Sollte ein Anspruch auf Rente über den 30.06.2008 hinaus nicht bestehen, ist der Bezug von Arbeitslosengeld grundsätzlich möglich. Es ist jedoch zu empfehlen, eine verbindliche Auskunft bei der Agentur für Arbeit einzuholen.
Der Bezug einer Altersrente ist von der Antragstellung abhängig. Ob ein Versicherter diesen Antrag stellt, ist ihm überlassen. Bei den von Ihnen dargestellten Voraussetzungen (geboren vor dem 17.11.1950 und am 16.11.2000 schwerbehindert) können Sie – bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen zum Rentenbeginn - mit Vollendung des 60. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzug geltend machen.