Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Bürgerin Kanne,
damit Ihnen die zu Unrecht gezahlten Beiträge, wieder erstattet werden können, wenden Sie sich bitte an die gesetzliche Krankenkasse, wo Sie krankenversichert sind. Die Krankenkassen sind in Deutschland die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie an Hand der Gehaltsabrechnungen sehen können, an welche gesetzliche Krankenkasse die Beiträge und Meldungen zur Sozialversicherung gegangen sind. Wenn dies aus den Gehaltsabrechnungen nicht ersichtlich ist, müssen Sie bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber nachfragen, an welche gesetzliche Krankenkasse die Meldungen und Zahlungen zu Sozialversicherung gegangen sind.
Den Antrag auf Beitragserstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen können Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen bekommen.
Ob die Beiträge dann direkt an das Versorgungswerk weitergeleitet werden kann, entscheidet die Krankenkasse. Bitte setzen Sie sich auch mit Ihrem Versorgungswerk in Verbindung, ob Sie die zu Unrecht gezahlten Beiträge dort noch nachzahlen können.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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