Hallo Frank,
freiwillige Beiträge für die Rentenversicherung haben keinen unmittelbaren Einfluss auf die VBL. Weder gibt es in der VBL dafür längere 'Versorgungszeiten/extra Punkte', noch mindern/erhöhen sich die VBL-Leistungen dadurch.
Mittelbar kann jede Art von (zusätzlicher) Rentenversicherungszeit auch den Beginn/die Höhe der VBL beeinflussen - früherer Rentenbeginn möglich, mit/ohne Abschlag erreichbar ...dann auch entsprechend die VBL folgend.
Gruß
w.
PS: Die Satzungsbestimmungen der VBL sind gar nicht so unverständlich, um da schnell durchzublicken:
https://www.vbl.de/de/die_vbl/auf_einen_blick/satzung/
Viel wichtiger ist jedoch zuerst die rentenrechtliche Seite abzuklären, welch Sinn in der Nachzahlung für nicht (mehr) anrechenbare Ausbildungszeiten stecken könnte.