Hallo dietmar1250,
es stellt sich tatsächlich erstmal die Frage, wann der Entlassungsbericht geschrieben und an die Sachbearbeitung weitergeleitet wurde. Im Anschluss wird dieser Bericht von unseren Referenten ausgewertet und über das weitere Verfahren entschieden.
Dabei sind folgende Möglichkeiten denkbar:
1. eine entsprechende Erwerbsminderung kann nicht berücksichtigt werden: Dann ist der Vorgang abgeschlossen und Sie erhalten keine weitere Benachrichtigung.
2. eine Erwerbsminderung liegt vor: Dann werden Sie von der Sachbearbeitung entsprechend informiert.
Sofern Sie Fragen zum Sachstand haben, wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitung, die Ihnen den Bewilligungsbescheid für die Reha erstellt hat.
Unabhängig davon können Sie auch selbst entscheiden, ob Sie einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen möchten. Sofern Sie zur Reha-Antragstellung von keiner anderen Stelle aufgefordert wurden, können Sie also in Ruhe darüber nachdenken.
Wenn Sie einen ausführlichen Beratungstermin zu diesem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer von unserem Servicetelefon (0800 1000 480 00) zur Terminvergabe.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung