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Experten-Antwort

Nach Heirat neuer Namen was ist mit Rentenansprüchen / Kindererziehungszeiten mit altem Namen?

von Andera11.01.2011 | 22:39
2529 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde bald geschieden. Nun wurde ich aufgefordert eine Kontenauskunft zu bewilligen. Die Rentenversicherung schrieb mich darauf an und wollte von mir wissen was in den fehlenden Jahren war. Da ich damals vor der Heirat schon 3 Kinder hatte sind diese Erziehungszeiten aber auf meinem alten Familiennamen an gerechnet worden. Dieses tauchen aber bei meinem jetzigen Rentennachweiß nicht auf und werden als Fehlzeiten an gegeben. Wie kann ich erreichen das die beiden Konten ( alter Familiename / neuer Name ) zusammen gefügt werden unter einem Konto? Damit währen nämlich dann auch die Fehlzeiten bereinigt und ich könnte mir eine Menge Schreibkram erspahren.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.01.2011 | 09:41

Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

7 Antworten

W*lfgangam 11.01.2011 | 22:55
Hallo Andera, so wie es scheint, haben Sie noch nie eine Kontenklärung hinter sich, sonst wären die Erziehungszeiten für Ihre Kinder unter jedem Nachnamen in Ihrem Rentenkonto drin - die Daten werden alle unter eine Nr. (Ihrer lebenslangen Versicherungsnummer/VSNR) erfasst. Es sei denn, Sie haben 2 VSNR und damit 'getrennte' Rentenkonten. Dann haben Sie aber auch einen alten Feststellungsbescheid über die anerkannten Erziehungszeiten. Der einfachste Weg und der sicherte (!), lassen Sie selbst die Finger von der Kontenklärung für den Versorgungsausgleich und gehen Sie mit der Anfrage der Rentenversicherung in die nächste Beratungsstelle/das nächste Rathaus (Rentenstelle) ...da wird das problemlos auf Reihe gebracht - und Sie haben nur Schreibkram in Form von 2-3 Unterschriften, erledigt in <15 Min. ;-) Gruß w.
F.R.am 12.01.2011 | 06:52
"2-3 Unterschriften und erledigt in 15 min...." Das geht auch nur dann, wenn man im Rathaus(Versicherungsamt) sitzt und sonst nichts zu tun hat!!!!
B´sonam 12.01.2011 | 14:15
Versicherungsämter haben vielleicht keinen direkten Zugriff auf die Versicherungskonten, aber ein guter Berater/Bearbeiter hat in der Regel (mindestens) einen direkten Draht zur nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle und kann fehlende Informationen binnen Sekunden/Minuten telefonisch abklären ;o) Zum Thema Fachleute mit Praxiserfahrung : Wenn ich mich nicht allzu sehr irre, dann sitzt User W*lfgang in einem Rathaus (ja ich weiß natürlich auch, dass sich nicht jede Gemeinde-/Stadtverwaltung so glücklich schätzen kann ;o)
RFn am 12.01.2011 | 13:31
Hallo Andera, ich denke, dassdie empfohlenen Bürgerämter/Rentenstellen im Rathaus ... keinen direkten Zugriff auf Ihr Versicherungskonto haben. Deshalb ist aus meiner Sicht eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung immer die beste Anlaufstelle; auch deshalb, weil dort ausgebildete Fachleute mit Praxiserfahrung sind. ------------------------------------------------------- Sie haben nach Ihren Angaben zwei Versicherungsnummern (VSNR) erhalten. Es darf aber nur EINE geben. ----------------------------------------------------- Sie müssen der Rentenversicherung alle an Sie vergebenen VSNR mitteilen. Dort werden die Daten in einer VSNR zusammengefügt (meistens ist es die zuerst vergebene). Die andere(n) VSNR(n) werden dann stillgelegt und ist(sind) damit sozusagen nicht mehr existent. Über die Stilllegung erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung ------------------------------------------------------------- Nach Abschluss der Kontenzusammenführung und der Kontenergänzung erhalten Sie einen Versicherungsverlauf bzw. eine Rentenauskunft. Die darauf angegebene VSNR ist dann die einzig gültige. Die Auskunft zum Versorgungsausgleich ergeht direkt vom RV-Träger an das Familiengericht.
W*lfgangam 13.01.2011 | 21:24
...ich revidiere das mal allgemein. Nicht, dass der Eindruck entsteht, jedes Verfahren lässt sich in dieser Zeit erledigen und jeder, der länger beisitzt, wäre gar trottelig/unfähig/Klischeebeamter eben - manche sind sogar kürzer ;-) Die 'einfachen' Antragsverfahren (Kunde hat alle Unterlagen dabei, quatscht nicht rum/weil zuhause langweilig; Berater quatscht nicht rum/weil Kundin 'interessanter' als die Unterlagen ;-) gehen zügig - von den weiteren/internen Nacharbeiten mal abgesehen - ich muss nicht auf jeden Papiervordruck in Schönschrift die ganzen Personaldaten wieder einsetzen; was erkennbar zu Verneinen ist, lass ich offen und mach die Kreuze in Ruhe an einem stilleren Örtchen; Kopien in Gegenwart des Versicherten gemächlich abstempeln ? ...es gibt viele Möglichkeiten, aus wenig erforderlicher Zeit eine Blase zu machen. Aber, es gibt genauso die 'Scheißfälle', wo gegen 2 Std. Zeit zu investieren sind (wer dadrin steckt, kennt sie) und Nacharbeiten in gleiche Einheiten gehen. Wie RFn sagte ' der Zugriff auf den wirklichen Inhalt der Rentenkonten' ist dezentral verwehrt - und das ist zwar ein kleines Übel, aber nur ein wirklich minimales Manko ...Anruf/Daten-Fax und es geht weiter (der unnötige Mehraufwand liegt eher bei der DRV - dafür streckt sie die Kohle für diesen Aufwand vor, bis ihr der Bundesrechnungshof vielleicht mal wieder an Bein pinkelt - Papier drüber :-) RFn: > weil dort (Anm: in der DRV-Beratungsstelle) ausgebildete Fachleute mit Praxiserfahrung Das kann man so oder so sehen. 'Externe' kriegen genug Feedback, um das aus der örtlichen Sicht positiv wie negativ zu unterstützen (was für DRV-Beratungsstellen genauso gilt, was sich da im Ländlichen (noch) abspielt). Nun kann man noch die Privaten und gemeinnützigen ins Boot ziehen (oder mit dem Paddel draufhauen), dann gibt es kein komplettes Bild ..aber regional eben sehr differenziert, nach den örtlichen Möglichkeiten/Gegebenheiten/so wie es gewachsen ist/oder auch 'niedergemacht' ist/wieder aufgebaut werden muss. Wer sich für die Aufgaben und den Wirkkreis der kommunalen Stellen interessiert, seis als 'einfacher' Bürger (was muss mir meine Gemeinde/Stadt, wo ich meine Steuern hinschippe, leisten), als Versicherter neutralis (was gibt’s noch außer der DRV), oder als schöngeistiger Politclown im Ratsaal (beheizte Freibäder im Winter bringen mehr Wählerstimmen als dieser teure Rentenkack im Bürgerbüro), möge mal hier nachlesen und auch die Quellangaben berücksichtigen (PDF, 227 KB): http://www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de/cae/servlet… Gruß w. ...so schnell werde ich dazu sicher kein Statement mehr abgeben, also besser Artikel archivieren ;-) Und nicht 'falsch' verstehen - es kann ein wunderbares Neben- und Miteinander aller geben (die Realität sieht doch leider schon mal anders aus - was nicht weiterer Detailinhalt dieses Forums ist).
Brilleam 12.01.2011 | 08:55
Diese Bemerkung ist ebenso unqualifizeirt wie falsch! Ein gutes Versicherungsamt ist die beste Daseinsvorsorge für die Einwohner des betreffenden Stadt- oder Landkreises und damit einer der effektivsten 'öffentlichen Dienstleister'. Wollen Sie etwa bestreiten, dass eine sachkompetente Erledigung in (etwas mehr als 15 Minuten) nicht besser ist, als wenn der Versicherte selbst sich wochenlang vor der Erledigung drückt, dann sich Stunden damit abmüht und unter Umständen noch wochenlangen Schriftverkehr mit der DRV verursacht? Und schließlich bleibt immer die bohrende Frage, ob man auch alles verstanden und richtig gemacht hat!? Die Arbeit im Versicherungsamt ist kein 'Zuckerschlecken' doch wenn man es richtig macht, dann bleibt das gute Gefühl geholfen zu haben!
-_-am 12.01.2011 | 16:01
Sie bewilligen da nichts, sondern sind verpflichtet, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuwirken, insbesondere den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, alle für die Kontenklärung erheblichen Tatsachen anzugeben und die notwendigen Urkunden und sonstigen Beweismittel beizubringen. Das ist Voraussetzung für die vom Familiengericht beim Rentenversicherungsträger beantragte Anwartschaftsauskunft zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Wenn Sie nicht mitwirken, kann Ihnen das Familiengericht ein Zwangsgeld in erheblicher Höhe, ggf. auch mehrfach, "aufbrummen". Das möchten Sie doch vermutlich vermeiden. Zeiten der Kindererziehung und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung werden in die Lückenübersicht nicht einbezogen, da sie zusätzlich berücksichtigt werden. Es ist ja durchaus nicht unüblich, dass Mütter eine Beschäftigung ausüben und außerdem Kinder erziehen. Wenn Sie ausschließlich Kinder erzogen haben und während der aufgeführten Lücken keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten vorlagen, geben Sie das einfach an. Ich habe erhebliche Zweifel, dass sie zwei verschiedene Konten haben. Auszuschließen ist das aber nicht. Wenn Sie zwei verschiedene Versicherungsnummern in Ihren Rentenunterlagen finden, geben Sie das unbedingt an. Die ältere Versicherungsnummer bleibt bestehen, die versehentlich später neu vergeben Versicherungsnummer ist stillzulegen. Die Daten werden automatisch in das verbleibende Versicherungskonto übernommen. Die Klärung des Versicherungskontos und die Rücksendung des Antrags auf Kontenklärung erspart Ihnen das aber keinesfalls. Wenn Sie sich mit der Abwicklung der Kontenklärung überfordert sehen, vereinbaren Sie einen Termin zur Klärung Ihrer Fragen oder zur eventuellen Aufnahme der Daten des Formulars mit einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und lassen Sie sich dort neutral und für Sie kostenfrei beraten. Adressen und Telefonnummern unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… oder den Termin online selbst buchen unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
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