Hallo Silke Richter-Schmiedel,
wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, sollten Sie innerhalb der Frist einen Widerspruch einlegen. Weitere Aussagen zu Ihrem konkreten Einzelfall sind im Rahmen dieses Forums leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung