Hallo CV,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) sollen helfen, Sie trotz Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft ins Berufsleben einzugliedern und eine vorzeitige Rente zu vermeiden.
Die persönlichen Voraussetzungen für berufliche Rehabilitationen erfüllen Sie, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und durch Rehabilitationsleistungen bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit die drohende Minderung abgewendet werden kann oder die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder eine deutliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn bei teilweise geminderter Erwerbsfähigkeit ohne Aussicht auf wesentliche Besserung der bisherige Arbeitsplatz erhalten werden kann, oder ein anderer in Aussicht stehender Arbeitsplatz erlangt werden kann, falls die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes nach Feststellung des Trägers der Rentenversicherung nicht möglich ist.
Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen Sie zusätzlich eine der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn
Ihnen ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste oder die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erforderlich sind, damit die Rehabilitation erfolgreich beendet werden kann oder Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Mindestwartezeit von 15 Jahren zurückgelegt haben.
Es ist nun in Ihrem Fall zu prüfen, ob die obigen Voraussetzungen auch ohne Arbeitsunfähigkeit und fehlender Empfehlung der Reha Klinik erfüllt werden können. Da dies zu einem großen Teil von medizinischer Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit abhängt, ist eine Einschätzung hier schwierig.
Einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie jederzeit stellen. Gerne können Sie im Antrag auch Stellung zu den Aussagen im Entlassungsbericht der Reha Klinik beziehen.
Wir weisen darauf hin, dass auch die Agentur für Arbeit ein möglicher Träger für Umschulung sein könnte, wenn die persönlichen oder versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei uns ggf. nicht vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung