklärt. Das wäre als Ablehnungsgrund überhaupt nicht zulässig, egal von welcher Behörde. Wenn der Arbeitsunfall von 2012 ursächlich für Ihre körperlichen Beschwerden ist UND der Arbeitsunfall bei der BG angezeigt wurde, ist für eine med. Reha-Maßnahme auch die BG und nicht die DRV zuständig. Vielleicht können Sie noch nähere Angaben hierzu machen.
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