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Experten-Antwort

Nach fünf Wochen Reha immer noch kein Übergangsgeld

von Rehabilitand17.02.2026 | 19:32
543 Ansichten
5 Antworten

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Seit dem 13.01.2026 befinde ich mich in einer medizinischen Reha. Den Antrag auf Übergangsgeld habe ich bereits am 04.01.2026 gestellt. Am 12.02.2026 habe ich nochmals per Online-Formular an die ausstehende Zahlung erinnert. Heute, am 17.02.2026, genau fünf Wochen nach Rehabeginn, ist immer noch keine Zahlung eingegangen. Gibt es Erfahrungen mit einem Eilantrag nach § 86 b Abs. 2 SGG zur sofortigen Anordnung der Zahlung durch das zuständige Sozialgericht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rehabilitand,

 

Wir bedauern, dass Ihnen diese Unannehmlichkeiten entstanden sind.

 

Ein Antrag nach der Vorschrift des § 86b Absatz 2 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) ist grundsätzlich möglich, sobald ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, die Deutsche Rentenversicherung trotz Mahnung nicht zahlt und ein nicht wiedergutzumachender Nachteil, wie zum Beispiel Mietausfall, drohende Kontopfändung, fehlende Medikamente, drohender Abbruch der Reha wegen Geldmangels, also mithin Existenzgefährdung durch fehlendes Einkommen während der Rehabilitationsmaßnahme, nach mehr als fünf Wochen andauernder Reha droht. Dabei ist es auch unerheblich, ob die Maßnahme noch läuft, oder nicht. Allerdings sind Sie hier in der Nachweispflicht, zum Beispiel durch aktuelle Kontoauszüge.

 

Die Gerichte prüfen diese Anträge in der Regel innerhalb von wenigen Tagen.

 

Wir möchten Ihnen aber raten, um unnötigen Aufwand zu ersparen und die Angelegenheit jetzt kurzfristig zu beschleunigen, den Sachstand der Bearbeitung Ihres Antrages auf Zahlung des Übergangsgeldes zeitnah entweder telefonisch unter der kostenfreien Hotline der Deutschen Rentenversicherung oder persönlich bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu erfragen, auch unter Darlegung der finanziellen Dringlichkeit Ihrerseits.

 

Die Hotline der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00. Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 1000 4800. Sie könnten also gegebenenfalls direkt heute dort kurzfristig anrufen und nachfragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Mit Kanonen auf Spatzen schießenam 17.02.2026 | 19:47
Der Richter am SG wird sich riesig über so einen Eilantrag freuen, weil er ja sonst nichts anderes zu tun hat. Das beschleunigt das Verfahren garantiert nicht.
Rehaam 17.02.2026 | 20:09
Sonst noch irgendwelche lächerliche Ideen. Wie wäre es denn die Sachbearbeitung des zuständigen Rententrägers telefonisch oder schriftlich (online mit dem Formular S8003) bezüglich des Sachstand zu kontaktieren? Das Sozialgericht wird Sie bei einem derartigen Antrag eher auslachen. Im Übrigen wird das Übergangsgeld in der Regel erst nach Beendigung der Reha ausgezahlt.
Abschlagszahlung beantragenam 18.02.2026 | 07:15
Je nachdem, bei welchem DRV Träger Sie sind, wird das Übergangsgeld ggf. erst am Ende der Reha in einer Rate gezahlt. Wenn Sie dringend eine Abschlagszahlung benötigen, kann der Sozialdienst, wenn Sie höflich darum bitten (!), eine Bitte um Abschlagszahlung bei der DRV mit Ihnen zusammen stellen. Dann wird eine erste Rate überwiesen.
ÜGam 18.02.2026 | 07:28
Nein, solche Erfahrungen gibt es nicht, weil niemand auf die Idee kommt, die Zahlung des Übergangsgeldes, welches erst nach Beendigung der Reha gezahlt wird, vorzeitig einzuklagen🫣🤦‍♂️. Denken Sie darüber nach!
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