Hallo "wie gehts weiter",
wenden Sie sich mit dem Entlassungsbericht an die Agentur für Arbeit. Aufgrund der Tatsache, dass laut Entlassungsbericht Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft werden sollen, besteht grundsätzlich Arbeitsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt.Dies ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld 1.
Bezüglich der AU-Bescheinigung sollten Sie sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen um zu klären, ob diese ggf. kurzfristig noch notwendig ist.
Weiterhin ist zu beachten, dass bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung benötigt, dies bitte mit dem ggf. noch vorhandenen Arbeitgeber klären.