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Nach Erwerbsminderung Arbeitslosengeld

von Edelgard14.04.2007 | 10:16
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3 Antworten

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Ich (geb. 23.5.1949) war nach dem Auslaufen des Krankengeldes vom 1.3.2003 bis zum 30.06.2004 arbeitslos. Ab dem 1. September 2004 erhielt ich volle Erwerbsminderungsrente, die bis zum 30.6.2008 befristet ist. Sollte diese nicht weitergezahlt werden, erhalte ich dann wieder Arbeitslosengeld? Wie lange? Habe ich noch Restansprüche? Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 70 % seit 1997. Könnte (muss) ich mit 60 ohne Abschlag? in Altersrente gehen? Bin für jede Antwort und jeden Hinweis dankbar. MfG Edelgard

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sollte ein Anspruch auf Rente über den 30.06.2008 hinaus nicht bestehen, ist der Bezug von Arbeitslosengeld grundsätzlich möglich. Es ist jedoch zu empfehlen, eine verbindliche Auskunft bei der Agentur für Arbeit einzuholen.

Der Bezug einer Altersrente ist von der Antragstellung abhängig. Ob ein Versicherter diesen Antrag stellt, ist ihm überlassen. Bei den von Ihnen dargestellten Voraussetzungen (geboren vor dem 17.11.1950 und am 16.11.2000 schwerbehindert) können Sie – bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen zum Rentenbeginn - mit Vollendung des 60. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzug geltend machen.

2 Antworten

Bernhardam 14.04.2007 | 12:05
Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bezahlt die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit. Daher haben Sie, falls die Rente nicht weitergezahlt wird, Anspruch auf Arbeitslosengeld I, und zwar für 18 Monate, da Sie älter als 55 Jahre sind; Restansprüche spielen dabei keine Rolle. Sie könnten aufgrund einer Vertrauensschutzregelung mit 60 Jahren eine ungekürzte Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet; Sie sollten also ggf. nicht unbedacht die 58'er Regelung unterschreiben (Bezug von ALG unter erleichterten Bedingungen, bis Ende 2007 verlängert), denn dann müssten Sie eine solche Rente beantragen. Ich halte es aufgrund Ihrer Darstellung allerdings für eher unwahrscheinlich, dass die EM-Rente nicht verlängert wird, aber letztlich kenne ich Ihren Fall nicht.
Maxam 14.04.2007 | 13:56
"Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bezahlt die gesetzliche Rentenvesicherung Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit" Gilt das nur bei Bezug einer vollen EM - Rente oder auch bei Bezug einer unbefristeten BU - Rente nach altem Recht ? Vielen Dank !
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