Hallo Paleos,
Sie müssen nach Auslaufen der Altersteilzeit nicht vorzeitig mit Abschlag in Rente gehen, sondern können, wenn sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, auch warten, bis Sie die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erreichen und dann ohne Abschlag in Altersrente gehen.
Anrechnungs- oder Beitragszeiten wegen Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn werden bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Allerdings ist zu beachten, dass diese Zeiten in den letzten 2 Jahren nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden können. Sie müssen die Wartezeit also ohne diese Zeiten erfüllen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung