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Experten-Antwort

Nachahlungen für Studienzeiten ab 25.Lebensjahr??

von Ex-Student13.08.2014 | 18:19
1597 Ansichten
6 Antworten

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Hallo Experten, gestern war ein Artikel über die gesetzliche Rentenversicherung in der Süddeutschen Zeitung. in dem Artikel stand, dass man für Studienzeiten nach dem 25. Lebensjahr freiwillig Beiträge einzahlen kann - ähnlich wie für Schulzeiten zwischen 16. und 17. Geburtstag ("Auch für Ausbildungszeiten kann nachgezahlt werden. Etwa vor dem 17. oder nach dem 25. Lebensjahr. "). Ist das korrekt, in welchem § steht das und mit welchem Formular kann man die freiwillige Zahlung beantragen? Quelle: http://www.sueddeutsche.de/geld/staatliche-rente-freiwillig-einz… (ganz unten im Artikel) Danke schon mal Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der „bezahlte“ Experte hat leider nicht immer die Zeit, sofort zu antworten. Deshalb Danke an die Experten KSC und Wolfgang für die richtigen Antworten.

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5 Antworten

KSCam 13.08.2014 | 18:51
Das 25. Lj steht nirgends......nachzahlen kann man für Anrechnungszeiten, die nicht anrechenbar werden. Da maximal 8 Jahre Schulzeit ab 17 anrechenbar werde, betrifft es natürlich in der Regel Studienzeiten ab 25. :)
Annaam 13.08.2014 | 19:00
Hallo KSC, dankes schon mal für die schnelle Antwort. Welches Formular benötige ich, um die Zahlung zu beantragen? Und in welchem § steht, dass ich für "Anrechnungszeiten, die nicht anrechenbar sind", nachzahlen kann? Anna
KSCam 13.08.2014 | 19:59
Machen Sie es notfalls formlos (im Feierabend weiß ich die Formularnummern nicht auswendig). Und es ist natürlich keine NZ für Anrechnungszeiten im Allgemeinen, sondern nur für nicht anrechenbare Anrechnungszeiten wegen Schule und Studium - auch den Paragraphen such ich jetzt nicht raus....:)
W*lfgangam 13.08.2014 | 20:29
Annaam 13.08.2014 | 23:04
Hallo KSC und Wolfgang, mit der Frage nach den Formularen und Paragraphen hätte es auch Zeit bis morgen gehabt, wenn die "bezahlten" Experten wieder antworten. Aber vielen herzlichen Dank für Ihre fachmännische Antwort nach Feierabend! Viele Grüße Anna Anna Viele Grüße Bettina
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