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Experten-Antwort

Nach der Reha neue Bewertung der BU-Rente?

von Meandyou05.03.2015 | 14:19
1812 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, ich habe seit über zehn Jahren die BU-Rente. Grund hierfür waren u.a. zwei neue Hüftgelenke. Nun musste eine Hüftprothese gewechselt werden, was eine Reha nach sich ziehen soll. Den Antrag soll ich bei der Rentenversicherung einreichen. Würde nun meine BU-Rente neu bewertet? An der ursprünglichen gesundheitlichen Situation würde sich ja nichts ändern. Oder?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.03.2015 | 12:52

Nach Ihren Angaben wird sich an der ursprünglichen gesundheitlichen Situation nichts ändern. Deshalb wird es wahrscheinlich bei Ihrer BU-Rente keine Probleme geben.

9 Antworten

Schorscham 05.03.2015 | 14:30
Wenn die DRV als Kostenträger fungiert, wird von der Reha-Klinik auch ein neuer sozialmedizinischer Befundbericht erstellt, in dem Ihr aktuelles berufliches Leistungsvermögen beurteilt wird. Und da sich die Ärzte nicht immer einig sind und manche Feststellungen subjektiv sind, könnte eine neue Bewertung Ihres beruflichen Leistungsvermögens durchaus anders ausfallen als vor 10 Jahren. Ich bin ebenfalls seit mehreren Jahren BU-Rentenbezieher und werde aus obigen Gründen keine Reha-Maßnahme mehr beantragen, obwohl ich das alle 3 Jahre dürfte. Dafür habe ich zu lange um meine Rente kämpfen müssen. MfG
Nick L. Beckam 05.03.2015 | 15:04
Bei Bezug einer "BU-Rente seit über zehn Jahren" könnte man davon ausgehen, dass diese unbefristet gezahlt wird. Ist das so? Dann wäre die Krankenkasse zuständiger Kostenträger der Maßnahme (vermutlich AHB?). Die DRV bekäme dann vermutlich gar keine Kenntnis von der Maßnahme. Allgemein gesagt wären Sie allerdings verpflichtet, die DRV zu unterrichten, wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich bessern würde. Gehen Sie oder Ihr Arzt denn davon aus, dass dieser Fall (durch die Maßnahme) eintreten könnte?
Schorscham 05.03.2015 | 15:13
Meine BU-Rente wurde damals sofort "unbefristet" bewilligt, trotzdem wäre aber die DRV in meinem Fall zuständiger Kostenträger einer eventuellen Reha oder AHB. Immerhin könnte durch die Reha das berufliche Leistungsvermögen verbessert oder zumindest eine Verschlimmerung verhindert werden. Eine BU-Rente ist schließlich keine volle EM-Rente!
Meandyouam 05.03.2015 | 15:19
Erst mal vielen Dank für die Antworten. Ja, die Bu-Rente wird bis zur Regelaltersrente bezahlt. Es handelt sich um keine AHB, die wurde wegen Reha-Untauglichkeit von der DRV abgelehnt. Mittlerweile bin ich Rehatauglich. Die Krankenkasse verlangt den Antrag bei der DRV. Ich persönlich habe keine Bedenken, daß sich mein gesundheitlicher Zustand nach der Reha besser ist als vor 10 Jahren. Mein Ziel ist es einfach wieder am normalen Leben wieder teilzunehmen. Aber wenn ich in der Reha an einen "erfolgsorientierten" Arzt gerate, wer weiß...
Schorscham 05.03.2015 | 15:31
Meine medizinischen Diagnosen sind ebenfalls gesichert, so dass ich meinen früheren Hauptberuf garantiert nie wieder ausüben kann. Problematisch könnte es aber trotzdem werden, weil manche ehrgeizigen DRV-Mitarbeiter krampfhaft nach irgendwelchen "zumutbaren Verweisungstätigkeiten" suchen. Und je geringer die in der Reha-Klinik festgestllten Einschränkungen sind, desto größer sind die Chancen, geeignete "Verweisungstätigkeiten" zu finden. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
tussiam 05.03.2015 | 20:04
inwiefern zwingt sie die krankenkasse zur reha???? erhalten sie krankengeld?
=//=am 06.03.2015 | 09:45
Aber wenn ich in der Reha an einen "erfolgsorientierten" Arzt gerate, wer weiß...
Meine medizinischen Diagnosen sind ebenfalls gesichert, so dass ich meinen früheren Hauptberuf garantiert nie wieder ausüben kann. Problematisch könnte es aber trotzdem werden, weil manche ehrgeizigen DRV-Mitarbeiter krampfhaft nach irgendwelchen "zumutbaren Verweisungstätigkeiten" suchen. Und je geringer die in der Reha-Klinik festgestllten Einschränkungen sind, desto größer sind die Chancen, geeignete "Verweisungstätigkeiten" zu finden. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Das (Verweisungstätigkeiten) ist bei einer seit über 10 Jahren gezahlten Rente wegen Berufsunfähigkeit aber mehr als unwahrscheinlich! Denn durch einen Wechsel der Hüftprothese kann "Meandyou" ja nicht plötzlich wieder seinen alten Beruf ausüben, schon gar nicht, wenn es eine schwere körperliche Arbeit war. Es ist ja auch gar ncht gesagt, dass der Antrag bewilligt wird. Denn durch die Reha müßte die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit WESENTLICH GEBESSERT ODER WIEDERHERGESTELLT werden. Dies stellt nicht der MA der DRV fest, sondern der Sozialmedizinische Dienst der DRV.
Schorscham 06.03.2015 | 14:38
Das behauptet doch auch keiner. Nach regelmäßiger Rechtsprechung sind z.B. Facharbeiter sozial zumutbar auf Telefonistentätigkeiten verweisbar. Sie sehen also, dass "zumutbare Verweisungstätigkeiten" nicht unbedingt etwas mit dem "alten Beruf" zu tun haben müssen. Wenn ich mich daran erinnere, welche abenteuerlichen Verweisungstätigkeiten man mir damals aufs Auge drücken wollte, kräuseln sich bei mir immer noch die Nackenhaare. Im Übrigen nützt es dem Fragesteller nichts, wenn hier über "Wahrscheinlichkeiten" spekuliert wird. Fakt ist jedoch, dass das Reha-Personal bestrebt sein wird, die erzielten Reha-Erfolge im Entlassungsbericht so positiv wie möglich darzustellen und eventuelle Einschränkungen zu bagatellisieren. Die entsprechenden Schlüsse daraus zieht dann, wie Sie selbst festgestellt haben, der sozialmedizinische Dienst der DRV. Und die Ermittlung einer eventuell in Frage kommenden Verweisungstätigkeit fällt dann wieder in den Zuständigkeitsbereich des verantwortlichen Sachbearbeiters. Dass der sich dann in diesem Forum Anregungen zu seiner weiteren Vorgehensweise holt, darf bezweifelt werden....
Meandyouam 06.03.2015 | 17:53
Vielen Dank für ihre Meinungen! Es gibt zwar keine abschliessende Aufklärung, aber das konnte ich auch nicht erwarten. Hat mir aber trotzdem etwas weitergeholfen.
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