Hallo Pad,
handelte es sich bei dem Unfall um einen Arbeitsunfall? Wenn es ein Arbeitsunfall war sollten Sie sich bei Ihrer BG melden bezüglich möglicher Wiedereingliederungsmaßnahmen, da die Berufsgenossenschaft hier vorrangiger Träger wäre. Handelte es sich nicht um einen Arbeitsunfall und ist ihre berufliche Erwerbsfähigkeit gefährdet können Sie gerne jederzeit einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (LTA) bei Ihrem Deutschen Rentenversicherungsträger stellen. Bei Bewilligung einer solchen Maßnahme arbeiten Sie mit einem Ihnen zugeteilten Rehafachberater an Ihrer beruflichen Neuorientierung. Bedingung ist unter anderem jedoch, dass Sie fit genug sind an einer solchen Maßnahme teilzunehmen. Gegebenenfalls benötigen Sie vor der LTA Maßnahme eine medizinische Rehabilitation.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam