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Experten-Antwort

Nachentrichtung von freiwilligen Beiträge

von Frank05.04.2019 | 09:21
183 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, gestern erschien hier ein Bericht über Beschäftigte, die für ihre Schul-Lücken zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr freiwillige Beiträge nachentrichten. Hierzu stellt sich mir folgende Frage. Vielleicht kann hier im Forum jemand was dazu sagen. Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt mit Anspruch auf eine VBL-Rente. Hat die Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen auch Auswirkungen auf die spätere VBL-Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Klugpuper hat Recht, dass die Nachzahlung ggf. Auswirkungen auf den Rentenbeginn haben kann, wenn z.B. dadurch eine Wartezeit erfüllt wird und ein früherer Rentenbeginn möglich ist.

Inwieweit sich eine weitere Auswirkung bei der VBL ergibt, müssten Sie direkt dort erfragen.

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2 Antworten

Klugpuperam 05.04.2019 | 09:31
Durch die Nachentrichtung ändert sich ggf. der (mögliche) Rentenbeginn, der sich wiederum auf die VBL-Rente auswirkt. Das wars.
W°lfgangam 05.04.2019 | 20:46
Hallo Frank, freiwillige Beiträge für die Rentenversicherung haben keinen unmittelbaren Einfluss auf die VBL. Weder gibt es in der VBL dafür längere 'Versorgungszeiten/extra Punkte', noch mindern/erhöhen sich die VBL-Leistungen dadurch. Mittelbar kann jede Art von (zusätzlicher) Rentenversicherungszeit auch den Beginn/die Höhe der VBL beeinflussen - früherer Rentenbeginn möglich, mit/ohne Abschlag erreichbar ...dann auch entsprechend die VBL folgend. Gruß w. PS: Die Satzungsbestimmungen der VBL sind gar nicht so unverständlich, um da schnell durchzublicken: https://www.vbl.de/de/die_vbl/auf_einen_blick/satzung/ Viel wichtiger ist jedoch zuerst die rentenrechtliche Seite abzuklären, welch Sinn in der Nachzahlung für nicht (mehr) anrechenbare Ausbildungszeiten stecken könnte.
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