Hallo,
die zweite Aussage ist richtig und auch die Berechnung stimmt: Der Abschlag, der aus der Rente wegen voller Erwerbsminderung übernommen wird, reduziert sich auf 2,7 %.
Wenn sich bei Ihrer Altersrente dann auch noch mehr Entgeltpunkte ergeben sollten, als bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung, gibt es für die "neuen" Entgeltpunkte sogar keinen Abschlag ( Zugangsfaktor 1,0).