Anders als mit Südkorea, besteht mit der Volksrepublik Korea (Nordkorea) kein Sozialversicherungsabkommen. Seit 01.10.2013 gelten veränderte Auslandszahlungsvorschriften. Demnach werden die deutschen Altersrenten ungekürzt ins Ausland (vertragslose Länder) gezahlt. Zu beachten sind eventuelle zusätzliche Kosten des Zahlungsverkehrs bei einem Bankkonto in Nordkorea und Ihr Status in der Krankenversicherung. Für Fragen zur Pflichtkrankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) zuständig. Ich empfehle Ihnen eine schriftliche Anfrage bei Ihrem Rentenversicherungsträger bezüglich der Auswirkungen Ihrer beabsichtigten Wohnsitzverlegung nach Nordkorea.