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Experten-Antwort

Nach der Reha in den Familienurlaub bis zur Wiedereingliederung

von Eva19.05.2022 | 22:31
93 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, vor dem Bescheid meiner Reha hatte ich mit meiner Familie einen Urlaub gebucht, der direkt am Ende der Reha liegt, für insgesamt 2 Wochen. Die Frist des Beginns von 4 Wochen bis zur möglichen Aufnahme der stundenweise Wiedereingliederung würde somit gewahrt. Gibt es die rechtliche Möglichkeit wie bei normaler AU und der Krankenkasse, den Urlaub bei ärztlicher Befürwortung vor Beginn der Wiedereingliederung von der DRV genehmigen zu lassen? Hat ein schriftlicher Antrag bei der DRV Aussicht auf Erfolg? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG, Eva

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eva,

dies ist eine arbeitsrechtliche Frage. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

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5 Antworten

Schadeam 19.05.2022 | 23:17
Den Urlaub lassen Sie besser vom Arbeitgeber genehmigen,.....
Icham 20.05.2022 | 09:44
Ist es nicht eher so, dass bis Eingliederung Krankengeld gezahlt wird? Muss dann nicht die Krankenkasse den Urlaub genehmigen? Ich werde arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und eine Wiedereingliederung ist überhaupt nicht geplant. Ich dachte, ich muss die Krankenkasse fragen mit einer ärztlichen Befürwortung. Ich habe das nämlich auch vor, nach der Reha in den Urlaub zu fahren.
Grobiam 20.05.2022 | 11:26
Zitat von Ich anzeigenausblenden
Wenn Krankengeld bezogen wird und dann kommt es darauf an, wohin die Reise geht. Vorausgesetzt Sie können anberaumte Termine wahrnehmen können Sie im Inland unbegrenzt und ohne spezielle Zustimmung der KK Urlaub machen. Reisen innerhalb der EU sind ebenfalls vereinfacht möglich, geht es woanders hin, muss die Zustimmung der KK eingeholt werden. Bei Ablehnung ist gar ein Widerspruch möglich (triftige Gründe, ärztliche Befürwortung etc.).
Icham 20.05.2022 | 16:41
Ich hatte mich die Fragestellerin nur angeschlossen, weil ja wohl klar war, dass sie beim Arbeitgeber den Urlaub beantragt hat. Und nur wissen wollte ob die Rentenversicherung gefragt werden muss.
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