51 Antworten
lapplandfeeam 07.12.2015 | 09:58
@ Groko
Wir sind nicht beim "DU" !
Außerdem wissen Sie nicht, weshalb ich die EM Rente beziehe, also ein wenig mehr Ernsthaftigkeit bei diesem Thema!
Wenn Sie auf ernste Fragen nicht angemessen antworten können, halten Sie sich einfach zurück!
Grokoam 07.12.2015 | 09:51
Nee dann mußt Du arbeiten, keine Angst das tut nicht weh.
Schadeam 07.12.2015 | 11:08
Diese Frage klären Sie bitte mit der Agentur für Arbeit, denn diese Behörde entscheidet auch darüber ob Sie ALG 1 erhalten.
Hermannam 07.12.2015 | 11:35
Mit dem zurückhalten hat Groko der alte Wichser ein Problem... er muß immer seinen unqualifizierten Mist anlassen damit er Befriedigung bekommt.
chri58am 07.12.2015 | 12:38
Ich habe im Mai bei der DRV Antrag auf Verlängerung EMR gestellt (31.10.15 ) und habe mich dann bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III gestellt . Dieses wird dann vom MD der Arbeitsagentur entschieden ob ALG I ja oder nein.
Leider habe ich von der DRV einen negativen Bescheid bekommen und bin jetzt im Widerspruchsverfahren und bekomme jetzt ab den 01.11.15 ALG I.
William 07.12.2015 | 14:26
Hallo Lapplandfee,
ich bin in der gleichen Situation bekomme auch Arbeitsmarkt Rente befristet bis zum 31.10.16.
Da ich mein Alg 1 noch nicht ausgeschöpft habe u.noch Anspruch auf 420 Tage habe, wurde mir von der Agentur für Arbeit gesagt,das ich mich gleichzeitig wenn ich 3-4 Monate vor Ende der Befristung den Antrag auf Verlängerung stelle mich auch bei der AfA melden soll,der Anspruch auf die 420 Tage bleibt 4 Jahre bestehen,falls die EMR nicht verlängert wird bekomme ich wieder Alg 1.
Zur Antwort von Groko kann ich nur sagen,das ich ihm gerne meine Schmerzen geben würde ,mal sehen ob er dann auch noch arbeiten gehen würde.
Schorscham 07.12.2015 | 14:25
Zumindest ist bekannt, dass Sie zwischen 3 und (unter) 6 Stunden täglich arbeiten können.
Sonst würden Sie nämlich keine "Arbeitsmarktrente" sondern eine reguläre Rente wegen voller Erwerbsmiderung bekommen.
Diese Entscheidung haben Sie offenbar akzeptiert, da Sie nirgends etwas von einem Widerspruch erwähnten.
Sollte Ihre "Arbeitsmarktrente" tatsächlich nicht verlängert werden, kommen Sie also nicht um eine Job-Suche herum, da sowohl Arbeitslosengeld_1 als auch Arbeitslosengeld_2 intensive Bewerbungsbemühungen zwingend voraussetzen.
Hermineam 07.12.2015 | 14:34
Hältst Du Deinen asozialen Kommentar etwa für "qualifiziert", Du H.O.N.K.?
lapplandfeeam 07.12.2015 | 15:14
@ Schorsch
Zumindest ist bekannt, dass Sie zwischen 3 und (unter) 6 Stunden täglich arbeiten können.
Sonst würden Sie nämlich keine "Arbeitsmarktrente" sondern eine reguläre Rente wegen voller Erwerbsmiderung bekommen.
Diese Entscheidung haben Sie offenbar akzeptiert, da Sie nirgends etwas von einem Widerspruch erwähnten.
Sollte Ihre "Arbeitsmarktrente" tatsächlich nicht verlängert werden, kommen Sie also nicht um eine Job-Suche herum, da sowohl Arbeitslosengeld_1 als auch Arbeitslosengeld_2 intensive Bewerbungsbemühungen zwingend voraussetzen.
1. muss ich in diesem Forum nicht alles preis geben, was mich und die Umstände meiner EM Rente betrifft, sondern darf Fragen stellen.
2. interessiert mich nur, ob das richtig ist, was ich in dieser Broschüre gelesen habe und in welchen Fällen das zutrifft.
3. Würde ich gerne arbeiten, aber...
(Aus Gründen, die Sie nicht kennen, beziehe ich erstmal meine Rente), das war die Entscheidung der Ärzte.
Herz1952am 07.12.2015 | 15:36
Es rauscht der Wind, es rauscht der Wald, freuet euch, das Christkind kommt bald. (smile).
Herz1952am 07.12.2015 | 15:27
An alle wegen Groko,
Groko kann doch nichts dazu, dass er so schreibt. Den hat der Nikolaus schon seit Jahren immer mit dem Baseball Schläger verhauen (nicht erst gestern).
Seitdem ist er absolut "schmerzfrei" (smile).
Schorscham 07.12.2015 | 15:30
Natürlich dürfen Sie Fragen stellen.
Allerdings müssen Sie dann auch mit ehrlichen Antworten rechnen.
Und zwar eine Rente wegen TEILWEISER Erwerbsminderung, weil die sozialmedizinischen Gutachter ein Restleistungsvermögen zwischen 3 und (unter) 6 Stunden/Tag festgestellt haben.
Wer mit einer solchen Entscheidung nicht einverstanden ist, legt gewöhnlich Widerspruch ein.
Ansonsten bestätigt er, dass er sich selbst lediglich für eingeschränkt erwerbsfähig hält aber nicht für erwerbsunfähig.
Herz1952am 07.12.2015 | 15:36
Hallo Lapplandfee,
Schorsch hat einen harten Kampf bis zur Rente gehabt und teilt nur seine Erfahrungen mit.
Ihnen kann ich nur empfehlen, sich rechtzeitig bei AfA zu melden, dass im Notfall keine Ansprüche verloren gehen.
Ich hatte auch Arbeitsmarktrente die ersten 3 Jahre. Für die anschließende EM-Rente ohne zeitliche Befristung genügte die Übermittlung der inzwischen ausgestellten ärztlichen Atteste. Aber bei mir war es zu eindeutig.Ich habe auch relativ früh den Verlängerungsantrag gestellt, Ich glaube es waren auch 3 - 4 Monate vor Ablauf.
Herz1952am 07.12.2015 | 15:47
Hallo Schorsch,
mich hat es damals nicht im geringsten interessiert, ob es eine Arbeitsmarktrente ist oder nicht. Hauptsache volle EM auf 3 Jahre befristet, ich habe auch nicht im geringsten darauf geachtet, ob bis dahin der Arbeitsmarkt noch verschlossen ist oder nicht. Mein Berater hat mich sogar auf diesen Umstand hingewiesen. Ich konnte nämlich den Beginn der Rente selbst festlegen und habe den spätesten Termin genommen.
Ich habe den Anruf über Handy bei "Kodi" (es war allerdings niemand in der Nähe) entgegengenommen und war sogar ein wenig geschockt, weil ich gleichzeitig auf Dauer einen GdB von 70 hatte.
Aber damals haben die Ärzte noch geglaubt, dass sich Herzzellen neu aufbauen können und dadurch die Leistung wieder besser wird.
Aber die aufkeimende Hoffnung hat sich leider für viele zerschlagen.
Ich wäre auch nicht damit einverstanden gewesen, dass ich noch 3 - 6 Stunden hätte arbeiten können. Aber durch einen erfahrenen Kardiologen der Uni-Klinik habe ich schon vor der Operation erfahren, dass es bei einer stark eingeschränkten Herzfunktion bleibt.
lapplandfeeam 07.12.2015 | 16:40
Hallo Schorsch,
ich habe den Eindruck, dass Sie die Beiträge der Nutzer dieses Forums fast auswendig kennen, da Sie auf Alles und von Allen eine Antwort haben.
Nur zur Kenntnisnahme: Ich beziehe die VOLLE Erwerbsminderungsrente.........
Cassandraam 08.12.2015 | 06:42
Hallo Lapplandfee,
ja, Sie beziehen eine volle Erwerbsminderung; Sie sind aber nur TEILWEISE erwerbsgemindert (sonst wäre es keine Rente wegen eines verschlossenen Arbeitsmarktes).
Das bedeutet, dass Sie (aus medizinischer Sicht) durchaus in der Lage sind, 3 bis 6 Stunden täglich zu arbeiten.
Nebenbei bemerkt ist der Rentenbezug keine Entscheidung Ihrer Ärzte....den Antrag haben Sie ja wohl gestellt, oder ???
Um zu Ihrer Ausgangfrage zurückzukommen: fragen Sie beim Jobcenter nach !
Herz1952am 08.12.2015 | 12:38
Hallo Lapplandfee,
ich bin jetzt auch ein wenig verwirrt, welche Rente Sie zur Zeit beziehen. Aber es ist gleich, ob es eine volle Arbeitsmarktrente ist, oder eine volle Rente wegen Erwerbsminderungsrente, weil Sie unter 3 Std. "arbeitsfähig" sind.
Die Art der Rente steht im Bescheid unter "Rentenart". Erst hier steht, ob Ihre Rente auf den "Verhältnissen des Arbeitsmarktes" beruht und nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand.
Auf der ersten Seite steht: (nur) Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Sie sollten nur den Antrag auf Weitergewährung rechtzeitig stellten. Meine "Arbeitsmarktrente" war bis 30.4.2009 befristet. Der Verlängerungsantrag wurde am 15.1.09 gestellt, nach Hinweis der DRV vom 03.11.2008. Eingang des Antrages bei DRV am 19.01.2009.
Die Erteilung des Bescheides wurde am 23.02.09 ausgestellt mit Eingang 26.02.2009.
Mich hat die Arbeitsagentur nicht mehr gesehen. Ich habe mich auch nicht mehr vorher gemeldet.
Also, frühzeitig Antrag stellen. Eine Information der Arge frühzeitig einzuholen, kann nicht schaden, insbesondere dann nicht, falls eine Verlängerung letztendlich abgelehnt wird.
lapplandfeeam 08.12.2015 | 13:20
an Herz1952,
danke für die Antwort!
Noch habe ich ein wenig Zeit und kann diese bis zur Verlängerung sicher gut nutzen.
Mir ist einfach nur wichtig, ob ich dazu verpflichtet bin mich beim Jobcenter zu melden.
Da diese Behörde immer einen Grund sucht und manchmal auch findet.
Schorscham 08.12.2015 | 15:01
Wie Sie den Fehlbetrag nach Einstellung Ihrer "Arbeitsmarktrente" ausgleichen wollen, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen.
Niemand zwingt Sie dazu, bei welcher Behörde auch immer", Unterstützungszahlungen zu beantragen.
Nur sobald der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie nicht mehr als verschlossen gilt, ist mindestens die halbe Rente futsch.
Schorscham 08.12.2015 | 14:54
Das ist eben nicht gleich, weil "Arbeitsmarktrenten-Bezieher" nur teilweise erwerbsgemindert sind und nur deshalb eine volle EM-Rente erhalten, weil der Teilzeitarbeitsmarkt (angeblich) verschlossen ist.
Und das kann sich sehr schnell ändern, wie bereits an anderer Stelle ausführlich diskutiert wurde.
Herz1952am 08.12.2015 | 16:25
Nachtrag:
Ich habe "lapplandfee" nur den möglichen Ablauf geschildert, dieser ist nämlich gleich, wenn sich der AM nicht bessert.
Deshalb habe ich ihr auch geraten (falls es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt), schon beim Verlängerungsantrag sich beim "Amt" zu erkundigen.
Außerdem hätte sie auch die Möglichkeit, sofort einen neuen Rentenantrag zu stellen, erst recht, wenn sich ihre Krankheit in der Zwischenzeit verschlechtert hätte. Selbst dann wenn das nicht der Fall wäre. Möglich ist vieles.
Herz1952am 08.12.2015 | 16:20
Schorsch,
Ihre Ausführungen sind vollkommen richtig. Ich bin nur davon ausgegangen, dass sich der Arbeitsmarkt nicht bessert.
Ich wurde auch darauf hingewiesen. Ich hätte den Rentenbeginn vorlegen können. Aber eigentlich wäre das auch egal gewesen, wenn plötzlich der AM nicht mehr verschlossen ist.
Nur in meinem Fall hätte ich sofort einen neuen Rentenantrag gestellt, weil der die Arbeitsmarktrente nur deshalb erteilt wurde, weil ein Arzt eine Besserung erwartet hat und ich damit einverstanden war unter diesen Umständen wieder zu arbeiten.
Medizinisch war dies aber unmöglich. Das wusste ich bereits, so sicher "wie das Amen in der Kirche" von der Uni-Klinik.
Herz1952am 08.12.2015 | 16:31
Die Rente (AM-Rente) aufbessern geht übrigens nicht über H4, sondern über Hilfe zum Lebensunterhalt.
Außer natürlich durch einen Minijob. Darüber hinaus gibt es mehr Renteneinbuße als Mehrverdienst (in der Regel).
Alles schon praktisch miterlebt. (Leider).
W*lfgangam 08.12.2015 | 20:00
Schorscham 08.12.2015 | 20:07
In verschiedenen Regionen, z.B. im süddeutschen Raum, galt der (Teilzeit)Arbeitsmarkt noch nie als verschlossen.
Dazu kommt noch, dass bei der Prüfung, ob aufgrund der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes eine "Arbeitmarktrente" bewilligt werden kann oder nicht, auf den regionalen Arbeitsmarkt geschaut wird, während BU-Renten bereits dann abgelehnt werden dürfen, wenn BUNDESWEIT mindestens 100 freie Arbeitsplätze in einem zumutbaren Verweisungsberuf vorhanden sind.
An diesem Beispiel kann man sehr gut die Paradoxität dieser sogenannten "Arbeitsmarktrenten" erkennen.
Im Übrigen ist für teilweise Erwerbsgeminderte sehr wohl das JobCenter zuständig, sofern kein ausreichender Alg_1-Anspruch besteht.
Schließlich ist dieser Personenkreis, im Gegensatz zu vollständig Erwerbsgeminderten, in ordentliche Arbeitsverhältnisse vermittelbar.
Die Fragestellerin @lapplandfee wurde hier bereits zu einem früheren Zeitpunkt erschöpfend über die Besonderheiten einer "Arbeitsmarktrente" informiert.
Deshalb ist es ziemlich verwunderlich, dass sie offenbar immer noch im Glauben ist, sie würde eine "reguläre" Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten und dass sie auch noch patzig wird, wenn sie sachlich korrekt aufgeklärt wird.
Es ist aber auch gemein, wenn man vergeblich auf seine erhofften Wunschantworten wartet...... ;-)
MfG
Cassandraam 09.12.2015 | 06:53
Silviaam 09.12.2015 | 08:51
@Schorch, auch ich stimme Ihren Ausführungen in allen Belangen zu und ziehe meinen Hut, dass sie überhaupt sich weiter die Mühe machten, diese Aufklärungsarbeit, nach den an sie gerichteten Beschimpfungen, zu betreiben.
An @Herz möchte ich die Bitte aussprechen, nur Hilfe anzubieten wenn sie auch sachlich gegeben werden kann. Sie verstricken sich regelmäßig in den meisten von ihnen gestellten Aussagen in Widersprüchen und fügen in Regelmäßigkeit ihre eigene Leidensgeschichte ein, sodass die eigentliche Fragestellung zumeist hinterher geschreddert ist.
Ein Danke an die sach- und fachkundigen Teilnehmer für ihre unendliche Geduld, immer wieder auf gleiche Fragen sachlich zu antworten.
Gruss Silvia
Sinnes Wandelam 09.12.2015 | 10:15
Schon interessant, wie manche Forum Teilnehmer/Leser andere hier öffentlich auseinander nehmen und bloßstellen!
Dies ist ein anonymes Forum und deshalb haben immer die selben Leute, die hier antworten die Sicherheit nicht belangt zu werden.
Die Frage von Lapplandfee bezog sich lediglich darauf, ob Beiträge zur Arbeitlosenversicherung von der DRV geleistet werden.
Zündfunkeam 09.12.2015 | 11:06
Zitat von Sinnes Wandel anzeigen
Stimmt nicht:
Sie hat weder verstanden, dass sie NICHT erwerbsUNFÄHIG ist,
noch, dass man ohne Arbeitslosmeldung und ohne aktive Arbeitsplatzsuche auch kein "ALG II" bekommt.
Ihrer Fragestellung nach hält sie sowohl "ALG I" als auch "ALG II" für Rentenersatzzahlungen für Erwerbsunfähige.
Herz1952am 09.12.2015 | 13:14
Schorsch,
wieso bekommt Sie denn eine volle EM-Rente wegen verschlossenen Arbeitsmarkt? Wohl weil in Ihrer Umgebung der AM verschlossen ist. Und ich habe schon einmal geschrieben, dass für Erkrankte die Chance gleich 0 ist, einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu bekommen, weshalb auch
immer.
Als sie schrieb, dass Sie eine volle EM-Rente bekommt, habe ich sachlich aufgeklärt. Ich habe in meinen Unterlagen nachgeschaut und ihr geschrieben, dass sie auf Seite 2 nachsehen soll.
Ich war leider in einer ähnlichen Situation wie Lapplandfee. Es war fast eine Kopie ihrer Situation.
Ich habe auch nicht angezweifelt, dass, wenn die Rente nicht verlängert wird, aus welchem Grund auch immer, sie sich beim Amt melden soll.
@Silvia,
ok, ich übertreibe vielleicht manchmal, aber wenn Sie in einer Situation wie ich gewesen wären, würden Sie das vielleicht verstehen. Ich fühlte mich damals ähnlich wie lapplandfee. Ich war nicht einmal In der Lage, meinen Rentenantrag selbst zu stellen. Und ob ein Arzt oder die DRV meint, man könne noch 3-6 Stunden arbeiten, interessiert einem in dieser Situation "nicht die Bohne". Man will endlich seine Ruhe haben, denn man sollte auch alles tun, damit sich die Krankheit bessern kann.
Nicht einmal Ärzte, weder Fach- noch Allgemein-Ärzte kennen das SGB V - Krankenkassenrecht - und ich habe 3 Ärzte über Ihre Rechte aufklären müssen, was sie überhaupt machen können und vor allem dürfen.
Die Unwissenheit der Ärzte ist einfach nur noch schockierend. Bei allen Ärzten, auch bei Gutachtern, die subjektive Eindrücke in den Bericht reinschreiben dürfen.
Ich habe mir dieses Wissen in den letzten Jahren durch lesen von Ärztezeitungen und Studien, sowie durch Gesetze soweit wie möglich angeeignet.
Jetzt fehlt vielleicht noch die Bemerkung von irgendjemand, ich hätte dafür auch noch arbeiten können. Aber wie, wenn ich nicht weis, ob ich am nächsten Tag nicht wieder im Krankenhaus lande und jede Woche 2 Arzttermine habe.
Natürlich konnte ich Lapplandfee keine konkrete Hilfe anbieten, da ich nicht weis, wie sich ihre Lage weiterentwickelt.
Das geht aber so gut wie bei keiner Frage im Forum. Man muss einfach entscheiden, was man unternimmt, wenn man in eine entsprechende Situation kommt.
Ich habe auch gelernt mit juristischen Situationen umzugehen. Da kann man nur sagen: "Nichts ist so einfach, wie es scheint".
Herz1952am 09.12.2015 | 13:25
Noch etwas zu "Widersprüchen".
Ob es sich um Sozialversicherung, Steuerprüfungen usw. handelt ist die Taktik fast immer gleich.
Bei Widersprüchen werden die Gründe für die Ablehnung "gebetsmühlenartig" wiederholt, mit denen die Ursprungsablehnung bereits erfolgte.
Man mach sich nicht einmal die Mühe auf neue Argumente einzugehen.
Das beruht auf jahrelangen beruflichen Erfahrungen. Es geht dann meistens irgendwie doch, aber im "Notfall" muss man eben klagen.
Dies gilt für "beide Seiten".
Silviaam 09.12.2015 | 14:17
@Herz1952
Ich schicke Ihnen mein Anliegen gerne noch einmal. Denn wie mir scheint, haben Sie es beim ersten Lesen nicht verstanden.
"An @Herz möchte ich die Bitte aussprechen, nur Hilfe anzubieten wenn sie auch sachlich gegeben werden kann. Sie verstricken sich regelmäßig in den meisten von ihnen gestellten Aussagen in Widersprüchen und fügen in Regelmäßigkeit ihre eigene Leidensgeschichte ein, sodass die eigentliche Fragestellung zumeist hinterher geschreddert ist."
Gruß Silvia
Schorscham 09.12.2015 | 14:13
Sie hatten bezweifelt, dass sich die Arbeitsmarktlage verbessern könnte.
Daraufhin hatte ich lediglich darauf hingewiesen, dass es in erster Linie vom Wohnort abhängt, ob man von einer "Arbeitsmarktrente" profitieren darf oder ob man keine solche Rente bekommt, weil man das Pech hat, in einer Region zu wohnen, in welcher der Arbeitsmarkt als entspannt eingestuft wird, wo man aber trotzdem keine Arbeit findet.
Dass der regionale Arbeitsmarkt plötzlich als "entspannt" bewertet wird, kann schneller gehen als Sie glauben.
Und darauf wurde Ihnen geantwortet, dass die Job-Vermittlung nicht im Verantwortungsbereich der DRV liegt.
Nach Ihrer These müsste jeder Langzeitarbeitslose eine "Arbeitsmarktrente" bekommen, weil deren Vermittlungschancen auch nicht gerade rosig sind.
Die sogenannte "Arbeitsmarktrente" steht ohnehin seit geraumer Zeit auf dem Prüfstand und kann mit einer simplen Gesetzestext-Konkretisierung abgeschafft werden.
Daran können weder Sie noch ich etwas ändern.
=//=am 09.12.2015 | 15:07
Alle Achtung, bisher 28 Beiträge zu solch einer simplen Frage! Und jetzt geb ich noch meinen Senf ab: :-)
@lapplandfee:
Stellen Sie Ihren Weitergewährungsantrag rechtzetig - ca.4 - 5 Monate vor dem Ende der Zeitrente. Und melden Sie sich gleichzeitig arbeitslos, zuerst bei der Arbeitsagentur; wenn diese nicht zuständig ist, beim Jobcenter.
Rudiam 09.12.2015 | 15:45
Zitat von =//= anzeigen
Das ist keine gute Idee.
Sollten Arbeitsagentur oder Jobcenter vor der DRV-Entscheidung einen geeigneten Job anbieten, war es das mit der Arbeitsmarktrente.
Herz1952am 09.12.2015 | 15:48
Hallo Schorsch,
vielleicht haben wir beide uns ein bisschen geirrt, mit dem Begriff "verschlossener" Arbeitsmarkt.
1. Es kommt nicht darauf an, wo man wohnt und dass da der AM nicht verschlossen ist, weil es nicht genügend allgemeine Arbeitsplätze gibt.
2. Es kommt darauf an, ob nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden sind, die dem Restleistungsvermögen des "Arbeitsmarktrentners" entsprechen. Dabei wird wohl der Gesundheitszustand berücksichtigt und die Anzahl der dafür bestehenden Teilzeitarbeitsplätze.
Ich habe das primitiv ausgedrückt, indem ich irgendwo auch sagte: "Wer nimmt schon einen kranken Arbeitnehmer".
Man kann es auch überspitzt ausdrücken, dass ein kranker Arbeitnehmer, bzw. jemand mit Einschränkungen keinen Marktwert (zumindest keinen vollen) mehr besitzt. Das "smile" kann ich für diesen Satz alledings nicht anwenden.
In meinem Bescheid steht auf Seite 2 (erster Bescheid) " ...nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht".
Hierbei sind offensichtlich die Gesamtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt für eingeschränkt einsatzfähige Personen gemeint. Mithin auch, welche Arbeiten der Arbeitnehmer mit den gesundheitlichen Einschränkungen noch leisten kann.
Hier ein Link, der das gut beschreibt. Er ist von einem (unabhängigen) Rentenberater:
https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leist…Schorscham 09.12.2015 | 16:02
Und warum werden dann in Süddeutschland nachweisbar weniger "Arbeitsmarktrenten" bewilligt als in Norddeutschland?
Es kommt sehr wohl auf die Beschaffenheit des REGIONALEN Arbeitsmarktes an, auch wenn Sie das mal wieder besser wissen.
Zufälligerweise sind mir persönlich 2 Betroffene bekannt, denen eine "Arbeitsmarktrente" verweigert wurde, weil deren regionaler Arbeitsmarkt nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht als verschlossen gilt.
Das Beide trotzdem schon jahrelang arbeitslos sind, ist unerheblich.
Herz1952am 09.12.2015 | 16:03
Hallo Rudi,
lesen Sie bitte meinen letzten Beitrag an Schorsch und vor allem den angegebenen Link.
In diesem steht sogar der Satz, dass wenn es weder dem Arbeitsamt noch der DRV gelingt, dem Arbeitnehmer (wohl auch Rentenantragssteller gemeint), nicht innerhalb eines Jahres einen Arbeitsplatz anzubieten, der seinem Restleistungsvermögen entspricht, ist der Arbeitsmarkt für ihn verschlossen.
Was dieser Satz für praktische Bedeutung hat ist mir auch nicht ganz klar.
Womöglich aber deshalb, dass die AM-Rente nur noch innerhalb eines Jahres nach Rentenantragsstellung aberkannt werden kann.
Aber was wäre nach 2 Jahren???
Herz1952am 09.12.2015 | 16:40
Schorsch,
OK, der erste Satz war sachlich wohl nicht ganz richtig. Es kommt a u c h darauf an, hätte es heißen müssen. Natürlich mit allen anderen Kriterien.
Deswegen ist ja mein Vertrauen gegen alle Institutionen den "Bach runtergegangen".
Ich weis es deswegen nicht besser. Irgend jemand hat für Ihre Bekannten wohl eine nicht korrekte Entscheidung getroffen, bzw. geglaubt, dass er die richtige Entscheidung trifft.
Deshalb bleibt manchmal nur noch Widerspruch und nochmal Widerspruch und meistens wohl nur noch eine Klage.
Ob diese letztendlich hilft ist natürlich auch unklar. Mein Rentenberater war übrigens Ringer, und er meinte, dass er sich vor Gericht des Öfteren zurückhalten musste, auch bei Aussagen von Gutachtern. Er hat sogar einen Gutachter im Anschluss darauf hingewiesen, welchen Schaden seine Aussage seinem Mandanten zugefügt hat. Der Gutachter sagte nur: das hätte er nicht gewusst. Vielleicht wäre dann das "Gutachten" in einem entscheidenden Detail anders ausgegangen.
Dieser Berater hat noch mehr Leuten "aus der Patsche geholfen. Durch ihn habe ich auch (wegen einer anderen Krankheit) wieder mein KG weiter bezahlt bekommen.
Er hatte die Rechtsgutachten gekannt, die für eine Fortzahlung des KG sprachen.
Recht haben und Recht bekommen ist sehr diffizil.
Noch kurz zu Bayern. Die AOK hat in unserem Gebiet einen 27 Jährigen auf dem "nicht vorhandenen Gewissen", weil sie im Gegensatz zu anderen Krankenkassen nicht rechtzeitig eine Magenband op finanzieren wollte oder zumindest geglaubt hat, es wäre noch nicht an der Zeit. Andere Kassen in der BRD genehmigen das eher. Ich habe einen Chefarzt einer Münchener Klinik ein Einzelfallurteil gemailt. Er hat nur gemeint, wenn er das gewusst hätte wäre der Fall anders gelaufen.
Fast hätten wir Strafanzeige gegen die AOK gestellt, wegen Tod durch Unterlassung (fällt unter "Mord"). Wir haben es aber bleiben lassen, um die Familie nicht zu belasten. Der junge Mann starb zwei Tage nach meiner Mail.
Schorscham 09.12.2015 | 17:07
Diese Entscheidungen wurden gerichtlich bestätigt.
Und dass der allgemeine Arbeitsmarkt in Süddeutschland erheblich entspannter ist als in Norddeutschland oder im Ruhrgebiet, dürfte sich mittlerweile auch schon rumgesprochen haben.
Schorscham 09.12.2015 | 16:22
Das ist gleich doppelter Nonsens:
1. Vermittelt die DRV keine Arbeitsplätze und
2. ist die Beschaffenheit des regionalen Arbeitsmarktes entscheidend und nicht die erfolgreiche Vermittlung, wie es auf Ihrer verlinkten Seite behauptet wird.
Kann es ja auch nicht, weil (siehe oben!)
Herz1952am 09.12.2015 | 17:41
Das wusste ich nicht.
Ich wollte noch eine Bemerkung machen, dass ich nicht in Bayern wohne, sondern in Ufr., aber in Anbetracht des Schicksals Ihrer Bekannten kann ich nur sagen, dass es mir für Ihre Bekannten leid tut, dass sie arbeitslos sind.
Was den doppelten Nonsens betrifft, es steht im Gesetzestext so drin, der in das neue Recht übernommen worden sein sollte.
Aber in Gesetzen steht auch viel, ohne dass es praktisch angewendet wird (werden kann).
s. Link
Herz1952am 09.12.2015 | 17:43
Das wusste ich nicht.
Ich wollte noch eine Bemerkung machen, dass ich nicht in Bayern wohne, sondern in Ufr., aber in Anbetracht des Schicksals Ihrer Bekannten kann ich nur sagen, dass es mir für Ihre Bekannten leid tut, dass sie arbeitslos sind.
Was den doppelten Nonsens betrifft, es steht im Gesetzestext so drin, der in das neue Recht übernommen worden sein sollte.
Aber in Gesetzen steht auch viel, ohne dass es praktisch angewendet wird (werden kann).
s. Link
Herz1952am 09.12.2015 | 18:11
Ich habe auch nochmal nachgeschaut, nachdem die Arbeitsmarktrente (3-6 Std.) entfällt, wenn der Arbeitnehmer einen Teilzeitarbeitsplatz dieser Art noch innehat.
Es muss jedoch auf jeden Fall der Einzelfall geprüft werden.
Vermutlich auch die individuelle Leistungskraft.
Ich sage ja schon immer: Gesetze, Richtlinien, Verordnungen usw. usw. usw.
Gleicher Fall 2 Richter, gegensätzliche Urteile, Revision/Berufung nicht möglich wegen z.B. geringer Streitwert.
Herz1952am 09.12.2015 | 18:18
William 09.12.2015 | 19:49
@lapplandfee:
Stellen Sie Ihren Weitergewährungsantrag rechtzetig - ca.4 - 5 Monate vor dem Ende der Zeitrente. Und melden Sie sich gleichzeitig arbeitslos, zuerst bei der Arbeitsagentur; wenn diese nicht zuständig ist, beim Jobcenter.
Das ist keine gute Idee.
Sollten Arbeitsagentur oder Jobcenter vor der DRV-Entscheidung einen geeigneten Job anbieten, war es das mit der Arbeitsmarktrente.
Rudi das ist kein guter Tipp,was ist wenn trotz AMR noch Anspruch auf Alg 1 besteht dieser ruht 4 Jahre solange wie man AMR bekommt,deshalb sollte man gleichzeitig mit dem Verlängerungsantrag bei der AfA vorstellig werden,dies sollte 3 Monate vor Ende der AMR geschehen,sollte man wirklich einen Job zugewiesen bekommen gibt es dann immer noch die teilweise EMR.
Das ist für den Fall das die AMR nicht verlängert wird.
Dann ist man immer auf der sicheren Seite,wer sich nicht sicher ist,sollte sich bei der AfA beraten lassen
=//=am 10.12.2015 | 10:15
@lapplandfee:
Stellen Sie Ihren Weitergewährungsantrag rechtzetig - ca.4 - 5 Monate vor dem Ende der Zeitrente. Und melden Sie sich gleichzeitig arbeitslos, zuerst bei der Arbeitsagentur; wenn diese nicht zuständig ist, beim Jobcenter.
Das ist keine gute Idee.
Sollten Arbeitsagentur oder Jobcenter vor der DRV-Entscheidung einen geeigneten Job anbieten, war es das mit der Arbeitsmarktrente.
Ah ja, und was passiert, wenn die Rente NICHT weitergewährt wird? Dann ist das Geschrei groß, denn bis die AfA oder das Jobcenter in die Puschen kommt, steht der Rentner ohne irgendwelche Leistungen da. Nicht nur einmal passiert.
Und glauben Sie ernsthaft, dass in diesen paar Monaten ein Teilzeitarbeitsplatz angeboten wird? Und wenn tatsächlich ein Teilzeitarbeitplatz zur Verfügung steht, wird immer noch die teilweise EM-Rente gezahlt.
Rudiam 10.12.2015 | 13:35
Zitat von =//= anzeigen
Ich habe schom Pferde kotzen sehen.
Außerdem nützt mir die halbe Rente nichts, wenn ich für die andere Hälfte arbeiten muss.
Herz1952am 10.12.2015 | 14:38
Hallo W*lfgang,
hierzu gibt es einen Expertenbeitrag vom 18.11.15/51.09:
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Oder sollte sich dieser Beitrag auf befristete "Nichtarbeitsmarktrente" beziehen?
Herz1952am 10.12.2015 | 14:32
hallo W*olfgang,
wie so bekam dann unser Sohn währen der Arbeitsmarktrente "Hilfe zum Lebensunterhalt"?
Und der Vermögensfreibetrag war auch der für HfLU.?
Ich müsste mich jetzt sehr schwer irren.
Oder hat sich in der Zwischenzeit etwas geändert. Wenn ich mich nicht irre, hatten wir die Themen "H4", Hilfe zum Lebensunterhalt bei befristeter Rente, und Grundsicherung schon einmal. Bei der befristeten Rente ging es um die AM-Rente.
Aber Sie brauchen hierauf nicht zu antworten. Es ist eh vorbei und die Chance, dass ich was verwechsle zu groß. Unser Sohn wohnt schon lange nicht mehr bei uns und ich habe die Bescheide auch nicht gesehen.
Schorscham 10.12.2015 | 15:09
Zitat aus Ihrem verlinkten Beitrag:
"Leider ist diese zu gering um meine laufenden Kosten zu decken und ich zu krank um etwas dazu zu verdienen."
Steht dort irgendetwas von "Arbeitsmarktrente"?
Ihre Fragen wurden ALLE bereits etwas weiter oben beantwortet.
Lesen und verstehen müssen Sie aber schon selbst.
(Notfalls mehrmals lesen. ;-))