Hallo Karen,
wie schon von "Siehe hier" angemerkt - eigentlich eine Frage des Arbeitsrechts. Grundsätzlich gilt aber: Altersteilzeitarbeit liegt auch für Zeiten vor, in denen ein arbeitsunfähig erkrankter Altersteilzeitbeschäftigter Entgeltfortzahlung erhält.
Wird Krankengeld oder Übergangsgeld geleistet kann weiterhin Altersteilzeit vorliegen, sofern durch die Agentur für Arbeit die Aufstockungsbeträge sowie die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge anstelle des Arbeitgebers gezahlt werden und der Arbeitgeber das Wertguthaben für die Freistellungsphase um den Betrag vermehrt, der durch die Arbeitsunfähigkeit nicht angespart werden konnte. Wird das Wertguthaben nicht vermehrt, ist eine Nacharbeit für die Hälfte der Zeit der Arbeitsunfähigkeit erforderlich.
Werden die Aufstockungsbeträge sowie die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge nicht gezahlt, muss die komplette Zeit der Arbeitsunfähigkeit nachgearbeitet werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung