Vielleicht erstmal ein paar grundsätzliche Worte zu Ihrer Situation. Mit Ende des Anspruchs auf Krankengeld (sog. Aussteuerung), leistet die Agentur für Arbeit im Rahmen der Nahtlosigkeit (ggf. vorläufig) Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit kann Sie dann (genau wie zuvor die Krankenkasse) innerhalb einer Frist auffordern, einen Antrag auf Reha beim Rententräger einzureichen. Hintergrund ist, dass man bei einer erfolglosen Reha (Einschränkung des Leistungsvermögens) Ihren Reha-Antrag in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung umwandelt. Aufgrund des Reha-Entlassungsberichtes ist Ihr Leistungsvermögen jedoch derzeit noch nicht so eingeschränkt, dass es zu dieser Umdeutung kam und somit sind Sie wieder im Bezug des Arbeitslosengeldes. Jetzt kann die Agentur für Arbeit prüfen lassen, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für die subjektive Arbeitslosigkeit vorliegen (wöchentliche Arbeitsfähigkeit von mindestens 30 Stunden). Dies kann durch eigene Gutachter erfolgen. Fällt diese Entscheidung „positiv“ aus, kommen Sie in die Arbeitsvermittlung und beziehen weiterhin Arbeitslosengeld. Ist sie „negativ“, wird die Arbeitsfähigkeit in dieser Höhe nicht attestiert, kann es zu einer erneuten Aufforderung zur Reha / Rente kommen. Das diese Situation für Sie sehr beunruhigend ist, kann wohl jeder nachvollziehen. Leider durchlaufen diese Phase sehr viele Langzeitkranke. Ob Sie mit der Einreichung der AU-Bescheinigungen eventuell für Sie negative Konsequenzen zu befürchten haben, würde ich offen mit dem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit besprechen. Auch empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung beim Rententräger. Dort kann man Ihnen vielleicht auch die Existenzängste etwas nehmen (z.B. Rentenauskunft)!