Kleiner Hinweis zu senf-dazu:
Eine EU bzw. Erwerbsminderungsrente ist niemals "prinzipiell nicht schlecht". Diese Renten sind immer undankbar, da man von entsprechenden gesundheitlichen Problemen betroffen ist.
Ansonsten ist die Aussage renteninhaltlich korrekt. Durch die seit 2019 verlängerte Zurechnungszeit bei Renten wegen Erwerbsminderung ist diese in den meisten Fällen höher als jede vergleiche Altersrente (egal ob die Altersrente mit oder ohne Abschlag behaftet ist).
Andererseits fehlen bei vorzeitigen Erwerbsminderungsrentenbezug die letzten Beiträge aus dem Arbeitsverhältnis, die gezahlt worden wären, wenn die gesundheitlichen Probleme nicht vorhanden wären. Ob diese "fehlenden" Beiträge durch die Zurechnungszeit vollumfänglich kompensiert werden ist unklar.
Am Ende geht es aber meistens nicht um die Frage Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Meistens geht es um die Frage Rente oder andere Möglichkeit des Leistungsbezuges (zB Krankengeld oder Arbeitslosengeld)? Welche Leistung ist höher? Kann ich diese andere Leistung überhaupt beanspruchen oder hat mich jemand aufgefordert eine Rente zu beantragen? Ggf. MUSS ein Rentenantrag (dann bevorzugt Erwerbsminderung) gestellt werden, da andere Stellen Sie entsprechend verpflichtet, sprich aufgefordert haben