Die persönlichen Entgleisungen mancher Nachbarn sind ggf ein Thema für den Vermieter.
Bei Sozialleistungsmissbrauch nehmen wir schriftliche Anzeigen mit Angabe der betreffenden Person (Name + Anschrift) entgegen. Anonymen Anzeigen gehen wir allerdings nicht nach. Den Sachverhalt des Missbrauchs kann man durchaus in eigenen Worten darstellen. Hilfreich wäre auch woher diese Erkenntnisse stammen.
Zu bedenken gibt es allerdings immer: Was jemand "im Suff" von sich gibt ist nicht immer die Quelle der Wahrheit...