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Experten-Antwort

Nach Reha Arbeitsfähig 3-6 Stunden

von Herr Kaiser15.07.2019 | 20:07
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12 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin zur Zeit in einer Reha und werde mit 3-6 Stunden Leistungsfähigkeit und als arbeitsfähig entlassen. Ich muss also Erwerbsminderungsrente beantragen. Ich kann nicht voll arbeiten bin dann aber arbeitsfähig entlassen und stehe in einem festen Arbeitsverhälnis (40 Stunden). Wie geht's dann nach der Reha bis zur Bewilligung der EMR weiter? Bin ich dann im Übergangsgeld oder muss mich mein Arzt AU schreiben? Gruß Herr Kaiser

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Herr Kaiser,

sofern Sie nach Abschluss der durchgeführten med. Reha. wieder „normal“ arbeiten gehen werden, wird es grds. nicht erforderlich werden einen Rentenantrag zu stellen.

Sollte es nicht möglich sein vollschichtig zu arbeiten, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber das weitere Vorgehen besprechen, wenn es direkt um Dinge am Arbeitsplatz geht (z.B. Ist es möglich, an Ihrem Arbeitsplatz die Arbeitszeit zu reduzieren? Bietet der Arbeitgeber alternativen für den Fall, dass Sie nicht weiter an Ihrem Arbeitsplatz eingesetzt werden können? Etc.) Ob Sie sogar einen Rentenantrag stellen MÜSSEN ist auch von weiteren Faktoren abhängig (evtl. bei Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag, Aufforderung zur Reha durch Krankenkasse oder Agentur für Arbeit?). Wir empfehlen Ihnen Ihre individuelle momentane Situation in einer persönlichen Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe zu besprechen und das weitere Vorgehen auch gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber zu planen.

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11 Antworten

PeterTam 16.07.2019 | 06:41
Das sind alles Fragen, die dir hier keiner wirklich beantworten kann. zum einen: Du MUSST gar nix. Niemand zwingt dich einen Rentenantrag zu stellen. Des weiteren KANN es durchaus sein, das die DRV das alles anders beurteilt und du deshalb keine EMR bekommst. Wenn du nach der Reha als arbeitsfähig entlassen wirst, musst du wieder deiner alten Arbeit nachgehen. Es sei denn du lässt dich AU schreiben, oder sprichst mit deinem AG über eine Stundenreduzierung. Aber das musst DU selber entscheiden. Übergangsgeld bekommst du nur für die Tage / Wochen deiner Reha. Danach wieder Gehalt / Lohnfortzahlung oder Krankengeld. ( Sofern Anspruch besteht ) Falls sich deine eingeschränkte Erwerbstätigkeit sowohl für deinen Beruf als auch auf dem allg. Arbeitsmarkt bezieht, würde ICH in der Tat einen EMR Antrag stellen und einfach abwarten wie die DRV entscheidet. In der Zwischenzeit musst du selber anhand deiner Krankheit entscheiden was du machen möchtest.
Doppelomaam 16.07.2019 | 06:49
Hier kann niemand deine Einschränkungen beurteilen und was genau der Reha-Bericht aussagt. Aber 3-6 Stunden Leistungsfähigkeit und eine Entlassung als arbeitsfähig sprechen nicht wirklich für einen leichten Gang bei dem Antrag auf Rente.
Herr Kaiseram 16.07.2019 | 12:45
Viele Dank für die Antworten. Da ich für nur 3-6 Stunden Leistungsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entlassen werde, beantrage ich auch die Erwerbsminderungsrente. Wie gehe ich dann direkt nach der Entlassung vor? Muss ich auf meine eigenen Kosten in Teilzeit gehen bis die DRV das entscheidet oder wer ist dann der Kostenträger? Jetzt mal ganz abgesehen von meiner persönlichen Gechichte und ob der Arbeitgeber mir eine Teilzeitstelle anbietet? Ich habe gelesen, dass wenn man die EMR beantragt und wieder Vollzeit Arbeiten geht (was ich sicher nicht kann) der Beweis erbracht wird voll arbeiten zu können und die Entscheidung negativ ausfällt. Da stellt sich mir doch die Frage, in welchen Zustand man sich nach der Reha bis zur EMR befindet und von welchem Träger man bezahlt wird. Gruß Herr Kaiser
Realistam 16.07.2019 | 19:22
Unter Umständen sogar mehrere Monate oder Jahre!
Silviaam 16.07.2019 | 19:28
Hallo Wenn von einem Arzt daheim erneut eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, die Lohnfortzahlung bereits ausgeschöpft ist und noch ein (Rest-)Anspruch auf Krankengeld besteht, dann würde/sollte man dies beantragen. Ist man bereits aus dem Krankengeld ausgesteuert, dann ALG I beantragen (Nahtlosigkeitsregelung!). Wäre auch das bereits nach den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen schon ausgeschöpft, evtl. ALG II beantragen, sofern das Familieneinkommen dies insgesamt überhaupt hergäbe. Gruß Silvia
Kolaam 16.07.2019 | 20:20
Ist man bereits aus dem Krankengeld ausgesteuert, dann ALG I beantragen (Nahtlosigkeitsregelung!).
Das dürfte mit dem Reha-Abschlussbericht ein schwieriges Unterfangen werden.
Nö, jeder der mehr als 15 Wochenstunden arbeiten kann, hat einen Vermittlungsanspruch.
Doppelomaam 16.07.2019 | 20:54
Das dürfte mit dem Reha-Abschlussbericht ein schwieriges Unterfangen werden.
Nö, jeder der mehr als 15 Wochenstunden arbeiten kann, hat einen Vermittlungsanspruch.
Ja, aber es ging um die Nahtlosigkeitsregelung, also §145 SGB III und nicht um die Vermittlung
Silviaam 16.07.2019 | 22:44
Ist man bereits aus dem Krankengeld ausgesteuert, dann ALG I beantragen (Nahtlosigkeitsregelung!).
Das dürfte mit dem Reha-Abschlussbericht ein schwieriges Unterfangen werden.
Nö, jeder der mehr als 15 Wochenstunden arbeiten kann, hat einen Vermittlungsanspruch.
Ja, aber es ging um die Nahtlosigkeitsregelung, also §145 SGB III und nicht um die Vermittlung
@Doppeloma SIE möchten ja nicht, dass ich meine persönlich gemachten Erfahrungen hier im Forum darstelle, sonst würde ich darüber berichten, dass es bei mir genau so ablief. SIE haben also von mir aus Recht und ich behalte meine Erfahrung für mich -:)
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