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Experten-Antwort

Nach EU Rente Rente mit 63

von Harm17.06.2019 | 09:21
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Team, ich werde im Nov. 63 und habe die Voraussetzungen für Rente mit 63 ab 8/2020. Jetzt droht wegen Krankheit eine EU Rente. Kann die EU Rente dann ab 8/20 in die 63er Rente ungewandelt werden? Oder kann es da Probleme geben? Danke schon mal für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Harm,

generell ist eine Umwandlung einer Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente möglich. Sie sollten sich jedoch vor einem Antrag auf eine Altersrente im Anschluss eine Rente wegen Erwerbsminderung persönlich beraten lassen.

Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung finden Sie finden Sie im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem LINK:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Kleiner Hinweis zu senf-dazu:

Eine EU bzw. Erwerbsminderungsrente ist niemals "prinzipiell nicht schlecht". Diese Renten sind immer undankbar, da man von entsprechenden gesundheitlichen Problemen betroffen ist.

Ansonsten ist die Aussage renteninhaltlich korrekt. Durch die seit 2019 verlängerte Zurechnungszeit bei Renten wegen Erwerbsminderung ist diese in den meisten Fällen höher als jede vergleiche Altersrente (egal ob die Altersrente mit oder ohne Abschlag behaftet ist).

Andererseits fehlen bei vorzeitigen Erwerbsminderungsrentenbezug die letzten Beiträge aus dem Arbeitsverhältnis, die gezahlt worden wären, wenn die gesundheitlichen Probleme nicht vorhanden wären. Ob diese "fehlenden" Beiträge durch die Zurechnungszeit vollumfänglich kompensiert werden ist unklar.

Am Ende geht es aber meistens nicht um die Frage Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Meistens geht es um die Frage Rente oder andere Möglichkeit des Leistungsbezuges (zB Krankengeld oder Arbeitslosengeld)? Welche Leistung ist höher? Kann ich diese andere Leistung überhaupt beanspruchen oder hat mich jemand aufgefordert eine Rente zu beantragen? Ggf. MUSS ein Rentenantrag (dann bevorzugt Erwerbsminderung) gestellt werden, da andere Stellen Sie entsprechend verpflichtet, sprich aufgefordert haben

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 17.06.2019 | 09:59
Sie meinen die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte? Das ist ja prinzipiell nicht schlecht, in Ihrem Alter sollte der Abschlag gering ausfallen und es kommt bei einem Rentenbeginn in 2019 noch eine Zurechnungszeit hinzu. Dies ist ggf. sogar besser als bei der (abschlagsbehafteten) Rente mit 63/0. Das geht problemlos. Spätestens ab Ihrer regelaltersgrenze wird die Rente in eine Regelaltersrente umgewandelt. Fazit: Lassen Sie sich beraten, wie sich die möglichen Renten auch hinsichtlich ihres Betrages darstellen und wann welche Altersrente beantragt werden sollte ... Dies kann auch im Hinblick auf einen Hinzuverdienst hilreich sein ... wenn es Ihnen wieder besser geht und Sie ein paar Euro dazuverdienen möchten.
Deutsche Rentenversicherung
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