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Experten-Antwort

nach ATZ Schwerbehinderung

von Petulka24.01.2020 | 21:16
85 Ansichten
7 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich besitze einen ATZ-Vertrag ab dem 01.05.2016 bis zum 30.04.2020 (2 Jahre aktiv, 2 Jahre passiv - Blockmodell). Während meiner Altersteilzweit wurde mir ein 50% GdB zuerkannt. Das hätte zur Folge, dass ich zum 01.03.2020 abschlagsfrei in Rente gehen könnte, was ich nicht möchte. Ich bräuchte diesbezüglich einen Rat. Könnte mich mein Arbeitgeber dennoch zwingen zum 01.03.2020 in Rente zu gehen und damit den ATZ-Vertrag frühzeitig beenden? Ich habe meinen Arbeitgeber bisher nicht über meinen GdB informiert. Bin ich verpflichtet dies meinem Arbeitgeber zu melden bzw. kann mein Arbeitgeber dies erfahren? Vielen Dank für Ihre Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.01.2020 | 10:22

Hallo Petulka,

rentenrechtlich sind Sie offensichtlich gut informiert. Ihre Fragen betreffen das Arbeitsrecht.

6 Antworten

ATZam 24.01.2020 | 21:51
Sie sind nicht verpflichtet das dem AG mitzuteilen. Erfahren kann er es auch nur wenn Sie es mitteilen.
Siehe hieram 25.01.2020 | 02:00
Hallo 'Petulka', da es selbst bei dem Bezug einer Regelaltersrente noch möglich ist weiter zu arbeiten, dürfte Ihr AG den GdB nicht als Kündigungsgrund nehmen und Sie veranlassen, nun einen Monat früher vorzeitig in die Rente zu gehen (Ihrer Angabe nach scheint es die vorgezogene Möglichkeit wegen SB zu sein?). Und wenn Ihre AZT ohnehin zum 30.04.2020 endet hat er doch wegen des einen Monats auch nicht wirklich was davon. Als Schwerbehinderter haben Sie (normalerweise) mit GDB >=50 einen zusätzlichen Urlaubsanspruch. Ob das auch in der Passiven Phase der AZT zum Tragen kommt, können Ihnen andere User besser beantworten oder die Experten, ich selbst weiß das leider nicht. Falls ja (auch wenn nur anteilig bis zum 30.04.2020), wäre das zumindest ein Grund, Ihrem AG die SB mitzuteilen. Ansonsten kann Sie natürlich niemand zwingen, es dem AG mitzuteilen. Aber wenn es bisher immer ein "gutes Arbeitsverhältnis" war, sollte der AG es doch besser von Ihnen selbst erfahren anstatt irgendwie "hintenrum". Alles Gute!
KSCam 25.01.2020 | 08:49
Auch der AG wird kaum ein Interesse daran haben dass ein Störfall eintritt und die Personalabteilung alles rückrechnen muss.
Schadeam 25.01.2020 | 08:42
Der DRV ist egal was Sie machen. Ob im Arbeitsvertrag oder im ATZ Vertrag ein Passus steht, dass Sie das melden müssen, wer weiß? Da hilft nachlesen. Aber wg 2 Monaten wird eh keiner ein Theater veranstalten......
ATZam 25.01.2020 | 07:58
Sie haben einen gültigen Altersteilzeitvertrag, der weder von Ihrem Arbeitgeber noch von Ihnen einseitig verändert oder aufgehoben werden kann. Allerdings handelt es sich hier um Arbeitsrecht und der zuständige Ansprechpartner ist da Ihre Personalvertretung oder Gewerkschaft und nicht die Rentenversicherung. VG
W°lfgangam 25.01.2020 | 20:49
...dem schließe ich mich an, ohne auf weitere/rechtliche Details einzugehen. Füße stillhalten und durch. Gruß w. PS: das 'böse' Erwachen könnte folgen, wenn der im Rahmen einer Betriebsrente vorzulegende Rentenbescheid Nachfragen auslöst ...
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