Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nach Reha weiterhin Nahtlosigkeit

von Ahnungslos07.09.2019 | 19:51
2448 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo bin ausgesteuert und habe daraufhin ALG 1 beantragt wurde bewillt nach nahtlosigkeit wurde aufgefordert Reha oder Erwerbsminderungsrente zu bentragen habe mich für die Reha entschieden 1 Monat später habe ich auch schon die Einladung der Reha bekommen gemacht und getan AU wurde ich entlassen mit dem Vermerk 6 Monate und mehr das ALG 1 nahm die Zahlung jetzt wieder auf, muss ich mich weiter au bescheinigen lassen ? Habe mal eine zur Sicherheit und was passiert jetzt ,ich bekomme keine richtigen Antworten nur das ich ein neues ärztliches Gutachten abwarten muss ,habe jetzt Angst das nach 3 Wochen kommt das mir das ALG doch abgelehnt wird und ich dan plötzlich meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Habe bis jetzt erst 1 Monat nahtlos bekommen , oder läuft das wirklich einfach so weiter und es kommt was von der Seite des Arbeitsamtes ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vielleicht erstmal ein paar grundsätzliche Worte zu Ihrer Situation. Mit Ende des Anspruchs auf Krankengeld (sog. Aussteuerung), leistet die Agentur für Arbeit im Rahmen der Nahtlosigkeit (ggf. vorläufig) Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit kann Sie dann (genau wie zuvor die Krankenkasse) innerhalb einer Frist auffordern, einen Antrag auf Reha beim Rententräger einzureichen. Hintergrund ist, dass man bei einer erfolglosen Reha (Einschränkung des Leistungsvermögens) Ihren Reha-Antrag in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung umwandelt. Aufgrund des Reha-Entlassungsberichtes ist Ihr Leistungsvermögen jedoch derzeit noch nicht so eingeschränkt, dass es zu dieser Umdeutung kam und somit sind Sie wieder im Bezug des Arbeitslosengeldes. Jetzt kann die Agentur für Arbeit prüfen lassen, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für die subjektive Arbeitslosigkeit vorliegen (wöchentliche Arbeitsfähigkeit von mindestens 30 Stunden). Dies kann durch eigene Gutachter erfolgen. Fällt diese Entscheidung „positiv“ aus, kommen Sie in die Arbeitsvermittlung und beziehen weiterhin Arbeitslosengeld. Ist sie „negativ“, wird die Arbeitsfähigkeit in dieser Höhe nicht attestiert, kann es zu einer erneuten Aufforderung zur Reha / Rente kommen. Das diese Situation für Sie sehr beunruhigend ist, kann wohl jeder nachvollziehen. Leider durchlaufen diese Phase sehr viele Langzeitkranke. Ob Sie mit der Einreichung der AU-Bescheinigungen eventuell für Sie negative Konsequenzen zu befürchten haben, würde ich offen mit dem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit besprechen. Auch empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung beim Rententräger. Dort kann man Ihnen vielleicht auch die Existenzängste etwas nehmen (z.B. Rentenauskunft)!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

PeterTam 07.09.2019 | 21:19
Irgendwie kann ich keine Frage zu einer Rentenrelevanten Thematik erkennen.
Ahnungslosam 08.09.2019 | 09:47
Ob ich weiterhin Krankmeldungen brauche habe des öfteren gelesen das man nach der Reha keine au sich bescheinigen lassen soll weil man sonst aus der nahtlosigkeit alg1 rausfliegt obwohl ich schon vor der reha nahtlosigkeit bekommen habe
Ahnungslosam 08.09.2019 | 13:16
Ob ich weiterhin Krankmeldungen brauche habe des öfteren gelesen das man nach der Reha keine au sich bescheinigen lassen soll weil man sonst aus der nahtlosigkeit alg1 rausfliegt obwohl ich schon vor der reha nahtlosigkeit bekommen habe
Bescheinigen Ja, AfA abgeben Nein. Der Rest lässt sich hier nicht klären.
Was Passiert den genau wenn ich die Au abgebe. weil bin ja auch au entlassen von der Reha , oder stimmt das nicht das wenn man die au abgibt das man die Nahtlosigkeit gestrichen bekommt
AUam 08.09.2019 | 14:27
Zitat von Ahnungslos anzeigenausblenden
Nochmal, wie es weitergeht lässt sich hier nicht klären, dass solltest du dir reiflich überlegen. Auch anhand der Krankengeschichte und des Rehaberichtes. Jetzt zur AU-Abgabe bei der AfA. Bei Abgabe einer AU würde die AfA nach 6 Wochen die Zahlung einstellen und die KK würde mit Krankengeld einspringen. Da hier aber schon ausgesteuert wurde, gibt es dann überhaupt kein Geld mehr. Die Nahtlosigkeit nach §145 SGB III sagt doch schon das man wegen der Gesundheit eben nicht der Vermittlung zur Verfügung steht, warum dann noch eine AU vorlegen ;-)
Ahnungslosam 08.09.2019 | 14:33
Zitat von AU anzeigenausblenden
Was Passiert den genau wenn ich die Au abgebe. weil bin ja auch au entlassen von der Reha , oder stimmt das nicht das wenn man die au abgibt das man die Nahtlosigkeit gestrichen bekommt
Nochmal, wie es weitergeht lässt sich hier nicht klären, dass solltest du dir reiflich überlegen. Auch anhand der Krankengeschichte und des Rehaberichtes. Jetzt zur AU-Abgabe bei der AfA. Bei Abgabe einer AU würde die AfA nach 6 Wochen die Zahlung einstellen und die KK würde mit Krankengeld einspringen. Da hier aber schon ausgesteuert wurde, gibt es dann überhaupt kein Geld mehr. Die Nahtlosigkeit nach §145 SGB III sagt doch schon das man wegen der Gesundheit eben nicht der Vermittlung zur Verfügung steht, warum dann noch eine AU vorlegen ;-)
Ich bin seit 28.08 aus der Reha raus war beim Hausarzt und der gab mir eine Bescheinigung bis 10.09 diese Au habe ich der Agentur nicht vorgelegt nur kam ein Brief von der AOK mit dem Vermerk das wenn ich über 6 Wochen krank bin kein Krankengeld mehr erhalte da 78 Wochen ausgeschöpft . Also gehe ich am Dienstag nicht mehr zum Arzt oder ist es schon zu spät da ich mich vom 29.08 bis 10.09 Krank geschrieben habe oder hat das noch keine Auswirkungen und ich hol am besten jetzt keine krankenscheine mehr
am 08.09.2019 | 14:36
Was hat diese ganze Problematik mit Rentenrecht zu tun?
Ahnungslosam 08.09.2019 | 14:37
Dazu muss ich noch sagen den Rehabericht verlangte das Arbeitsamt bzw der Ärztliche Dienst weil darin steht das ich entlassen wurde und weiterhin Au bin für 6 Monate und mehr. Etwas oben drüber habe ich auch noch was geschrieben.
AUam 08.09.2019 | 14:48
Noch einmal, dass lässt sich hier ohne Kenntnis von allem nicht klären. Anschließend von meiner Seite vielleicht noch. Der äD der AfA kann von dir verlangen was er will, dass ist vollkommen uninteressant. Du hast nicht die Pflicht den Reha-Abschlussbericht dort abzugeben. Als kleine Hilfe für die Zukunft. Alles was sie von "Dir" verlangen ist immer freiwillig. Wenn es eine rechtliche Grundlage für etwas gibt, dann müssen sie dich nicht darum bitten, dann können sie es sich selber besorgen. Aber nochmal, dass lässt sich hier nicht klären.
Ahnungslosam 08.09.2019 | 15:08
Zitat von AU anzeigenausblenden
Dazu muss ich noch sagen den Rehabericht verlangte das Arbeitsamt bzw der Ärztliche Dienst weil darin steht das ich entlassen wurde und weiterhin Au bin für 6 Monate und mehr. Etwas oben drüber habe ich auch noch was geschrieben.
Noch einmal, dass lässt sich hier ohne Kenntnis von allem nicht klären. Anschließend von meiner Seite vielleicht noch. Der äD der AfA kann von dir verlangen was er will, dass ist vollkommen uninteressant. Du hast nicht die Pflicht den Reha-Abschlussbericht dort abzugeben. Als kleine Hilfe für die Zukunft. Alles was sie von "Dir" verlangen ist immer freiwillig. Wenn es eine rechtliche Grundlage für etwas gibt, dann müssen sie dich nicht darum bitten, dann können sie es sich selber besorgen. Aber nochmal, dass lässt sich hier nicht klären.
OK dan muss ich abwarten die haben nur dem Verläufigen Bericht von bis und weiterhin au , nochmals zu der Frage macht es jetzt irgendwas das ich eine erneute Krankmeldung vom 29.08-10.09 habe , habe die Krankmeldung nicht bei der AFA abgegeben nur kam der Brief der AOK wo steht . Eine erneute Krankengeldzahlung für die auf vom 29.08 ist uns deshalb nicht möglich. Falls sie länger als 6 Wochen krank sind melden sie sich bei der AfA Also ist das jetzt schlimm das ich mich vom 28.08-10.09 krank gemeldet habe? Nein oder da ich keine 6 Wochen bis jetzt nach der Reha krank gemeldet bin und auch keine au bei der AfA abgegeben habe und ab 10.09 melde ich mich dan nicht mehr beim Arbeitsamt
AUam 08.09.2019 | 16:42
Zitat von Ahnungslos anzeigenausblenden
Ahnungslos schrieb

Dazu muss ich noch sagen den Rehabericht verlangte das Arbeitsamt bzw der Ärztliche Dienst weil darin steht das ich entlassen wurde und weiterhin Au bin für 6 Monate und mehr. Etwas oben drüber habe ich auch noch was geschrieben. [/quote]

Noch einmal, dass lässt sich hier ohne Kenntnis von allem nicht klären.

Anschließend von meiner Seite vielleicht noch. Der äD der AfA kann von dir verlangen was er will, dass ist vollkommen uninteressant. Du hast nicht die Pflicht den Reha-Abschlussbericht dort abzugeben.

Als kleine Hilfe für die Zukunft. Alles was sie von "Dir" verlangen ist immer freiwillig. Wenn es eine rechtliche Grundlage für etwas gibt, dann müssen sie dich nicht darum bitten, dann können sie es sich selber besorgen.

Aber nochmal, dass lässt sich hier nicht klären. [/quote]

OK dan muss ich abwarten die haben nur dem Verläufigen Bericht von bis und weiterhin au , nochmals zu der Frage macht es jetzt irgendwas das ich eine erneute Krankmeldung vom 29.08-10.09 habe , habe die Krankmeldung nicht bei der AFA abgegeben nur kam der Brief der AOK wo steht .

Eine erneute Krankengeldzahlung für die auf vom 29.08 ist uns deshalb nicht möglich. Falls sie länger als 6 Wochen krank sind melden sie sich bei der AfA

Also ist das jetzt schlimm das ich mich vom 28.08-10.09 krank gemeldet habe? Nein oder da ich keine 6 Wochen bis jetzt nach der Reha krank gemeldet bin und auch keine au bei der AfA abgegeben habe und ab 10.09 melde ich mich dan nicht mehr beim Arbeitsamt

Das lässt sich hier nicht klären, auch wenn du 10x fragst. Hier weiss keiner was dein weiterer Weg ist. Wenn du weiter AU bist, dann solltest du das auch weiter (bei der KK) dokumentieren, auch wenn es kein KG mehr gibt.
Ahnungslosam 08.09.2019 | 16:57
OK dan muss ich abwarten die haben nur dem Verläufigen Bericht von bis und weiterhin au , nochmals zu der Frage macht es jetzt irgendwas das ich eine erneute Krankmeldung vom 29.08-10.09 habe , habe die Krankmeldung nicht bei der AFA abgegeben nur kam der Brief der AOK wo steht . Eine erneute Krankengeldzahlung für die auf vom 29.08 ist uns deshalb nicht möglich. Falls sie länger als 6 Wochen krank sind melden sie sich bei der AfA Also ist das jetzt schlimm das ich mich vom 28.08-10.09 krank gemeldet habe? Nein oder da ich keine 6 Wochen bis jetzt nach der Reha krank gemeldet bin und auch keine au bei der AfA abgegeben habe und ab 10.09 melde ich mich dan nicht mehr beim Arbeitsamt
Das lässt sich hier nicht klären, auch wenn du 10x fragst. Hier weiss keiner was dein weiterer Weg ist. Wenn du weiter AU bist, dann solltest du das auch weiter (bei der KK) dokumentieren, auch wenn es kein KG mehr gibt.
OK aber sie sagten doch das ich aufpassen muss weil wenn ich länger jetzt wieder mich wie 6 Wochen krank k melde bekomme ich weder Geld von der KK oder Geld vom Amt oder hab ich das falsch verstanden , oder zusammengefasst weiter krank melden und nicht bei der AFA abgeben . tut mir leid will auf der sicheren Seite sein , möchte nicht nächsten Monat ohne Geld dastehen zwecks Miete und etc zur not gibt es ja ALG 2 das wollte ich aber vermeiden danke weiterhin fürs lesen und antworten
Anderes Forumam 08.09.2019 | 17:24
Zitat von Ahnungslos anzeigenausblenden
Das lässt sich hier nicht klären, auch wenn du 10x fragst. Hier weiss keiner was dein weiterer Weg ist. Wenn du weiter AU bist, dann solltest du das auch weiter (bei der KK) dokumentieren, auch wenn es kein KG mehr gibt.
OK aber sie sagten doch das ich aufpassen muss weil wenn ich länger jetzt wieder mich wie 6 Wochen krank k melde bekomme ich weder Geld von der KK oder Geld vom Amt oder hab ich das falsch verstanden , oder zusammengefasst weiter krank melden und nicht bei der AFA abgeben . tut mir leid will auf der sicheren Seite sein , möchte nicht nächsten Monat ohne Geld dastehen zwecks Miete und etc zur not gibt es ja ALG 2 das wollte ich aber vermeiden danke weiterhin fürs lesen und antworten
Wende dich an www.krank-ohne-rente.de, oder an www.elo-forum.org
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026