Hallo, Herr Kaiser,
sofern Sie nach Abschluss der durchgeführten med. Reha. wieder „normal“ arbeiten gehen werden, wird es grds. nicht erforderlich werden einen Rentenantrag zu stellen.
Sollte es nicht möglich sein vollschichtig zu arbeiten, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber das weitere Vorgehen besprechen, wenn es direkt um Dinge am Arbeitsplatz geht (z.B. Ist es möglich, an Ihrem Arbeitsplatz die Arbeitszeit zu reduzieren? Bietet der Arbeitgeber alternativen für den Fall, dass Sie nicht weiter an Ihrem Arbeitsplatz eingesetzt werden können? Etc.) Ob Sie sogar einen Rentenantrag stellen MÜSSEN ist auch von weiteren Faktoren abhängig (evtl. bei Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag, Aufforderung zur Reha durch Krankenkasse oder Agentur für Arbeit?). Wir empfehlen Ihnen Ihre individuelle momentane Situation in einer persönlichen Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe zu besprechen und das weitere Vorgehen auch gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber zu planen.