Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User SackSahne,
Sie melden sich nach Ablauf der Arbeitsunfähigkeit wieder bei Ihrem Arbeitgeber. Der muss Ihnen ab dem ersten Tag wieder Ihr Gehalt zahlen. Die Krankenkasse beendet automatisch die Zahlungen nach dem Ende der der AU, die auf der AU-Bescheinigung eingetragen war.
Ob ein BEM-Gespräch notwendig ist, wird Ihnen Ihr Arbeitgeber sagen.
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