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Experten-Antwort

Nach Reha arbeitsunfähig entlassen

von dietmar125002.12.2021 | 14:08
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich befand mich vom 28.09.-26.10.2021 nach einem Schlaganfall in der Reha (DRV). Im Entlassungsbericht der Rehaeinrichtung wurde vermerkt, dass ich arbeitsunfähig bin und weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Nun ist das Ende meiner Reha bereits fünf Wochen her. Wann kann ich denn mit einem Schreiben der DRV rechnen, wie es nun weitergeht, evtl. Umwandlung in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo dietmar1250,

es stellt sich tatsächlich erstmal die Frage, wann der Entlassungsbericht geschrieben und an die Sachbearbeitung weitergeleitet wurde. Im Anschluss wird dieser Bericht von unseren Referenten ausgewertet und über das weitere Verfahren entschieden.

Dabei sind folgende Möglichkeiten denkbar:

1. eine entsprechende Erwerbsminderung kann nicht berücksichtigt werden: Dann ist der Vorgang abgeschlossen und Sie erhalten keine weitere Benachrichtigung.

2. eine Erwerbsminderung liegt vor: Dann werden Sie von der Sachbearbeitung entsprechend informiert.

Sofern Sie Fragen zum Sachstand haben, wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitung, die Ihnen den Bewilligungsbescheid für die Reha erstellt hat.

Unabhängig davon können Sie auch selbst entscheiden, ob Sie einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen möchten. Sofern Sie zur Reha-Antragstellung von keiner anderen Stelle aufgefordert wurden, können Sie also in Ruhe darüber nachdenken.

Wenn Sie einen ausführlichen Beratungstermin zu diesem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer von unserem Servicetelefon (0800 1000 480 00) zur Terminvergabe.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Sozialdienstlerineam 02.12.2021 | 14:33
Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie stellen. Eine "Umwandlung" kann dann ggf. erfolgen, aber erst wenn der den von Ihnen gestellten Antrag positiv beschieden wurde. Die DRV bei von Ihnen gestellten Antrag dann aller Wahrscheinlichkeit nach die sozialmed. Einschätzung der Reha-Klinik einfließen lassen, aber nur weil diese eine Erwerbsfähigkeit von unter drei Std lautet, wird die DRV nicht automatisch eine EMR bewilligen.
möglicham 02.12.2021 | 14:27
Die Frage ist erstmal wann der Entlassungsbericht geschrieben wurde/wird. Wenn der dann bei der DRV eingeht, muss dort der Gutachter nochmal drüberschauen und entscheiden, ob tatsächlich eine Erwerbsminderung vorliegt. Und erst dann können sie angeschrieben werden. Von daher ist eine Wartezeit von 5 Wochen noch nicht ungewöhnlich. Sollte es Ihnen eilen, können Sie den Rentenantrag auch ohne das Aufforderungsschreiben stellen. Sollten Sie nur neugierig sein, können Sie bei den beteiligten Stellen anrufen.
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