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Experten-Antwort

Nacharbeit der Zeit einer REHA-Massnahme während ATZ?

von Karen15.11.2019 | 12:34
1251 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Muss die Zeit einer REHA-Massnahme (z.B. = < 6 Wochen), die während der aktiven Phase der ATZ durchgeführt worden ist, nachgearbeitet werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karen,

wie schon von "Siehe hier" angemerkt - eigentlich eine Frage des Arbeitsrechts. Grundsätzlich gilt aber: Altersteilzeitarbeit liegt auch für Zeiten vor, in denen ein arbeitsunfähig erkrankter Altersteilzeitbeschäftigter Entgeltfortzahlung erhält.

Wird Krankengeld oder Übergangsgeld geleistet kann weiterhin Altersteilzeit vorliegen, sofern durch die Agentur für Arbeit die Aufstockungsbeträge sowie die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge anstelle des Arbeitgebers gezahlt werden und der Arbeitgeber das Wertguthaben für die Freistellungsphase um den Betrag vermehrt, der durch die Arbeitsunfähigkeit nicht angespart werden konnte. Wird das Wertguthaben nicht vermehrt, ist eine Nacharbeit für die Hälfte der Zeit der Arbeitsunfähigkeit erforderlich.

Werden die Aufstockungsbeträge sowie die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge nicht gezahlt, muss die komplette Zeit der Arbeitsunfähigkeit nachgearbeitet werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Rentenschmiedam 15.11.2019 | 12:48
Hallo, warum stellen Sie diese Frage nicht Ihrem Arbeitgeber? Mit diesem haben Sie doch auch den Altersteilzeitvertrag ausgehandelt. Ich sehe bei Ihrer Frage jedenfalls keinen rentenrechtlichen Aspekt. Mit besten Grüßen
Karenam 15.11.2019 | 13:10
Gerade weil der AG im nachhinein auf eine Nacharbeit besteht, wollte ich geklärt haben, ob eine REHA-Massnahme, die zur Erhaltung der Arbeitsleistung diente, einer z.B. längeren anderen Krankheit gleich zu setzen ist. (Entschuldigung, bin keine Expertin in Sachen Arbeits- und Rentenrecht!)
Siehe hieram 15.11.2019 | 13:34
Hallo Karen, es betrifft aber Arbeitsrecht, insofern kann Ihnen hierzu in diesem Forum keine Auskunft gegeben werden, da es darauf ankommt, was Sie mit Ihrem AG vereinbart haben. Aber vielleicht werden Sie hier fündig: https://www.arbeitsrecht.de/forum/ Viel Erfolg!
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