Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Nach der Reha arbeitsunfähig - 3-6 Stunden leistungsfähig - was nun?

von Sixtyna25.07.2021 | 21:11
3993 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin seit Juli 2019 krankgeschrieben, seit Ende Dezember 2020 bei der KK ausgesteuert und in Nahtlosigkeit. Von der Arbeitsagentur wurde ich aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen. Das habe ich gemacht, die Reha wurde bewilligt. Während dieser fünf Wochen bekam ich Übergangsgeld von der DRV. Entlassen wurde ich mit 3 – 6 Stunden Leistungsfähigkeit, aber nach wie vor arbeitsunfähig. Ich bin weiterhin krankgeschrieben und bekomme wieder Nahtlosigkeitsgeld. Eine Besonderheit ist, dass ich nicht an meinen alten Arbeitsplatz zurück gehen kann. Das steht auch so im Entlassbericht der Reha-Klinik. Es wurde nicht gekündigt, mein Arbeitsplatz ist aber wieder besetzt. Eine andere Abteilung gibt es nicht, die Einheit beschäftigt insgesamt neun Mitarbeiter:innen. Eigentlich dachte ich gelesen zu haben, dass sich die DRV meldet, wie es jetzt weiter geht. Das ist bis jetzt aber nicht der Fall. Corona-bedingt? Oder muss ich jetzt irgendwas beantragen? Ich schaue schon nach passenden Halbtagsstellen, das ist aber nicht so einfach.

3 Antworten

KSCam 25.07.2021 | 21:17
Wenn Sie von der DRV etwas wollen - entweder (teilweise) EM Rente oder LTA - brauchen Sie doch nicht zu warten bis jemand von der DRV sich meldet. Da steht es Ihnen doch frei jederzeit den entsprechenden Antrag zu stellen. Können Sie gleich morgen früh angehen. Parallel dazu können Sie einen passenden Arbeitsplatz suchen und weiter Geld von der Agentur bekommen......
-am 26.07.2021 | 09:27
Hallo Sixtyna, ob aufgrund der vorliegenden Unterlagen die Voraussetzungen für eine Umdeutung des Rehabilitationsantrages in einen Rentenantragt vorliegen oder ob im Entlassungsbericht weitere Maßnahmen (beispielsweise Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) angeregt wurden, sollten Sie mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger direkt klären, da wir die Umstände Ihres Falles nicht kennen. Hier im Forum können immer nur pauschale Aussagen gegeben werden. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Romanam 26.07.2021 | 10:42
Ich würde auf alle Fälle jetzt einen Antrag auf teilweise EMR stellen und keine Zeit mehr verlieren. Da in dem Reha Bericht steht nur noch 3 bis 6 Std arbeitsfähig. Alternativ könnten Sie ja noch VDK fragen. Ich habe damals meinen Rentenantrag auf EMR mit der Stadt gestellt. Da gibt es immer jemanden der für Rentensachen zuständig ist. Warten Sie nicht zu lange da die Nahtlosigkeit auch irgendwann ausläuft. In dem laufenden Rentenverfahren wird dann auch der Arbeitgeber gefragt ob sie in TZ unterkommen können. Wenn nicht kommt dann noch die automatische Prüfung zur Arbeitsmarktrente. Kein TZ Arbeitsplatz vorhanden ect... Alles Gute
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026