Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenNach Ihren Angaben wird sich an der ursprünglichen gesundheitlichen Situation nichts ändern. Deshalb wird es wahrscheinlich bei Ihrer BU-Rente keine Probleme geben.
Das (Verweisungstätigkeiten) ist bei einer seit über 10 Jahren gezahlten Rente wegen Berufsunfähigkeit aber mehr als unwahrscheinlich! Denn durch einen Wechsel der Hüftprothese kann "Meandyou" ja nicht plötzlich wieder seinen alten Beruf ausüben, schon gar nicht, wenn es eine schwere körperliche Arbeit war. Es ist ja auch gar ncht gesagt, dass der Antrag bewilligt wird. Denn durch die Reha müßte die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit WESENTLICH GEBESSERT ODER WIEDERHERGESTELLT werden. Dies stellt nicht der MA der DRV fest, sondern der Sozialmedizinische Dienst der DRV.Aber wenn ich in der Reha an einen "erfolgsorientierten" Arzt gerate, wer weiß...Meine medizinischen Diagnosen sind ebenfalls gesichert, so dass ich meinen früheren Hauptberuf garantiert nie wieder ausüben kann. Problematisch könnte es aber trotzdem werden, weil manche ehrgeizigen DRV-Mitarbeiter krampfhaft nach irgendwelchen "zumutbaren Verweisungstätigkeiten" suchen. Und je geringer die in der Reha-Klinik festgestllten Einschränkungen sind, desto größer sind die Chancen, geeignete "Verweisungstätigkeiten" zu finden. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.